Exekutivbeamte dürfen künftig in der Freizeit eine Waffe tragen. Der Gesetzesentwurf geht Anfang kommender Woche in Begutachtung.
Die Details wurden in den vergangenen Tagen zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP und dem Innenministerium geklärt. Jetzt gibt es grünes Licht dafür, dass praktisch alle Polizisten künftig auch privat eine Waffe tragen dürfen, wobei das Kaliber aber beschränkt wird. Das wurde der "Presse" am Freitag in Koalitionskreisen bestätigt. Bisher müssen Polizisten für das Tragen einer Waffe "glaubhafte Gründe" vorbringen.
Mit der Einigung zwischen SPÖ und ÖVP werden die Weichen für die entsprechende Lockerung der gesetzlichen Bestimmung gestellt. Die FPÖ wird bei der Novelle ebenfalls mitziehen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird Anfang kommender Woche von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in eine mehrwöchige Begutachtung geschickt werden, wurde in Koalitionskreisen erläutert.
Polizisten werden demnach einen Antrag auf das Tragen einer Waffe stellen müssen. Im Gesetz wird allerdings die Einschränkung vorgesehen, dass das Kaliber der vom Exekutivbeamten privat genützen nur jener seiner Dienstwaffe entsprechen dürfe.
Von der Erlaubnis, privat eine Waffe tragen zu dürfen, bleiben Justizwachebedienstete ausgeschlossen. Dafür gibt es bei der Gewerkschaft der Justizwache kein Verständnis. Deren Vorsitzender Albin Simma hat schon hingewiesen, dass auch die Drohungen durch ehemalige Häftlinge gegenüber dem Personal in Österreichs Justizanstalten zugenommen haben. Die Justizwachegewerkschaft wird am kommenden Montag in einer Resolution deswegen Protest einlegen und grünes Licht für Kampfmaßnahmen - vorerst in Form von Dienststellenversammlungen - geben.
(ett)