Der tödliche Schuss auf einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher im Kremser Merkur-Markt soll bei guter Sicht und ohne vorliegende Angriffs- oder Notwehrsituation gefallen sein. Das haben die Anwältinnen der Angehörigen, Eva Plaz und Nadja Lorenz, am Mittwoch in einem der APA übermittelten Schreiben mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg gab dazu auf Anfrage "keine Stellungnahme" ab.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Wegen der nach der Tatrekonstruktion vonseiten der Verteidigung und vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegebenen Erklärungen teilen wir mit, dass die Tatrekonstruktion ergeben hat, dass der tödliche Schuss in den Rücken bei guten Sichtverhältnissen ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation abgegeben wurde".
Weiters haben die Rechtsanwältinnen Plaz und Lorenz daraufhin gewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erklärungen abgegeben würden. "Es sind die verschiedenen von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten abzuwarten. Die Angehörigen werden keine Interviews geben. Wir ersuchen, sie in Ruhe zu lassen." Eva Plaz betreute auch die Angehörigen von Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten.
Polizisten-Anwalt behauptet Gegenteil
Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der beiden Polizisten, hatte nach der Tatrekonstruktion im Kremser Merkur-Markt betont, dass es in der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei.
Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt. "Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend ihrer Ausbildungsrichtlinien", sagte der Wiener Anwalt.
Verschiedene Sichtweisen des Tathergangs
Am 5. August hatten zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei mutmaßliche Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse.
Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen seien.
Die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, stehen wieder im Dienst. Der 17-jährige mutmaßliche Komplize von Florian P. bleibt vorerst bis Ende September in U-Haft.
Jugendvertreter fordert Aufklärung
Die Bundesjugendvertretung (BJV) forderte in einer Aussendung die rasche Aufklärung des Falles und die Beantwortung noch offener Fragen. "Es muss nun zu einer raschen und transparenten Klärung der Sachverhalte kommen", forderte BJV-Vorsitzender Philipp Nagel.
Die Jugendvertreter finden es "höchst bedenklich, wenn diese BeamtInnen vor der restlosen Aufklärung wieder ihren normalen Dienst verrichten" und wünschen Information darüber, in welchem Bereich die beiden Beamten derzeit eingesetzt werden. Außerdem sei nach wie vor offen, ob es für den 17-jährigen Jugendlichen in Untersuchungshaft "psychologische und vor allem jugendadäquate Betreuung gibt", betonte Nagel. Er verwies auf die langjährige Forderung nach einer Wiedereinführung eigener Jugendgerichtshöfe.
(APA)
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