Justizministerium plant mehr Online-Überwachung

Justizexperten sind besorgt.
Justizexperten sind besorgt.BLOOMBERG NEWS
  • Drucken

Bei schweren Straftaten wie Mord- oder Terrorverdacht sollen Ermittler verschlüsselte Nachrichten überwachen können. Auch Skype oder Whatsapp wären betroffen.

Justizminster Wolfgang Brandstetter plant, die Überwachung von Internet-Kommunikation auszuweiten. Die Ermittler sollen bei dringendem Tatverdacht und schweren Straftaten, wie Mord- oder Terrorverdacht, die Möglichkeit erhalten, auch verschlüsselte Nachrichten zu überwachen, berichtet das Ö1-Morgenjournal.

Betroffen sei etwa die Kommunikation über Skype, Whatsapp oder Spielkonsolen. Sie würden von Terrorverdächtigen häufig zur Koordination und Vernetzung verwendet, meinen Ermittler. Das Justizministerium betone zwar, dass ein Hacken von außen mittels Spionagesoftware in dem vorliegenden Entwurf nicht vorhanden sein. Justizexperten aber seien anderer Meinung, heißt es in dem Bericht. 

Das Gesetz könnte auf heimliche Online-Durchsuchungen hinauslaufen, sagt Farsam Salimi vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universtität Wien im Morgenjournal. So solle laut Entwurf auf Kontaktdaten und Adressen, die in den Benutzerkonten der jeweiligen User gespeichert seien, zugegriffen werden können. Auch Daten, die in eine Cloud übertragen werden, könnten dann auf dem Übertragungsweg abgefangen werden.

Dass die Ermittler auch verschlüsselte Kommunikation überwachen wollen, sei zwar prinzipiell nachvollziehbar, sagt Salimi. Doch in der Strafgesetzordnung seien Durchsuchungen bis jetzt offene Maßnahmen. Von diesem Grundsatz entferne man sich mit dem Gesetzesentwurf.

Auch ein anderes Bedenken äußern Experten: Mit dem Gesetz gingen Ermittler davon aus, dass Computersysteme Schwachstellen hätten, in die sie einfach eindringen könnten, meint Reinhard Pichler von der Fakultät Informatik an der TU-Wien gegenüber Ö1. Wenn es aber Beamten möglich sei, bestimmte Informationen abzufragen, dann könne das theoretisch jeder. Daher könnten diese Informationen nicht als Beweismittel herangezogen werden. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte mit den Daten bewusst falsche Fährten legen wollten.

>>> Zum Bericht im Morgenjournal.

(maka)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.