15 Jahre Haft: Höchststrafe für Serien-Sextäter in Graz

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Der Beschuldigte kam 2012 auf Bewährung frei, weil er als geheilt galt. Nur zwei Tage später wurde er rückfällig und verging sich im Laufe der Jahre an zumindest 20 Mädchen und Frauen.

Ein 42-jähriger Serien-Sexstraftäter ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft sowie der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der Mann hatte seit 2012 zumindest 20 Mädchen und Frauen versucht zu vergewaltigen, missbraucht und genötigt. Er gestand die meisten Übergriffe, kündigte aber Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Der Angeklagte war bereits vor mehr als zehn Jahren wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt und eingewiesen worden, kam aber im Juli 2012 auf Bewährung frei, weil er als geheilt galt. "Das war ein großer Irrtum, wie man zwei Tage später sah", sagte Richter Martin Wolf bei der Verhandlung. Der 42-Jährige missbrauchte nämlich nur zwei Tage nach seiner Entlassung wieder Frauen, griff ihnen in den Schritt, riss ihnen Unterwäsche herunter und verging sich teilweise an ihnen. Bis zu seiner Festnahme im Februar 2015 in zumindest 20 Fällen, die ihm am Freitag zur Last gelegt wurden.

Maßnahmenvollzug als "einzige Möglichkeit"

"Sehen Sie sich nicht selbst als große Gefahr?" fragte Wolf. "Auf jeden Fall. Ich sehe im Maßnahmenvollzug die einzige Möglichkeit, die Behandlung zu bekommen, die ich brauche. Und ich habe gemerkt, dass es ohne Medikamente nicht geht", sagte der Steirer. Bei seiner Entlassung 2012 habe er selbst geglaubt, geheilt zu sein, "jetzt aber nicht mehr". Gutachter Manfred Walzl hat sechs der Opfer untersucht und bei jeder Frau "psychische Störungen von Krankheitswert" in Folge der Angriffe des Angeklagten festgestellt: "Sie konnten kaum darüber sprechen, viele trauen sich nun nachts nicht allein hinaus und erleiden sogenannte Flash-Backs. Das ist eine Einschränkung des Lebens. Bei manchen kann es Jahre dauern." Eines der Opfer soll sogar von Graz nach Wien umgezogen sein, um nicht ständig daran erinnert zu werden.

Für die Staatsanwältin hat der 42-Jährige seinen Opfern schon das "Höchsturteil" gegeben: "Viele werden ihr Leben lang daran kiefeln." Sie schätzte den Angeklagten als "intelligenten, höchst berechnenden Menschen" ein, der seine Triebe ausleben wollte. Der Verteidiger berief sich darauf, dass der Beschuldigte krank ist und Hilfe brauche. "Ich schäme mich dafür, was ich getan habe, weil ich überzeugt war, es unter Kontrolle zu haben, und es an unschuldigen Menschen ausgelassen habe. Ich hoffe auf Hilfe und Heilung", meinte der Angeklagte in seinen Schlussworten vor der Urteilsverkündung.

Höchststrafe trotz Milderungsgründen

Das Gericht sprach ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, teils versuchter geschlechtlicher Nötigung, versuchter Vergewaltigung sowie des Besitzes von Kinderpornos schuldig. Trotz Milderungsgründen wie seinem Geständnis fasste er die Höchststrafe aus: "Es war eine Vielzahl an Opfern, ein langer Tatzeitraum, die Übergriffe wurden immer massiver und es war ein äußerst rascher Rückfall", begründete der Richter. Der Angeklagte kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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