Küssel: Bei Haftausgängen "keine Auffälligkeiten"

Gottfried Küssel, hier vor Gericht im Jahr 2012. .
Gottfried Küssel, hier vor Gericht im Jahr 2012. . APA/HELMUT FOHRINGER
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Bei dem wegen NS-Wiederbetätigung verurteilten Gottfried Küssel hat es laut Justiziminister bisher keine Probleme während seiner Haftausgänge gegeben.

Der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Haft sitzende Gottfried Küssel hat bisher mit dem Versuch, eine vorzeitige Entlassung zu beantragen, keinen Erfolg gehabt. Das teilt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in einer aktuellen Anfragebeantwortung mit. Haftausgänge seien aber "ohne irgendwelche Auffälligkeiten oder Probleme" abgelaufen.

Anlass für die Anfrage des Grünen Abgeordneten Karl Öllinger waren Medienberichte, wonach Küssel im Juni bei einem Haftausgang mit rechten Gesinnungsgenossen gesichtet worden sei - beim Public Viewing eines Fußball-EM-Spiels.

Kein Alkohol, keine Drogen, kein Mohn

Öllinger erkundigte sich nach den Auflagen eines solchen Freigangs und erhielt die Antwort: Für Küssel gelten die Bedingungen wie für jeden anderen auch - kein Alkohol, keine Drogen, nicht einmal "mohnhaltige Speisen (Harntest)" und auch keine nicht verschriebenen Medikamente. "Die Strafgefangenen haben sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten", so der Minister weiter.

Richtig zufrieden zeigte sich der Grüne Abgeordnete damit nicht: "Ich habe nichts gegen Ausgang. Dass er sich aber mit Neonazifreunden trifft, geht einfach nicht", sagte er in der Zeitung "Österreich" (Montagausgabe).

"Strafende im Jahr 2019"

Öllinger fragte weiters, ob Küssel eine vorzeitige Haftentlassung beantragt habe. Dazu Brandstetter: Bisher habe das Vollzugsgericht eine bedingte Entlassung zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt abgelehnt. "Das urteilsmäßige Strafende wird im ersten Quartal 2019 erreicht."

(APA )

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