Schlepper-Prozess in Salzburg: Zwei Jahre Haft für Afghanen

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Angeklagter soll zu krimineller Bande gehören.

Salzburg. Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstagnachmittag ein 33-jähriger Afghane (nicht rechtskräftig) wegen Schlepperei zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Mann soll von Anfang bis Mitte März 2016 zumindest 23 Flüchtlinge unterschiedlicher Nationalität durch die EU geschleust haben.

Laut Anklage hat der fünffache Vater im Rahmen einer kriminellen Vereinigung agiert. Der 33-Jährige soll zunächst von einem Flüchtlingscamp in Athen aus die Fäden gezogen haben. Die Transporte führten von der Türkei über Griechenland bis nach Deutschland. Flüchtlinge mussten rund 1600 Euro pro Person zahlen, um nach Deutschland zu kommen.

Der Mann wurde am 26. März 2016 im Zug von Wien nach München in Salzburg verhaftet. Bei seiner Festnahme hatte er drei Mobiltelefone bei sich. Die Polizei hatte dazu unzählige WhatsApp-Nachrichten und SMS ausgewertet. „95 Prozent der Inhalte haben mit dem Schleppen zu tun. Es geht um Löhne, Personen, Passagiere, Wege und Rückführungen“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. Dieser meinte, er sei eben gefragt worden, welche Schlepper er empfehlen könne. In einer SMS-Anfrage, ob er Menschen nach Deutschland bringen könne, antwortete der Angeklagte: „Ich bin nicht erst seit gestern Schlepper. Das ist seit 15 Jahren mein Job.“ Als eine Familie mit zwei Kindern bat, die Kinder nicht stundenlang zu Fuß marschieren zu lassen, antworte er. „Ein Elfjähriger ist kein Kind mehr.“

Trotz der belastenden SMS-Nachrichten zeigte sich der Mann nicht geständig. „Ich schwöre auf den Koran, dass ich kein Schlepper bin“, sagte er zu Richter und Schöffen. „Er ist Flüchtling“, erklärte sein Anwalt. Allerdings belasteten zwei geschleppte Flüchtlinge den Angeklagten auch noch schwer, weshalb der Richter einen Schuldspruch fällte. Das Urteil nahm der Angeklagte noch nicht an, er erbat sich Bedenkzeit.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.08.2016)

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