Geschworene entscheiden über Zurechnungsfähigkeit

Alen R. im Gerichtssaal
Alen R. im GerichtssaalAPA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL
  • Drucken

Aus der Entscheidung der Geschworenen leitet sich ab, ob der Amokfahrer Alen R. verurteilt oder eingewiesen wird.

Im Prozess gegen den Grazer Amokfahrer müssen die Geschworenen in erster Linie über die Zurechnungsfähigkeit von Alen R. entscheiden. Daraus leitet sich ab, ob der 27-Jähriger verurteilt oder nur eingewiesen wird.

Da zwei der drei Gutachter Alen R. als nicht zurechnungsfähig eingestuft haben, hat die Staatsanwaltschaft lediglich einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Ein weiterer Sachverständiger befand, dass R. für sein Tun sehr wohl verantwortlich ist.

Zusatzfrage zu Zurechnungsfähigkeit

Die Laienrichter müssen als einzige Hauptfrage beantworten, ob Alen R. am 20. Juni 2015 drei Menschen getötet und rund 50 verletzt hat. Da die Tat außer Frage steht, wird die Zusatzfrage entscheidend sein: Ist der Betroffene imstande, sein Unrecht einzusehen, war also zum Tatzeitpunkt die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit gegeben.

Sollten die Geschworenen befinden, dass R. zurechnungsfähig war, kann er verurteilt werden. Zusätzlich ist eine Einweisung in eine Anstalt möglich. Kommen die Laienrichter zu dem Schluss, dass der 27-Jährige nicht zurechnungsfähig war, wird nur die unbefristete Einweisung verfügt.

''Presse''-Liveticker

Am heutigen Mittwoch sind im Prozess gegen Alen R. die beiden psychiatrischen Gutachter Manfred Walzl und Jürgen Müller sowie die Psychologin Anita Raiger am Wort. Wir berichten live aus dem Grazer Straflandesgericht.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Zu seiner Hauptverhandlung im vergangenen September erschien Alen R. im weißen Anzug.
Österreich

Amokfahrer: Endgültige Entscheidung über Strafe Ende Juni

Ob es für den Grazer Amokfahrer Alen R. bei lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher bleibt, liegt beim Wiener Oberlandesgericht.
Archivbild:  Die Staatsanwälte Hansjörg Bacher (links) und Rudolf Fauler vor Beginn des Prozesses gegen Alen R.
Österreich

Amokfahrer-Urteil: Ankläger haben "keine Bedenken"

Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Rechtsmittel gegen das Urteil. Wegen der Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung ist es weiter nicht rechtskräftig.
Szene aus dem Prozess von vergangener Woche, im hellen Anzug der - nicht rechtskräftig - Verurteilte
Österreich

Amokfahrer-Prozess: "Geschworene wissen, was sie tun"

Bei einer ORF-Diskussion verteidigten Justizministerium und Anwälte das Urteil von vergangener Woche.
Themenbild
Österreich

Amokfahrer-Prozess: Wie viel Bauchgefühl verträgt die Justiz?

Der Amokfahrer-Prozess hat der Debatte um die Laiengerichtsbarkeit neuen Zündstoff gegeben. Sind Geschworene ein überkommenes Relikt oder ein nötiges Korrektiv zu einem betriebsblinden Justizapparat? Eine Analyse.
PROZESS NACH AMOKFAHRT IN GRAZ: ALEN R.
Österreich

Geschworenen-Entscheidung gegen Gutachter kein Einzelfall

Bis zu sechs Mal jährlich wird anstelle der ursprünglich beantragten Unterbringung eine Haftstrafe verhängt. Nach dem Amokfahrer-Urteil gibt es dennoch Kritik an der Geschworenen-Gerichtsbarkeit.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.