Kinderpornos: Hackte FBI österreichische Computer?

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Illustration file picture shows a man typing on a computer keyboard in Warsaw(c) REUTERS (KACPER PEMPEL)
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50 IP-Adressen aus Österreich wurden von US-Behörden an das österreichische Bundeskriminalamt übermittelt, alle waren Treffer. Fraglich bleibt, wie das FBI im "Darknet" an die Daten kam.

Die "Operation Pacifier" gegen Kinderpornos im Internet, die unter Federführung der US-Bundespolizei FBI im vergangenen Jahr über die Bühne ging, hatte große Auswirkungen auf Österreich. 50 IP-Adressen übermittelten die US-Fahnder an die heimischen Ermittler, alle 50 waren laut Bundeskriminalamt (BK) Treffer. Fraglich ist nun aber, ob das FBI an die Daten auf ausreichend legalem Wege kam.

Wie die Tageszeitung "Kurier" am Freitag unter Berufung auf das US-Magazin "Vice" berichtete, haben die US-Fahnder im Vorjahr eine italienische Seite im "Darknet" entdeckt, über die unter anderem Kinderpornos vertrieben wurde. Das FBI soll die Seite vorübergehend übernommen haben und die Kinderpornodateien mit einer Software versehen haben. Konsumenten, welche die Dateien herunterluden, bekamen die FBI-Software unwissentlich mitgeliefert.

An sich ist das "Darknet" eine Art virtueller Hinterraum für Eingeweihte, der anders gebaut ist als das offene Internet und nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist. Durch Weiterleitung über mehrere Knoten im Netz ist der Ursprung von Daten nicht mehr nachzuvollziehen.

"Per Livestreaming" mitgespeichert

Die FBI-Daten dürften das umgangen haben. Die IP-Adressen und weitere Daten der User waren nun wieder greifbar. Auf die Art und Weise wurden 50 heimische IP-Adressen von mutmaßlichen Kunden 2015 an das BK weitergeleitet, das die Verdächtigen anschließend ausgeforscht hat.

Doch wie das FBI genau an die Daten gelangt ist, dürfte nicht bekannt sein. Es sei bekannt gewesen, dass das FBI "per Livestreaming" mitgespeichert habe, aber nicht, welche Technik eingesetzt worden sei, berichtete der "Kurier" unter Berufung auf einen BK-Ermittler.

Damit dürfte auch eine rechtliche Beurteilung schwierig sein. Unter dem Strich bleibt: Eine US-Polizeibehörde entdeckt auf einer italienischen Darknet-Seite Kinderpornos und versetzt diese mit einer Software, um Konsumenten zu identifizieren. Wer sich tatsächlich Kinderpornos herunterlud, wurde so greifbar. Die europäische Polizeiagentur Europol, an der "Operation Pacifier" ebenfalls maßgeblich koordinierend beteiligt, wollte sich gegenüber der Austria Presseagentur nicht zum Zustandekommen der Ermittlungsergebnisse äußern.

Kein ausdrückliches Verwertungsverbot

Ob und wie viele Schuldsprüche in Österreich durch die Ermittlungen schon erfolgt sind, ist laut "Kurier" noch unklar. Die Chancen, dass eine Verurteilung wegen der Methoden des FBI zurückgenommen wird, sind nach Meinung des Justizministeriums ohnehin eher gering.

Grundsätzlich sei eine Verwertung von Beweisen nach der Strafprozessordnung (StPO) nur ausnahmsweise ausgeschlossen, zum Beispiel bei durch Folter erlangten Aussagen oder unzulässigerweise durchgeführten Telefonüberwachungen. Für die beschriebene Ermittlungsmethode des FBI gebe es "kein ausdrückliches Beweisverwertungs- oder -verwendungsverbot", schon weil sie der StPO grundsätzlich fremd sei, hieß es seitens des Justizministeriums.

Das Ressort wies auf die Rechtsprechung des OGH hin, wonach die bloße Unzulässigkeit einer Erhebungsmaßnahme nicht zwingend eine Vernichtung der erlangten Ergebnisse nach sich zieht. Dies gelte noch weniger für darauf aufbauende weitere Erhebungsergebnisse, etwa Hausdurchsuchungen oder Einvernahmen in weiterer Folge.

Das US-Recht räumt laut Justizministerium seinen Strafverfolgungsbehörden oft wesentlich weitergehende Ermittlungsbefugnisse ein, die teilweise auch außerhalb des eigenen Staatsgebietes liegen. Vor diesem Hintergrund könne die Frage, ob das Vorgehen des FBI tatsächlich illegal war, "nicht ohne weiteres bejaht werden". Abgesehen davon, "ist es nicht grundsätzlich unzulässig, die von den US-Behörden zur Verfügung gestellten Informationen zum Ausgangspunkt für weitere Erhebungen zu machen und - sofern sich der Verdacht durch andere Beweise bestätigt - diese Taten auch anzuklagen und zu verurteilen", erläuterte das Justizministerium.

>> Bericht des "Kurier"

(APA)

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