Wiener Terrorverfahren um 21 Tote

Archivbild: Vermummte Justizwachebeamte bei einem Terrorprozess in Wien im Mai 2015
Archivbild: Vermummte Justizwachebeamte bei einem Terrorprozess in Wien im Mai 2015APA/HERBERT NEUBAUER
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Auf Wien kommt ein Terrorprozess zu, der in der Dimension einzigartig ist: Der Tschetschenien-Flüchtling Magomed I. wird für 21 Morde verantwortlich gemacht.

Wien. Bisher gilt der Grazer Terrorprozess um den islamistischen Prediger Mirsad Omerovic als der größte seiner Art. Dabei ging es um das Rekrutieren von Kämpfern für die Terrororganisation IS (Islamischer Staat). Nun aber bahnt sich in Wien ein Terrorverfahren von noch größerer Dimension an. Im Mittelpunkt steht ein Mann, der seit 2010 als anerkannter Flüchtling in Wien lebt, aber seither eine rege Reisetätigkeit in die GUS-Staaten, speziell in die Kaukasusregion, entwickelt hat: Magomed I. (37).

Seit 15. April sitzt I. in U-Haft. Der Mann, der sich davor laut Ermittlern „unangemeldet“ in einer Wohnung in Wien Brigittenau aufhielt, gilt, wie „Die Presse“ berichtete, als ein Stellvertreter des international gesuchten Tschetschenen Achmed Tschatajew (36). Dieser wiederum wird verdächtigt, Drahtzieher des Attentats auf den Istanbuler Flughafen (28. Juni) mit 44 Toten und mehr als 200 Verletzten zu sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bezeichnet Tschatajew in einem Beschluss als „Führungspersönlichkeit der terroristischen Vereinigung Emirat Kaukasus (. . .)“. Auch Tschatajew lebte früher als anerkannter Flüchtling in Wien. Er erhielt (per Antrag auf Namensänderung) von der Magistratsabteilung 26 einen neuen, unverfänglichen Namen.

Auf „Presse“-Anfrage verwies die MA 26 auf das Namensänderungsgesetz. Zur Frage, wie viele derartige Namensänderungen jährlich erfolgen, hieß es: „Wir haben keinerlei Aufzeichnungen über die Anzahl von Namensänderungsverfahren einer Personengruppe einer bestimmten Staatsangehörigkeit.“ Mittlerweile wurde Tschatajew der Asylstatus aberkannt. Er soll im Irak sein.

Aus Österreich in den Kampf

Aber zurück zu I.: Im Zentrum der Vorwürfe steht ein blutiger Kampf, der sich im August 2012 im Lopotatal an der georgisch-dagestanischen Grenze zugetragen hat. Eine 17-köpfige Gruppe unter dem stellvertretenden Kommando von I. hatte versucht, nach Dagestan vorzudringen. Es kam zu einem mehrstündigen Gefecht mit georgischen Sicherheitskräften. 21 Georgier starben. Auch das Kommando von I. musste Verluste hinnehmen: Interessanterweise befanden sich unter den Toten zwei junge Männer, die ebenfalls als anerkannte Flüchtlinge von Österreich aufgenommen worden waren.

I. selbst sagt in Einvernahmen (die Protokolle liegen der „Presse“ vor), „nicht gezielt geschossen“ zu haben. Er gesteht zu, früher als Tschetschene gegen die Russen gekämpft zu haben und erklärte den Ermittlern hinsichtlich der konkreten Vorwürfe: „Krieg ist Krieg.“

Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz: „Es ist nicht einmal ansatzweise gesichert, was sich im Lopotatal zugetragen hat.“ Den Vorwurf des terroristischen Mordes (teils begangen als Beteiligter) weist die Verteidigung jedenfalls zurück.

Ganz anders wird die Sache vom OLG Wien beurteilt. Im oben erwähnten Beschluss, mit dem die U-Haft für I. verlängert wurde, ist von „dringendem Tatverdacht“ die Rede – bezogen auf die Mitgliedschaft bei der Terrororganisation Emirat Kaukasus. Die radikalislamische Gruppe habe 2015 den Treueeid auf die Terrormiliz IS geschworen. Und beabsichtige die Errichtung eines Gottesstaates im Nordkaukasus. I. habe es (und dafür spreche auch Material, das auf dessen Handy entdeckt wurde) „zumindest ernstlich für möglich gehalten“, dass er sich bei dem Feuergefecht als Mitglied einer Terrororganisation betätigt habe.

Ermittler schlagen Deal aus

I. bot indes dem österreichischen Verfassungsschutz eine Art Deal an: Würde man ihn freilassen, würde er dafür – mittels seines Insiderwissens – al-Qaida-Terroristen ans Messer liefern. Allein: Auf diesen Handel konnte und wollte der Verfassungsschutz nicht eingehen. Und: Die Beteuerung von I., er habe seit 2013 „russische Reisedokumente“ und könne daher „ganz ruhig ein- und ausreisen“, erstaunte zwar die Ermittler, führte aber auch nicht zu einem U-Haft-Ende.

Noch liegt keine Anklage vor. Wenn es so weit sein sollte, könnte dieser Fall eben größer als die Causa Omerovic werden. Denn: Bei Letzterem kam „nur“ versuchte Anstiftung zum Terrormord heraus (20 Jahre Haft in erster Instanz). Hier aber geht es um 21-fachen (vollendeten) Terrormord.

So wird im U-Haft-Beschluss des Oberlandesgerichts Wien die Gefährlichkeit der radikal-separatistischen Gruppierung "Emirat Kaukasus" (Gründer Doku Umarov) beschrieben. (Faksimile)
So wird im U-Haft-Beschluss des Oberlandesgerichts Wien die Gefährlichkeit der radikal-separatistischen Gruppierung "Emirat Kaukasus" (Gründer Doku Umarov) beschrieben. (Faksimile)Die Presse
So wird der Haftgrund "Fluchtgefahr" erklärt: Angesichts der bei einem Schuldspruch zu erwartenden Haftstrafe (bis zu lebenslang) bestehe die Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht. (Faksimile)
So wird der Haftgrund "Fluchtgefahr" erklärt: Angesichts der bei einem Schuldspruch zu erwartenden Haftstrafe (bis zu lebenslang) bestehe die Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht. (Faksimile)Die Presse

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31. August 2016)

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