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Krems: Schüsse "bei guten Sichtverhältnissen"

02.09.2009 | 18:25 |   (DiePresse.com)

"Ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation" hätten zwei Polizisten am 5. August in einem Kremser Supermarkt auf zwei jugendliche Einbrecher geschossen, sagen die Opfer-Anwälte. Bei dem Vorfall ist ein 14-Jähriger ums Leben gekommen.

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Der tödliche Schuss auf einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher im Kremser Merkur-Markt soll bei guter Sicht und ohne vorliegende Angriffs- oder Notwehrsituation gefallen sein. Das haben die Anwältinnen der Angehörigen, Eva Plaz und Nadja Lorenz, am Mittwoch in einem der APA übermittelten Schreiben mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg gab dazu auf Anfrage "keine Stellungnahme" ab.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Wegen der nach der Tatrekonstruktion vonseiten der Verteidigung und vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegebenen Erklärungen teilen wir mit, dass die Tatrekonstruktion ergeben hat, dass der tödliche Schuss in den Rücken bei guten Sichtverhältnissen ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation abgegeben wurde".

Weiters haben die Rechtsanwältinnen Plaz und Lorenz daraufhin gewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erklärungen abgegeben würden. "Es sind die verschiedenen von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten abzuwarten. Die Angehörigen werden keine Interviews geben. Wir ersuchen, sie in Ruhe zu lassen." Eva Plaz betreute auch die Angehörigen von Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten.

Polizisten-Anwalt behauptet Gegenteil

Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der beiden Polizisten, hatte nach der Tatrekonstruktion im Kremser Merkur-Markt betont, dass es in der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei.

Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt. "Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend ihrer Ausbildungsrichtlinien", sagte der Wiener Anwalt.

Verschiedene Sichtweisen des Tathergangs

Am 5. August hatten zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei mutmaßliche Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse.

Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen seien.

Die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, stehen wieder im Dienst. Der 17-jährige mutmaßliche Komplize von Florian P. bleibt vorerst bis Ende September in U-Haft.

Jugendvertreter fordert Aufklärung

Die Bundesjugendvertretung (BJV) forderte in einer Aussendung die rasche Aufklärung des Falles und die Beantwortung noch offener Fragen. "Es muss nun zu einer raschen und transparenten Klärung der Sachverhalte kommen", forderte BJV-Vorsitzender Philipp Nagel.

Die Jugendvertreter finden es "höchst bedenklich, wenn diese BeamtInnen vor der restlosen Aufklärung wieder ihren normalen Dienst verrichten" und wünschen Information darüber, in welchem Bereich die beiden Beamten derzeit eingesetzt werden. Außerdem sei nach wie vor offen, ob es für den 17-jährigen Jugendlichen in Untersuchungshaft "psychologische und vor allem jugendadäquate Betreuung gibt", betonte Nagel. Er verwies auf die langjährige Forderung nach einer Wiedereinführung eigener Jugendgerichtshöfe.

 

(APA)

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256 Kommentare
 
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Gast: LinzerITtechniker
17.09.2009 14:09
0 0

Mal überlegen...

wenn die polizisten, wie sie sagen, angegriffen wurden, warum haben sie dann keine verletzungen od. ähnliches? Und warum hat der verstorbene seine eintrittswunde im rücken? Also wenn ich mich eines angriffs erwehren müsste, dann würde ich dass doch tun, bevor mir verletzungen zugefügt werden können, sprich ich würde dem agressor in die vordere körperseite schiessen. Denn niemand greifft mit dem rücken voran an. Da die polizisten keine blessuren hatten und dem einbrecher ja in den rücken geschossen wurde frage ich mich schon, wieviel wahrheit wohl in der aussage der gesetzeshüter liegt. Und ich gehe sogar noch weiter, ich sage wenn kein angriff stattfand, dann war es feiger mord! Aber zum glück müssen nicht wir, sondern die richter diesen heiklen fall klären. ...schönen (regen) tag noch

Gast: Paige Halliwell
03.09.2009 01:21
0 2

Peinlich primitiv


wie hier vorwiegend rechtsrechte Poster den Todesschuss verteidigen - ohne Faktenwissen.

Muss man als Schlechtmensch schon vor jeder objektive Aufklärung eine festgefasste "Meinung" haben?


Antworten Wahr ist
03.09.2009 14:48
0 0

Re: Peinlich primitiv

Minderwertiger Nickdieb.

0 0

Re: Peinlich primitiv

legen sie sich gefälligst einen eigenen nick zu.

die von mir sehr geschätzte paige halliwell schreibt nicht so sinnentleert.

mfg
mc

Gast: Nudelauge
02.09.2009 22:25
0 1

Naja, die Bullen waren halt "Trigger happy" weil es

sonst nichts zu tun gab... eine Schicht ist lang und quälend,,,,


Gast: Moses
02.09.2009 21:38
0 0

Dekalog

Die Zehn Gebote , darunter "Du sollst nicht stehlen" kommen zweimal im Pentateuch vor, nämlich im Buch Exodus, Kapitel 20 und Deuteronomium , Kapitel 5. Dies deshalb, weil die Menschen zu wenig auf die Gebote achten. Sie sagen einmal ist keinmal, zweimal ist einmal, etc.
Den beiden weiblichen Anwälten wird der Dekalog ans Herz gelegt. Sie mögen diesen ihren Klienten weiter tradieren. Amen

Antworten B.Kiddo
02.09.2009 22:19
0 0

Re: Dekalog

Das sollten auch den Polizeianwälten ans Herz legen, nämlich "Du sollst nicht töten"!

Antworten Gast: Montecristo
02.09.2009 22:16
0 0

Re: Dekalog

... dort steht aber auch "Du sollst nicht töten" ... nur der Vollständigkeit halber, Amen!

Gast: Osiris
02.09.2009 21:27
0 0


anna89
02.09.2009 20:45
0 1

Ünnötige und hausgemachte Auseinandersetzung

Niemand hat sich an fremdem Eigentum zu vergreifem und muss mit Konsequenzen rechnen. Fremdes Eigentum ist kein Selbstbedienungsladen, die Polizei schützt uns. Dass da einmal was nicht nach Plan verläuft ist zu erwarten u. menschlich - jedem klar.

A B E R was ist in die Exekutive gefahren, sich durch die Vorgangsweise danach völlig unnötig ins schiefe Licht zu setzen? Der Schwerverletzte ist vernehmungsfähig, die Polizisten nicht. Eine so peinlich scheinheilige Aktion, um sich die Aussagen zurechtlegen zu können, lässt wieder einmal unsere Nähe zum Balkan erahnen.
Als Draufgabe jetzt noch das Gerangel der Anwälte und die Kritik der Öffentlichkeit.


Zaungast
02.09.2009 19:40
3 0

Die Opfer-Anwälte?


1 0

Re: Die Opfer-Anwälte?

das wurde in dem Artikel durcheinander gebracht. Die Opfer, also die Polizistin und der Polizist, bzw. deren Anwälte werden wohl kaum behaupten, dass es keine Notwehr war und natürlich werden die Anwälte der Täter - also der Einbrecher - alles versuchen, um möglichst viel für ihren Mandanten herauszuholen. Das ist das übliche Spiel von Anwälten.

Antworten Antworten Gast: Montecristo
02.09.2009 22:45
0 1

Re: Re: Die Opfer-Anwälte?

Nach ihrer Lesart sind also die Opfer die beiden Polizisten, die noch munter weiter ihren Dienst tun, während die Täter entweder tot oder schwer verletzt im Spital liegen - das ist pervers!

0 0

Re: Re: Re: Die Opfer-Anwälte?

die Polizisten waren mutmaßliche Opfer eines Angriffs zweier bewaffneter, vermummter Individuen. Deshalb und nur deshalb haben BEIDE voneinander unabhängig von der Schusswaffe Gebrauch gemacht (ob diese Angaben stimmen -wird ein Gericht überprüfen). Bei dem mutmaßlichen Angriff wurden die Täter verletzt und zum Glück nicht die Opfer dieses Angriffs. Ohne Angriff wäre niemand verletzt worden.

Antworten Antworten Antworten Wahr ist
03.09.2009 14:58
0 0

Re: Re: Re: Die Opfer-Anwälte?

Jeder Kriminelle weniger ist ein Stück mehr Sicherheit in Österreich.

Unschuldige, anständige Menschen, die beim Fortleben des Verbrechers seine nächsten Opfer geworden wären bleibt dieses Schicksal erspart.

Opferschutz ist ungleich wichtiger als Täterschutz. Sind Sie zu dämlich, um das zu begreifen, oder geht ihre Vorliebe für Verbrecher so weit, daß ihnen Opfer egal sind?

kremser
02.09.2009 19:08
4 1

der mutmaßliche 14jährige Einbrecher

wurde wahrscheinlich auch nur mutmaßlich erschossen.

"mutmaßlich" bei den ORF lern und diversen Reportern das Lieblingswort des Jahres.

HALLo ! der 2. Einbrecher hat bereits gestanden ! Und zwar nicht mutmaßlich.

Antworten Gast: schumpeter
02.09.2009 19:53
0 3

Re: Blödsinn zum Quadrat ...

... erst nach einem RECHTSKRÄFTIGEN Urteil darfst Du von "Täter" sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Das Gericht ist da - völlig zu Recht - sehr penibel: Der Bursche könnte ja (beispielsweise) irrtümlich im Geschäftslokal eingesperrt worden sein, sein Geständnis könnte beim Verhör durch Drohungen und/oder Gewaltanwendung zustande gekommen sein und und und ... Der Angeklagte hat jedenfalls das Recht, sich zu verantworten.
Du bist sicher ein Mensch, der keine Gerichtsverhandlung braucht, um zu einen Urteil zu gelangen. In Deinem Fall spricht man auch von "Vorurteilen" ...

Antworten Antworten Gast: Osiris
02.09.2009 21:19
0 1

Re: Re: Blödsinn zum Quadrat ...

Genauso ist es, doch ich fürchte, dass viele hier ihre Ausführungen nicht verstehen wollen, denn wie sie ja richtigerweise anmerken, haben diese ihr Urteil bereits gefällt, dagegen kann man nicht anschreiben, das ist sinnlos, sozusagen Killer-Rhetorik, kein Argument zählt mehr!

Wahr ist
02.09.2009 19:01
9 0

Nadja Lorenz

Wenn ich diesen Namen nur höre oder lese kommt mir schon das Kotzen.

Wann immer ein Ausländer auf Grund seiner kriminellen Handlungen Polizisten zum Einschreiten zwang kommt die Nadja Lorenz und tut so, als sein da ein ganz Braver, geradezu ein Engerl, von mordlüsternen polizisten ermordet worden.

Egal ob sie das für Geld oder aus naiver Überzeugung tut - ich finde das widerlich.

1 5

Re: Nadja Lorenz

die ist rechtsanwaeltin und macht ihren job. wenn sie diesen gut macht, ist sie eine gute anwaeltin. was ist daran widerlich?

Antworten Antworten MrM
02.09.2009 19:38
5 0

Re: Re: Nadja Lorenz

In dem Fall machen die Anwältinnen durch eine gezielte Pressemeldung aus den Tätern Opfer und die Medien schlucken es auch brav.

Auch wenn es aus der Sicht der Anwältin ein guter Zug war, in dem Fall ist es einfach widerlich!

0 5

Re: Re: Re: Nadja Lorenz

die medien berichten. also eine gute, sogar sehr gute anwaeltin. die polizisten haben auch einen anwalt und die polizei beschaeftigt pressesprecher. die lorenz war halt besser. und die medien haben berichtet. also sind auch die journalisten widerlich. wollen sie jetzt die pressezensur einfuehren?

Antworten Antworten Antworten Antworten MrM
02.09.2009 20:23
1 0

Re: Re: Re: Re: Nadja Lorenz

Zensur selbstverständlich nicht. Aber eine gewisse Neutralität sollte schon vorhanden sein.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: gast
02.09.2009 22:12
0 2

Re: Re: Re: Re: Re: Nadja Lorenz

Und was neutral ist, bestimmst Du.

Gast: t
02.09.2009 18:38
5 0

Gutachten

Die Gutachten liegen noch nicht vor, aber die Damen Anwältinnen wissen schon super Bescheid .... erstaunlich, haben ja wahrscheinlich auch schon mit sehr vielen ähnlichen Fällen zu tun gehabt ...

8 0

Leopold von Ranke

Historiker haben die Aufgabe, "zu berichten, wie es eigentlich gewesen ist und sonst nichts". Oberste Maxime ist das Bemühen um Objektivität.

Journalisten berichten. Das Tagesgeschehen ist auch nichts anderes als Geschichte. So wird es niedergeschrieben. Wenn spekuliert, manipuliert, tendenziös "berichtet" wird, dann nennt man das Medium "Boulevard" (Schmierblattl).

Zum Vorfall: Erwiesen ist, dass die Täter maskiert und auf dem Weg dazu waren, die Supermarktkassa auszurauben - hierzu gibt es bereits ein Geständnis vom mittlerweile 17-Jährigen. Wird hier also immer noch behauptet, die Polizei habe wissentlich einen 14-Jährigen abgeknallt, der bloß Mundraub begehen wollte, der hat entweder gar keinen Tau oder er sagt absichtlich die Unwahrheit.

Dass nun die Anwälte das Eine und die anderen das Gegenteil behaupten, ist Routine. Es heißt nichts. Wenn es die APA mit obigem Aufhänger bringt, heißt es lediglich, dass sie ein Schmierblatt à la Österreich ist.

Auf welcher Seite man steht: Der normale Menschenverstand muss einem sagen, dass Polizisten ganz sicher nicht absichtlich einem 14-Jährigen "feige in den Rücken schießen", ev. gar als Bestrafung dafür, dass sie eingebrochen haben. Auf dieser Seite stehe ich.

Wer es anders sieht, hat offensichtlich etwas gegen Polizisten. Wer etwas gegen Polizisten hat, hat etwas gegen das Gesetz etc. Was daraus folgt, kann sich wohl jeder selbst ausrechnen (wenn er will).

 
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