Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für Studenten

Gerichtssaal.
Gerichtssaal.Clemens Fabry
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Das Gericht sah mehrere Milderungsgründe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro: So lautete am Landesgericht Krems am Donnerstag das nicht rechtskräftige Urteil in einem Prozess um Wiederbetätigung. Der 24-Jährige, der sich schuldig bekannt hatte, in Postings Adolf Hitler verherrlicht und den Nationalsozialismus propagiert zu haben, nahm es an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Richter Herbert Mischer verwies in der Urteilsbegründung auf mehrere Milderungsgründe. Neben dem umfassenden Geständnis waren dies der ordentliche Lebenswandel des Studenten und der lange zurückliegende Tatzeitraum - von 2008 bis 2010 -, in dem der Angeklagte unter 21 Jahre alt war, sowie auch die lange Verfahrensdauer von zwei Jahren. Erschwerend war das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen.

Die Geschworenen hatten die Schuldfrage zu den Punkten nach dem Verbotsgesetz eindeutig entschieden. Vom Vorwurf der Verhetzung wurde der 24-Jährige beim Stimmenstand vier zu vier freigesprochen.

(APA)

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