Kärnten: Veganer Grundbesitzer will Jagd nicht dulden

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ArchivbildClemens Fabry / Die Presse
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Ein Kärntner geht gegen die "Zwangsbejagung" auf seinem Grundstück vor den Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Dienstag mit dem Kärntner Jagdgesetz befasst: Grund dafür war die Beschwerde eines beinahe vollständig vegan lebenden Waldbesitzers, der auf seinem Grundstück in Spittal an der Drau die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger zulassen will. In den ersten Instanzen war der Jurist abgeblitzt.

Grundsätzlich können Besitzer in Kärnten die Jagd auf ihrem Grundstück nicht verbieten, wenn diese notwendig ist. Eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen ist nicht vorgesehen. Dementsprechend hat auch zuerst die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau und dann das Landesverwaltungsgericht Kärnten eine Beschwerde des Juristen abgewiesen. Nun zog der Mann vor den VfGH, da er wegen "der Anwendung von verfassungswidrigen Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden sei".

Für natürliche Regulierung des Wildbestandes

Der Jurist wollte die Begründung seiner Beschwerde zuerst eher breit anlegen. "Es hat noch eine Spezies gegeben, die über andere Arten...", setzte er an - um von den Höchstrichtern sofort gerechtgewiesen zu werden, sich auf die konkreten Punkte zu beschränken. Der Jurist argumentierte, dass er die Jagd aus ethischen Gründen ablehne und sie auf seinem Grundstück auch nicht dulden wolle. Er trete vielmehr für eine natürliche Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedlung von Bären, Luchsen und Wölfen sowie die Unterlassung von Fütterungen ein.

Der Beschwerdeführer sah sich in seinen Rechten eingeschränkt, da Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hätten, die Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten, auch wenn sie diese aus ethischen Gründen ablehnen. Er verwies dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2012: Damals habe der EGMR festgestellt, dass das deutsche Jagdrecht - das laut dem Juristen mit dem österreichischen vergleichbar ist - und die vorgesehene "Zwangsbejagung" gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Seitdem können Grundstückbesitzer in Deutschland die Jagd aus ethischen Gründen verbieten.

Land: Wild flüchtet in Schutzgebiete

Das Land Kärnten verteidigte die "Zwangsbejagung". Das Wild sei "sehr lernfähig", den Jagddruck zu umgehen und würde schnell in die geschützten Gebiete ausweichen. Abschussnotwendiges Wild könnte dann grundsätzlich nicht mehr erlegt werden. Zudem könnten keine Maßnahmen zum Schutz vor Raubwild und vor Wildkrankheiten ergriffen werden. Es wäre daher mit einem erhöhten Maß an Wildschäden nicht nur in den betroffenen, sondern auch in den angrenzenden Gebieten zu rechnen.

Nach der heutigen Anhörung wird der VfGH über den Fall diskutieren und eine Entscheidung ausarbeiten. Diese wird dann den Parteien übermittelt.

(APA)

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