Vergewaltigung: Sieben Jahre Haft für 18-Jährigen in Innsbruck

Der Asylwerber soll eine 52-Jährige bei ihrem Wohnhaus vergewaltigt haben. Nun wurde er - nicht rechtskräftig - zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein 18-jähriger Asylwerber aus Afghanistan ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck nach der Vergewaltigung einer 52-Jährigen am 22. Februar bei den Sillhöfen im Innsbrucker Stadtteil Pradl zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Prozess fand auf Antrag des Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der 18-Jährige, der in dem nahegelegenen Flüchtlingsquartier am Paschbergweg untergebracht war, soll die Frau von hinten umklammert haben, als sie an der Haustür einer Bekannten läuten wollte. Daraufhin habe er die 52-Jährige zu einer nahegelegenen Grünfläche gezerrt und vergewaltigt. Richter Gerhard Melichar sprach in seiner Urteilsbegründung von einer brutalen Vorgangsweise. Trotz seiner Alkoholisierung sei der Angeklagte aber jedenfalls zurechnungsfähig gewesen, so der Richter. Der Afghane muss zudem 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ein Sachverständiger habe in einem Gutachten eine posttraumatische Belastungsstörung beim Opfer des 18-Jährigen festgestellt, die mit einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen wäre, erklärte der Richter. Die Höchststrafe hätte bis zu 15 Jahren betragen. Das junge Alter des Angeklagten, seine Unbescholtenheit und, dass er Reue gezeigt habe, seien jedoch als mildernd zu werten gewesen, meinte Melichar.

Der Beschuldigte war eine Woche nach der Tat in seiner Unterkunft festgenommen worden. Sowohl das Opfer als auch eine Zeugin hatten den Mann bei einer Gegenüberstellung erkannt. Zudem waren die Beamten auch über das Handy des Mannes auf dessen Spur gekommen. Denn dieser soll das Opfer dazu gezwungen haben, ihn am Handy anzurufen.

(APA)

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