"Multiversum" Schwechat: Beamte im Sportministerium suspendiert

"Multiversum" Schwechat: Beamte im Sportministerium suspendiert
"Multiversum" Schwechat: Beamte im Sportministerium suspendiertDie Presse (Fabry)
  • Drucken

Die Beamten sollen mit der Vergabe von Fördergeldern leichtfertig umgegangen sein.

Im Zusammenhang mit der Affäre um die Schwechater Mehrzweckhalle "Multiversum" sowie mit einem geplatzten Vergabeverfahren hat der Bund drei Beamte im Ministerium für Landesverteidigung und Sport vorübergehend suspendiert. Das berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN) in ihrer Mittwochausgabe. Die Beamten sollen mit der Vergabe von Fördergeldern leichtfertig umgegangen sein.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in der Causa gegen insgesamt 15 Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue. Zentrale Figur der Causa soll ein Abteilungsleiter in dem Ministerium sein, der ebenfalls suspendiert wurde.

Aus 37 Millionen Euro Baukosten wurden 50

Auslöser der Affäre war ein Rechnungshofbericht im Juni 2014 zum bereits damals schwer angeschlagenen "Multiversum". Die Prüfer übten damals scharfe Kritik an Kompetenzüberschreitungen des Bürgermeisters und hohen Baukostenüberschreitungen – aus ursprünglich 37 Millionen Euro wurden 50. Vom Sportministerium und dem Land Niederösterreich wurde das Millionenprojekt dennoch massiv gefördert. Das Sportministerium ist demnach mit zugesagten 7,8 Millionen Euro an öffentlichen Geldern der größte Fördergeber, tatsächlich geflossen sind laut Stadt Schwechat bis dato 2,9 Millionen Euro.

Seit Februar 2015 ermittelt auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa "Multiversum". Die Behörde prüft unter anderem, ob die Förderkriterien eingehalten wurden, weil reine Sportförderungen gewährt wurden, obwohl in der Halle Sport-, Konzert- und Kulturveranstaltungen stattfinden. Laut "SN" zählen wegen Untreue auch Norbert Darabos (SPÖ), Ex-Sportminister und jetzt Soziallandesrat im Burgenland, sowie Hannes Fazekas (SPÖ), bis Mitte Mai Nationalratsabgeordneter und Ex-Bürgermeister von Schwechat zu den Verdächtigen, ebenso der suspendierte Abteilungsleiter. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Eine weitere Anzeige der Staatsanwaltschaft Wien betrifft ebenfalls den Abteilungsleiter und zwei ihm untergebene Mitarbeiter: Sie sollen laut dem Bericht Gelder für Konzepte ausbezahlt haben, die nur minimal werthaltig waren. Der Schadensbetrag werde mit mehr als 300.000 Euro beziffert. Auch hier geht es laut "SN" um den Verdacht der Untreue, die WKStA habe diese beiden Verfahren nun zusammengelegt. "Das Ermittlungsverfahren wird nunmehr gegen rund 15 Beschuldigte geführt", wurde WKStA-Sprecherin Alexandra Baumann zitiert.

Die "SN" berichten auch über ein in dem Zusammenhang brisantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2016. Demnach ging es dabei um ein Vergabeverfahren, in dessen Zuge das gesamte Förderwesen im Sport in eine Software zusammengeführt und alle Belege zentral erfasst werden sollten. An der Ausschreibung nahmen schließlich fünf IT-Unternehmen teil. Den Zuschlag habe eine erst vor drei Jahren gegründete Grazer Firma erhalten, die um 398.000 Euro bei Weitem am billigsten angeboten hatte. Das teuerste Anbot hatte den "SN" zufolge eine renommierte Wiener Firma mit 5,2 Millionen Euro gelegt. Der Zuschlag, welcher der Zeitung zufolge unter Federführung des Abteilungsleiters erfolgt war, wurde für nichtig erklärt. Die Begründung habe gelautet, dass die präsumtive Zuschlagsempfängerin den Nachweis vergleichbarer Referenzen nicht erbringen habe können und daher nicht zur Teilnahme am Vergabeverfahren zuzulassen gewesen wäre. Die technische Leistungsfähigkeit und die Eignung sei nicht gegeben gewesen.

Das Projekt musste laut "SN" zurück an den Start, das Ministerium leitete demnach eine interne Revision ein. Dabei sei der Abteilungsleiter von seinem Arbeitsplatz abgezogen worden, berichtete das Blatt unter Berufung auf Insider im Sportressort.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.