Messerstecherei: War es Mord?

Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig.

Wien. Im Prozess um die tödlichen Messerstiche am Praterstern fällte am späten Dienstagnachmittag das Schöffengericht ein Unzuständigkeitsurteil. Richterin Gerda Krausam kam in der Hauptverhandlung zu der Ansicht, dass das Delikt Mord bzw. Mordversuch nicht ausgeschlossen werden kann. Damit fällt die Strafsache in die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft hatte absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt: Der 39-jährige Angeklagte hatte im September 2015 dem Algerier einen Stich in den Oberbauch und einen weiteren ins Auge verpasst. Der 37-Jährige starb noch am Tatort an einer Hirnlähmung. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2016)

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