Jeder zweite Asylwerber wird angezeigt

(c) Hellin Sapinski
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Häufig haben Menschen aus Algerien, Georgien und Nigeria Polizeikontakt. Analysten des Bundeskriminalamts sprechen von einer "großen Zahl perspektivloser Menschen", die bereit sind, hohe Risiken einzugehen.

Für wie viel und für welche Art von Kriminalität sind Asylwerber verantwortlich? Eine den Zeitraum der Jahre 2003 bis 2014 – also vor der Fluchtbewegung aus Syrien (!) – umfassende Detailrecherche bringt für Österreich folgendes Ergebnis: Der Anteil angezeigter Delikte an der Gesamtkriminalität ist insgesamt gering – allerdings gibt es bei und innerhalb dieser sehr kleinen Bevölkerungsgruppe Auffälligkeiten.

Von 2003 bis 2014 wurden in Österreich zwischen 40 und 45 Prozent aller Straftaten geklärt. Geklärt bedeutet, dass Opfer und/oder Täter der Polizei bekannt sind – unabhängig davon, ob es danach ein Gerichtsverfahren gibt oder nicht. Asylwerber werden – je nach Jahr – bei drei bis fünf Prozent dieser Anzeigen als Täter geführt.

Dabei beträgt ihr Anteil an der Bevölkerung nur zwischen 0,1 und 0,3 Prozent (Detaildaten für 2015 liegen noch nicht vor). Üblicherweise werden die Zahlen der Asylanträge als Bezugsbasis für Vergleiche herangezogen. Diese Methode ist nicht aussagekräftig. Denn: Ein großer Teil der Antragsteller verschwindet während der Verfahren in die Illegalität oder ins Ausland. Für eine Analyse ist nur die Zahl jener Asylwerber relevant, die tatsächlich legal in Österreich wohnen, weil nur diese Personen in der Statistik als Asylwerber ausgewiesen werden.

Diese Bevölkerungsgruppe wiederum errechnet sich fast exakt aus der Summe der Ausländer in Grundversorgung, von der man Menschen abzieht, die zwar Grundversorgung erhalten, aber keine Asylwerber sind (z. B. subsidiär Schutzberechtigte). Aufzeichnungen dazu gibt es seit 2004. Seit damals leben zwischen 12.352 (2011) und 26.113 (2005) im Land. Flüchtlinge, die keine Grundversorgung ausbezahlt erhalten, weil sie über eigenes Vermögen verfügen, fallen statistisch nicht ins Gewicht.

Ausgehend von dieser Basis lässt sich dann errechnen, dass pro Jahr fast jeder zweite Asylwerber strafrechtlich tatverdächtig wird. Im Zeitraum 2004 bis 2014 waren das zwischen 41 und 62 Prozent aller Flüchtlinge. Der Spitzenwert für 2010 (74 Prozent) ist nicht aussagekräftig. In diesem Jahr hat das Bundeskriminalamt in der Datenbank einmalig 1672 Asylwerber nachgetragen, deren Herkunftsland unbekannt war.

Die Zahl der Tatverdächtigen basiert auf der „Einzeltäterzählung“. In dieser Auswertung werden Personen, die mehrere Delikte begangen haben, nur einmal gezählt. Zu (seltenen) Doppelzählungen kann es nur kommen, wenn die Taten in unterschiedlichen Bundesländern begangen wurden, und die Behörden ihre Akten nicht mit einander abgleichen.

Zwischen den Nationen gibt es Unterschiede. Die Recherche wertet alle geklärten Straftaten aus, die 2003 bis 2014 von Asylwerbern begangen wurden. So lässt sich ein aussagekräftiger Vergleichswert von Straftaten pro 100 Asylanträge für dieses Zeitraum errechnen. Die Liste (siehe Grafik) wird von Personen aus Algerien (155 Straftaten pro 100 Anträge) angeführt. Es folgen Georgier (151) und Nigerianer (129).

Wie erklären sich diese Daten? Analysten des Bundeskriminalamts sprechen von einer „großen Zahl perspektivloser Menschen“, die bereit sind, hohe Risiken einzugehen. Gemeint sind Personen, die von ihren Familien nach Österreich geschickt wurden, um Geld zu verdienen. Personen, die in der Schuld ihrer Schlepper stehen, aber keine Aussicht auf legale Beschäftigung oder Asylstatus haben.

Eine anderer Grund ist die Geschlechterstruktur. Männer sind als Täter überproportional vertreten, sie begehen 80 von 100 Straftaten. Unter Asylwerbern beträgt der Männeranteil zwischen 66 und 75 Prozent. Das führt automatisch zu einer höheren Anzeigendichte. Die Auswertung der Arten von Straftaten (langjähriger Schnitt von 2003 bis 2014) zeigt, dass finanzielle Motive bei Asylwerbern dominieren. Fast zwei Drittel (63,5 Prozent) fallen in die Bereiche Drogen- und Eigentumskriminalität. Sexualstraftaten machen 1,2 Prozent der Asylwerberkriminalität aus. Bei Österreichern sind es mit 1,6 Prozent mehr.

Das Argument, dass Asylwerber alleine deshalb häufiger straffällig würden, weil sie gegen das Fremdenpolizeigesetz verstoßen könnten, trifft nicht zu. Der Anteil derartiger Verstöße beträgt lediglich 1,2 Prozent.

(Grafische Umsetzung: Hellin Sapinski; Quellen: Bundeskriminalamt, Innenministerium, Statistik Austria)

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