Nach Pfeffersprayeinsatz wollen Opfer eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei einbringen.
Wien. Rund um die Demonstrationen am Samstag hagelt es Klagen. Die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Identitären wollen den ORF klagen, weil dieser sie in der Berichterstattung als Neonazis und Rechtsextreme bezeichnet hat.
Die Identitären ihrerseits dürfen mit einer Klage des grünen EU-Abgeordneten Michel Reimon rechnen. Er will 10.000 Euro, weil ihm seitens der Identitären in einer Aussendung vorgeworfen wurde, sich über Gewaltopfer lustig zu machen.
Polizei wird geklagt
Seitens der Polizei gibt es Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt gegen sieben Personen, die festgenommen wurden. Vier Polizisten wurden verletzt – weil ein kleiner Teil der Demonstranten, linksradikale Autonome, mit Steinen, Stöcken und mit Flüssigkeit gefüllten Beuteln und Flaschen auf die demonstrierenden Identitären und die Polizei schoss.
Und auch die Polizei muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Wie bereits berichtet, wird der mehrfache Einsatz von Pfefferspray kritisiert – die Polizei verteidigt das Vorgehen. Anwalt Clemens Lahner will nun Geschädigte vertreten und sammelt derzeit Beweise und Zeugenaussagen. „Wir werden dann erwägen, in welchen Fällen eine Maßnahmenbeschwerde sinnvoll ist“, sagt er zur „Presse“. Man werde überprüfen müssen, ob der Pfefferspray wirklich das gelindeste Mittel war – „das bezweifle ich stark, wenn man sich das Videomaterial ansieht“.
Weiters müsse die Polizei einen Waffeneinsatz vorher ankündigen, auch das sei aus seiner Sicht nicht passiert. (ath)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2016)