Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern das Verbot eines Jugendabwehrsystems, das mit akustischen Signalen arbeitet. Es sei diskriminierend, widerspreche den Menschenrechten und der UN-Kinderrechtskonvention, so die Argumente.
Das kritisierte System ist ein Gerät, das Töne mit einer Frequenz von 16 bis 18 Kilohertz aussendet. Diese können nur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre wahrgenommen werden. So sollen Vandalen von bestimmten Orten, wie etwa Bahnhöfen, Tiefgaragen, Eingängen von Geschäften und Schulgeländen außerhalb der Schulzeit ferngehalten werden. Der Wirkungsbereich beträgt über 40 Meter.
Trotz Entschließungsantrag weiter im Einsatz
Ein Entschließungsantrag über das Verbot des Systems in Österreich sei zwar in einem Unterausschuss des Nationalrats einstimmig angenommen, jedoch nicht als Gesetz formuliert worden. Trotz dieses Beschlusses würden solche "Jugendabwehrsysteme" noch immer in Österreich verwendet, kritisieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften: Etwa in der oberösterreichischen Gemeinde Attnang-Puchheim (Bez. Vöcklabruck) seien seit deren Anbringung die offensichtlich nicht gern gesehenen Jugendgruppen aus dem Schlosshof verschwunden. Bürgermeister Peter Groiß war für eine Stellungnahme dazu nicht erreichbar.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften verlangen ein Verbot des Vertriebs, Kaufs und Verkaufs, sowie des Besitzes und Einsatzes derartiger Anlagen in Österreich. Jugendliche würden zunehmend als "Problemfall" abgestempelt. Untersuchungen zur Schallmessung hätten zudem gezeigt, dass die Geräte sowohl gesundheitliche Langzeitschäden bei unsachgemäßer Verwendung verursachen als auch eine besondere Gefährdung für Säuglinge und Kleinkinder bestehe.
(APA)

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