Aus der Entscheidung der Geschworenen leitet sich ab, ob der Amokfahrer Alen R. verurteilt oder eingewiesen wird.
Im Prozess gegen den Grazer Amokfahrer müssen die Geschworenen in erster Linie über die Zurechnungsfähigkeit von Alen R. entscheiden. Daraus leitet sich ab, ob der 27-Jähriger verurteilt oder nur eingewiesen wird.
Da zwei der drei Gutachter Alen R. als nicht zurechnungsfähig eingestuft haben, hat die Staatsanwaltschaft lediglich einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Ein weiterer Sachverständiger befand, dass R. für sein Tun sehr wohl verantwortlich ist.
Zusatzfrage zu Zurechnungsfähigkeit
Die Laienrichter müssen als einzige Hauptfrage beantworten, ob Alen R. am 20. Juni 2015 drei Menschen getötet und rund 50 verletzt hat. Da die Tat außer Frage steht, wird die Zusatzfrage entscheidend sein: Ist der Betroffene imstande, sein Unrecht einzusehen, war also zum Tatzeitpunkt die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit gegeben.
Sollten die Geschworenen befinden, dass R. zurechnungsfähig war, kann er verurteilt werden. Zusätzlich ist eine Einweisung in eine Anstalt möglich. Kommen die Laienrichter zu dem Schluss, dass der 27-Jährige nicht zurechnungsfähig war, wird nur die unbefristete Einweisung verfügt.
''Presse''-Liveticker
Am heutigen Mittwoch sind im Prozess gegen Alen R. die beiden psychiatrischen Gutachter Manfred Walzl und Jürgen Müller sowie die Psychologin Anita Raiger am Wort. Wir berichten live aus dem Grazer Straflandesgericht.
(APA)