Klarer DNA-Beweis nach Frauenmord in Wien

Dert Angeklagte am Mittwoch vor Gericht
Dert Angeklagte am Mittwoch vor GerichtAPA/HERBERT NEUBAUER
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Ein Flüchtling aus Gambia erhält wegen Mordes lebenslange Haft: Laut Gericht hat der 24-Jährige die US-Amerikanerin Lauren M. (25) erstickt.

Wien. Es war Ende Jänner dieses Jahres. Die politisch aufgeheizten Debatten um die Flüchtlingskrise wollten nicht abreißen. Mitten hinein platzte die Meldung von dem Mord an der in Wien-Wieden lebenden US-Amerikanerin Lauren M. (25). Die Frau, eine Germanistik-Studentin, hatte früher als Au-pair-Mädchen für eine Wiener Anwaltsfamilie gearbeitet und sich später in der Flüchtlingshilfe engagiert, indem sie zum Beispiel Deutschkurse gab. Am Mittwoch wurde Abdou I. (24), ein Flüchtling aus Gambia, wegen Mordes an Lauren M. verurteilt.

Eigentlich hätte I. gar nicht in Österreich sein dürfen. Er war Ende 2015 nach Italien abgeschoben worden, weil er dort einen ersten Asylantrag gestellt hatte. Kurz darauf kehrte I. auf eigene Faust nach Wien zurück und meldete sich wieder bei Lauren M. Die beiden kannten einander von früher. Lauren M. ließ I. bei sich wohnen.

Tod nach Zusammenkunft

In der Nacht auf den 24. Jänner waren auch andere Flüchtlinge, eine Gruppe junger Afghanen, darunter zwei Brüder, bei Lauren M. zu Gast. Mit einem der beiden Brüder, einem 15-Jährigen, wurde die Frau intim. Später tauchte I. auf. Er fand die Frau und das Brüderpaar schlafend vor. Stunden später verließen die beiden verbliebenen Afghanen die Wohnung. I. blieb noch. Der 15-Jährige bestätigte nun diesen Ablauf als Zeuge vor den Geschworenen. Und das dem Gericht vorliegende DNA-Gutachten bestätigte weiters, dass auch I. mit dem späteren Opfer intim geworden war. Auf der Leiche hinterlassene Spermaspuren belegen dies.

Zur Überraschung des Publikums – der Gerichtssaal im Straflandesgericht war brechend voll und stark überhitzt – sagte I.: „Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.“ Richter Ulrich Nachtlberger: „Eine DNA-Spur ist ein schwerwiegendes Beweismittel, mich wundert, dass Sie sich dazu nicht mehr überlegt haben.“

Alsdann machte die Sachverständige Christina Stein, Expertin für forensische Molekularbiologie, in kompromissloser Weise klar, wie eindeutig die Sache ist: Derzeit leben 7,4 Milliarden Menschen auf der Welt. Selbst wenn man – so wie Stein das nun tat – bewusst übertrieben schätzt und die Zahl mit acht Milliarden angibt, käme nur ein einziger Mensch als Verursacher jener zweiten und dominanten Spermaspur in Frage, die auf der Leiche von Lauren M. gefunden wurde: Abdou I. Eine einzige Ausnahme gibt es jedoch – daher fragte Stein den Angeklagten: „Haben Sie einen eineiigen Zwilling?“ Abdou I. verneinte.

Laut Gerichtsmediziner Daniele Risser wurde das Opfer erstickt; der Täter habe offenbar ihr Gesicht minutenlang gegen einen Polster gedrückt.

Die Geschworenen kamen nach kurzer Beratung einstimmig zu einem Schuldspruch, als Motiv nahmen sie „niedrigste Motive“, nämlich Eifersucht, an. Die Strafe: lebenslange Haft. Anwältin Astrid Wagner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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