Glückspielbetreiber stellen Polizei bei Razzien Fallen

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Reizgas-Attacken, einbetonierte Automaten und verbale Anfeindungen - die Finanzpolizei stößt bei ihren Kontrollen in Glücksspiellokalen auf immer mehr Widerstand.

Österreichs Finanzpolizisten erfahren bei ihren Razzien in Glücksspiellokalen "wachsenden Widerstand": Die Automaten werden immer öfter einbetoniert oder mit Reizgas- oder Nebelvorrichtungen ausgestattet, um einen Abtransport zu verhindern. Ohne Atemschutzmasken geht dann oft nichts mehr.

"Ein Hantieren am Gerät, wie es im Rahmen der Kontrolle und Beschlagnahme unumgänglich ist, führt zum Versprühen von Reizgas oder Vernebeln des Lokals; damit soll die Amtshandlung unmöglich gemacht werden", heißt es in einem Bericht des Finanzministeriums an das Parlament, der am Freitag im Finanzausschuss Thema war.

Dass die Betreiber von Automatensalons mit harten Bandagen kämpfen, ist nichts Neues. Schon seit Jahren sind wegen der Razzien, die die Finanzpolizei durchführt, die Gerichte eingeschaltet. Die Automatenbranche wirft der Finanz vor, übertrieben hart vorzugehen und ihre Befugnisse zu überschreiten. Außerdem sei das Glücksspielgesetz (GSpG) sowieso EU-rechtswidrig, das Automatenverbot existiere also gar nicht.

Besitzer versperren Lokale

Umgekehrt beschweren sich auch die staatlichen Kontrollore über ihre "Gegner": "Abgesehen von der Ausreizung sämtlicher Rechtsmittel gegen faktische Amtshandlungen und Bescheide werden die Mitarbeitenden der Finanzpolizei mit einer Flut von unhaltbaren, aber diskreditierenden Vorwürfen überschwemmt", steht im Bericht. Die Finanzpolizisten würden mit Besitzstörungsklagen eingedeckt, ihnen werde Sachbeschädigung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Hinzu kämen Amtshaftungsklagen.

Wenn Razzien anstehen, würden die Lokale in der Regel versperrt. "Für den Zutritt zur Kontrolle muss immer öfter ein Schlüsseldienst angefordert werden, der die Eingangstür des Lokals gewaltsam öffnet. Durch die damit entstehende Verzögerung haben die Verdächtigen einen wesentlichen Zeitgewinn, um Beweismittel einem behördlichen Zugriff zu entziehen."

In dem Bericht werden außerdem die gesetzlich geregelten Spenden der teilstaatlichen Casinos Austria sowie der zum Konzern gehörenden Lotterien an gemeinnützige Organisationen bzw. Spielsuchteinrichtungen von 2013 bis 2015 aufgelistet. Im Vorjahr etwa flossen von beiden Unternehmen knapp 840.000 Euro an Spielsuchthilfe, Caritas und andere. Die restlichen Glücksspielkonzessionäre, zum Beispiel der niederösterreichische Novomatic-Konzern, haben in dem Zeitraum keine Spendenzahlungen geleistet; in einigen Bundesländern ist das Automatenspiel aber noch gar nicht so lange neu, nämlich mit eigenen Lizenzen, geregelt.

Mehr als 2000 Kontrollen von 2013 bis 2015

Von 2013 bis 2015 hat die Finanzpolizei insgesamt 2.325 Kontrollen in Glücksspiellokalen durchgeführt. In zwei von drei Fällen sind die Beamten aufgrund von Anzeigen eingeschritten, der Rest waren "eigene Wahrnehmungen". Die meisten Razzien gab es in Wien (631), wo das sogenannte kleine Glücksspiel seit Anfang 2015 verboten ist. Auch im Verbotsland Oberösterreich, das als Hochburg der illegalen einarmigen Banditen gilt, rückte die Finanzpolizei oft (530 mal) aus, ebenso im Erlaubnisland Niederösterreich (445). In Tirol wurden in den drei Jahren 274 Kontrollen durchgeführt, im Burgenland 152, in Vorarlberg 116, in Salzburg 106, in der Steiermark 33 und in Kärnten 26.

Aus den Razzien resultierten 3.026 Strafanträge an Bezirksverwaltungsbehörden oder Landespolizeidirektionen, die meisten davon in Oberösterreich (1.143) und Niederösterreich (625). Weiters gab es 33 Strafanzeigen wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel.

Die meisten Geräte wurden in den drei Jahren in Oberösterreich (1.657), Tirol (680) und Niederösterreich (667) beschlagnahmt. In ganz Österreich hat die Finanz 4.529 Automaten konfisziert. Die Summe der beantragten Geldstrafen belief sich auf 63,9 Mio. Euro.

Auch zu den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Automatenbetreibern und Staat gibt es Zahlen: 175 mal hat das Finanzministerium im Bereich Glücksspiel Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Damit wehrte sich das Ministerium gegen Urteile von Landesverwaltungsgerichten, die Automatenbetreibern recht gegeben hatten. In vielen Fällen hat das Höchstgericht am Ende zugunsten der Finanz entschieden: Laut Bericht gab es 108 Aufhebungen und 19 Abweisungen. In 19 Fällen habe der VwGH eine Behandlung abgelehnt, 29 Verfahren seien anhängig.

(APA)

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