Grazer Amokfahrer Alen R. für Psychiater "nicht zurechnungsfähig"

Fünfter Prozesstag in Graz, Alen R. steht vor Gericht. (Foto vom 1.Prozesstag in der Vorwoche).
Fünfter Prozesstag in Graz, Alen R. steht vor Gericht. (Foto vom 1.Prozesstag in der Vorwoche). APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL
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Für Gutachter Peter Hofmann ist eine "schwere Gemütsstörung nicht spielbar".

Im Prozess gegen Alen R. in Graz ist am Montag der erste psychiatrische Gutachter am Wort gewesen. R. hat im Juni vergangenen Jahres bei einer Amokfahrt durch die Innenstadt drei Menschen getötet und Dutzende schwer verletzt. Der Sachverständige Peter Hofmann stufte den Verdächtigen als nicht zurechnungsfähig ein: "Eine schwere Gemütsstörung ist nicht spielbar", so der Mediziner.

Der Gutachter bescheinigte dem 27-Jährigen eine schwere Geisteskrankheit, daher sei R. nicht zurechnungsfähig. "Paranoide Schizophrenie" lautete die Diagnose des Psychiaters. Seiner Meinung nach leide der 27-Jährige deswegen an Verfolgswahn und habe auch Halluzinationen. R. hatte immer wieder angegeben, man hätte ihn töten wollen und er hätte Schüsse gehört, bevor er durch die Innenstadt gerast war. Dass R. etwas vortäusche, hielt der Gutachter für ausgeschlossen: "Diese Art von Störung kann man nicht spielen", sagte er.

"Gefühl für Mitmenschen verloren"

Krankheitsbedingt ging ihm laut Hofmann auch das "Gefühl für Mitmenschen verloren", die Amokfahrt sei dann ein "explosionsartiges Ausleben von Emotionen" gewesen. Im Gutachten ist auch ausgeführt, dass von R. "eine große Gefährlichkeit" ausgehe.

Richter Andreas Rom wollte wissen, wie Alen R. bei den Untersuchungen war. "Ist er da auch so da gesessen?", fragte der Vorsitzende, da der Betroffene seit dem ersten Tag mehr oder weniger gleichmütig und emotionslos vor sich hin starrt. "Mehr oder weniger", antwortete der Psychiater. "Und am Tag nach der Tat?" "Da war er anders, da war er noch psychotisch", sagte der Gutachter.

Seine Schizophrenie-Diagnose sah Hofmann auch durch andere Ärzten bestätigt, da R. nach der Tat schwere Medikamente gegen diese Krankheit verschrieben wurden. Bei ihm handle es sich "um eine sehr schlecht verlaufende Psychose, gesund wird der meiner Meinung nicht", äußerte sich der Arzt in aller Deutlichkeit.

"100 Prozent sicher"

Er sei sich seiner Diagnose "100 Prozent sicher", erklärte Hofmann, trotzdem "sehe ich das Ergebnis völlig offen, denn die Geschworenen entscheiden." Und zu den Laienrichter meinte er: "Ich kann nur meine klinische Sicht darstellen, damit Sie entscheiden können. Die Sicht des Arztes und die Beweiswürdigung sind aber zwei verschiedene Dinge."

Bezüglich der Zurechnungsfähigkeit waren sich die drei psychiatrischen Gutachter nicht einig gewesen. Während Peter Hofmann den Betroffenen für nicht zurechnungsfähig hielt, war sein Kollege Manfred Walzl anderer Meinung und stufte ihn als zurechnungsfähig ein. Ein dritter Sachverständiger, Jürgen Müller, schloss sich Hofmanns Meinung an.

Der Prozess wird morgen, Dienstag, fortgesetzt. Nach Angaben des Richters stehen letzte Zeugenbefragungen auf dem Programm, zwei weitere psychiatrische Gutachter sowie eine Psychologin werden für Mittwoch erwartet.

(APA )

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