IS-Flagge als Profilbild: Sechs Monate bedingt

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Ein 28-Jähriger wurde in Graz wegen Gutheißung terroristischer Straftaten verurteilt. Der Tschetschene hatte als Profilbild bei WhatsApp einen Kämpfer mit IS-Flagge.

Ein 28-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Gutheißung terroristischer Straftaten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Tschetschene hatte als Profilbild bei der Mobil-Plattform WhatsApp einen Kämpfer mit IS-Flagge verwendet. Er rechtfertigte sich, dass das Bild Zufall gewesen sei und er keine Sympathien für die Terrororganisation Islamischer Staat habe.

"Es war ein Blödsinn, ich habe das nicht bewusst gemacht. Es ging mir nur um die Schriftzeichen auf der Fahne", erklärte der Beschuldigte. Diese Zeichen seien Teil des Glaubensbekenntnisses, das er täglich bete. "Warum haben Sie dann nicht nur den Text genommen, schwarz auf weiß? Diese Farbgebung hat eine Symbolik", meinte der Richter und verwies auf die schwarze Fahne mit weißem Symbol.

"Symbol war damals noch nicht verboten"

Der Angeklagte antwortete ausweichend, egal wie gezielt der Richter nachbohrte. "Das Symbol war damals noch nicht verboten", rechtfertigte er sich. "Ein Verstoß gegen das Symbolgesetz ist eine Verwaltungssache, darum geht es hier nicht", so der Richter. Befragt zu seiner Einstellung zum IS antwortete der Tschetschene: "Ich habe keine Einstellung dazu, diese Leute leben nicht nach dem Koran." "Und warum dann einen Jihad-Kämpfer als Hintergrund?". "Ich habe leider damals das falsche Bild ausgesucht", bedauerte der Angeklagte.

Doch der Richter glaubte ihm den Zufall und die Unbedarftheit nicht: "Wenn ich ein Bild von Adolf Hitler als Profilbild nehme glaubt mir niemand, dass ich einfach eine Person, die mir optisch gefällt, ausgewählt habe." Denn ein Profilbild sei immer etwas "womit ich mich identifiziere", war der Vorsitzende überzeugt. Er sprach den Tschetschenen schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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