"Keine Haftgründe" für Asylwerber nach Einbruch

Die Justiz verteidigt ihr Vorgehen im Fall eines Asylwerbers, der in Horn bei einem Autoeinbruch ertappt und nicht in U-Haft genommen wurde.

Die Justiz ist am Mittwoch Medienberichten entgegen getreten, die sich darüber empört hatten, dass ein auf frischer Tat ertappter Asylwerber nach einem Autoeinbruch in Horn nicht in U-Haft genommen wurde. "Es liegen in diesem Fall keine Haftgründe vor", stellte Susanne Waidecker, Leiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft Krems, gegenüber der Austria Presseagentur klar.

Der Algerier war Montagnacht beobachtet worden, nachdem er den Pkw einer 25-Jährigen aufgebrochen und darin befindliche Wertsachen an sich nehmen wollte. Die von Augenzeugen alarmierte Polizei nahm ihn noch am Tatort fest. Nach seiner Einvernahme wurde der Mann auf freiem Fuß angezeigt - ein angesichts der Umstände nahe liegender Vorgang, wie Waidecker erläuterte. Die Identität des Mannes sei geklärt, abgesehen vom gescheiterten Einbruch liege gegen diesen nichts vor. Außerdem habe der Verdächtige eine aufrechte Meldeadresse, weshalb nicht von Fluchtgefahr auszugehen war.

"Es gab damit keine Grundlage, die U-Haft zu beantragen", bemerkte die Leiterin der Anklagebehörde. Außerdem stelle sich bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren grundsätzlich die Frage, ob bei einem bisher Unbescholtenen die Verhängung der U-Haft nicht unverhältnismäßig wäre.

(APA)

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