Kärnten: Fußballer vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen

Kärnten: Fußballer vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen
Kärnten: Fußballer vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochenPresse (Fabry)
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Dem 25-Jährigen wurde vorgeworfen, bei einem Spiel die Hand zum Hitlergruß gehoben und sich nationalsozialistisch geäußert zu haben.

Ein 25-jähriger Fußballer aus Kärnten ist am Mittwoch vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen worden. Die Geschworenen am Landesgericht Klagenfurt kamen einstimmig zu dem Urteil. Dem Kärntner war vorgeworfen worden, bei einem Spiel die Hand zum Hitlergruß gehoben und sich nationalsozialistisch geäußert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte sich um ein Fußballspiel im vergangenen Oktober gedreht. Der Angeklagte spielte mit seiner Mannschaft, dem ASKÖ Wölfnitz, gegen den zweisprachigen Verein Zell/Sele. Was bei diesem Spiel geschah, darüber gab es unterschiedliche Aussagen: Der 25-Jährige sagte aus, dass er einen Spieler der gegnerischen Mannschaft gefoult hatte. Dieser hatte ihn daraufhin obszön beschimpft woraufhin er mit "Scheiß-Jugo" geantwortet habe. Zwei weitere Zell-Spieler bezogen sich aber auf eine andere Situation: Dabei soll der Angeklagte in ihrer Nähe gestanden sein und "Es gibt nur einen Führer" und "Ihr Scheiß-Jugos gehört alle vergast und erschossen" gesagt haben. Dabei habe er die Hand zum Hitlergruß gehoben.

Der Angeklagte hatte dieser Darstellung im gesamten Prozessverlauf vehement widersprochen. Auch waren die beiden Zell-Spieler die einzigen, die diese Aussagen mitbekommen haben wollten. Die anderen Spieler, die Trainer und auch die Schiedsrichter, die als Zeugen geladen waren, gaben an, dass sie weder von dem Hitlergruß noch von den Äußerungen etwas gesehen oder gehört hätten.

Für Aufregung hatte aber nicht nur diese Angelegenheit gesorgt. Der 25-Jährige war in der gesamten Saison mit Stutzen aufgelaufen, auf die er die Zahl "88" geschrieben hatte. Es sei üblich, dass die Spieler ihre Stutzen kennzeichnen, um sie nach der Wäsche wieder zurückzubekommen, sagte er beim Prozess aus. Wie einer seiner Mannschaftkollegen aussagte, sei der Angeklagte aber der einzige gewesen, der dafür eine andere Zahl als seine Spielernummer gewählt hatte.

"88 ist meine Glücksnummer"

"Die 88 ist meine Glücksnummer, schon seit meiner Kindheit", sagte der Angeklagte. Das bestätigte auch die Mutter des Angeklagten, die als Zeugin aussagte. Sie und auch die Mannschaftskollegen gaben an, dass sie die Bedeutung der Zahl in der Naziszene nicht gekannt hätten. Lediglich der Angeklagte sagte, dass er gewusst habe, dass die 88 für den doppelten achten Buchstaben des Alphabets und damit für "Heil Hitler" steht - dem habe er aber kein Bedeutung beigemessen.

Mit einem Foto konfrontiert, das ihn nach eigenen Aussagen in einem Museum in Australien vor einem Hakenkreuz zeigt, sagte er aus, dass er sich dabei nichts gedacht habe - er habe in diesem Museum sehr viele Fotos gemacht. Mit dem Nationalsozialismus habe er nichts am Hut und er kenne sich bei diesem Thema auch nicht aus.

Die beiden Zeugen, die den 25-Jährigen belasteten, wiederholten vor Gericht ihre Vorwürfe. Sie hatten Anzeige erstattet - dabei waren sie aber gemeinsam einvernommen worden, auch ein Funktionär ihrer Mannschaft sei dabei gewesen. Das hatte der Verteidiger des 25-Jährigen, Philipp Tschernitz, im Prozessverlauf kritisiert. Zur Anzeige entschieden hatten sich die beiden Zell-Spieler nach eigener Aussage, nachdem sie zu dem Entschluss gelangt waren, dass die Beleidigung, die sie gehört haben wollen, über das hinausgehe, was sonst zum ruppigen Ton am Fußballplatz gehöre: An Ausdrücke wie "Scheiß-Jugos" allein habe man sich nämlich schon gewöhnt.

Begründung zu dem Freispruch wurde keine mitgeliefert. Staatsanwalt Marcus Pacher gab keine Erklärung ab.

(APA)

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