Amokfahrer-Prozess: Wie viel Bauchgefühl verträgt die Justiz?

Themenbild
Themenbild(c) Die Presse - Clemens Fabry
  • Drucken

Der Amokfahrer-Prozess hat der Debatte um die Laiengerichtsbarkeit neuen Zündstoff gegeben. Sind Geschworene ein überkommenes Relikt oder ein nötiges Korrektiv zu einem betriebsblinden Justizapparat? Eine Analyse.

Wien/Graz. „Es sind Geschworene, da kann alles passieren.“ Fragt man Strafverteidiger nach Prognosen zum Ausgang eines Schwurprozesses, hört man immer wieder diese doch recht hilflos klingende Antwort. Gemeint ist: Wenn von rechtlichen Laien verlangt wird, komplizierte Sachverhalte rechtlich zu beurteilen, lässt sich am Anfang schwer sagen, was am Ende herauskommt. Willkommen in der undurchsichtigen Welt der Laiengerichtsbarkeit, würden Zyniker an dieser Stelle wohl anmerken.

Es ist der Prozess um den Grazer Amokfahrer, der dieses Gerichtsphänomen schlagartig ins Rampenlicht bugsiert hat. Dort haben Donnerstagabend die acht Geschworenen einstimmig auf „schuldig“ entschieden. Schuldig des dreifachen Mordes und des 108-fachen (!) versuchten Mordes. Die (nicht rechtskräftige) Strafe für den 27-Jährigen, der vom Boulevard den Beinamen „Todeslenker“ erhalten hat: lebenslange Haft, verbunden mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Diskussionswürdige daran: Die Geschworenen haben sich über die Mehrheitsmeinung der Gerichtspsychiater hinweggesetzt (dies kam wohlgemerkt auch in der Vergangenheit schon vor). Sie haben Alen R. als durchaus zurechnungsfähig eingestuft.

Übertrumpfen der Staatsanwälte

Es ist in der Tat eine kuriose Situation, die da – freilich auf dem Boden der Strafprozessordnung – entstanden ist: Rechtliche und auch medizinische Laien befinden allein, also ohne Zutun der Berufsrichter, über Fachgebiete, von denen sie nicht viel verstehen. Dass dabei das Bauchgefühl eine Rolle spielt, ist nicht nur wahrscheinlich, es ist durchaus Teil des Systems. Die beiden Staatsanwälte, denen de lege nichts anderes übrig geblieben war, als sich dem Obergutachter anzuschließen und daher für den Amokfahrer „nur“ einen Antrag auf Einweisung eingebracht hatten (keine Anklageschrift), befeuerten diese Bauchentscheidung sogar, indem sie erklärten: „Sie als Laienrichter dürfen nach ihrem Bauchgefühl entscheiden.“

Nun, ein Bauchgefühl muss zwar nicht per se falsch sein, dennoch mutet es in einem entwickelten Rechtsstaat befremdlich an, wenn gerade bei den Kapitalverbrechen, dort, wo es für den Angeklagten um alles oder nichts geht (Freispruch oder lebenslang), Laien am Werk sind. Noch dazu, wenn sich hingegen der sprichwörtliche Hendldieb vor einem Einzelrichter wiederfindet, also vor einem Rechtsprofi, der sein Urteil hieb- und stichfest begründen muss, so sonst (per Rechtsmittel) dessen Aufhebung droht.

Damit ist der zentrale Punkt der rechtspolitischen Debatte angesprochen: Sollte es nicht besser so sein, dass Laien und Berufsrichter gemeinsam über die Schuld beraten? Schließlich tun sie dies bei der Frage des Strafmaßes auch jetzt schon? Dazu ein Blick zurück: Die seit 1873 bestehende, in Österreich im Verfassungsrang stehende Laiengerichtsbarkeit, die dem Volk ein Teilnehmen an der Rechtsprechung sichert, galt seinerseits als Errungenschaft. Als Ausdruck der justiziellen Unabhängigkeit, als Abkehr von einer monarchisch geprägten und beeinflussten Justiz. Das wirkt bis heute. Bestrebungen, eine gemeinsame Schuldberatung einzuführen, sind zuletzt im Jahr 2009 relativ klar artikuliert worden. Das ÖVP-Justizressort war dafür, die mitregierende SPÖ sowie Teile der Lehre und der Anwälte dagegen.

Initialzündung für Reform?

Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Obmann der Strafrechtssektion der Richtervereinigung, machte sich am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“ anlässlich des Amokfahrer-Verfahrens für eine Reform stark. Und zwar genau in diesem neuralgischen Punkt. Die Geschworenen sollten doch künftig gemeinsam mit den drei Berufsrichtern die Schuldfrage klären. Der Vorteil daran: Der Wahrspruch könnte und müsste bei diesem Modell in nachvollziehbarer Form rechtlich begründet werden. Diese Begründung würde konkrete Anknüpfungspunkte für Rechtsmittel bieten. Der scheele Beigeschmack, dass Laien a) überfordert und b) unantastbar sind, fiele weg. Der Nachteil: Eine Dominanz der Berufsrichter würde mitunter drohen.

Klar ist: Dieses Gemeinsame existiert längst. Man denke an die Schöffen-Senate. Dort sitzen Richter und Volksvertreter miteinander am Tisch. Und es kommt vor, dass die Amateure die Profis überstimmen. Ob nun der Amokfahrer-Prozess tatsächlich als Initialzündung für eine Reform (inklusive Verfassungsänderung) wirkt, werden die kommenden Monate zeigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Zu seiner Hauptverhandlung im vergangenen September erschien Alen R. im weißen Anzug.
Österreich

Amokfahrer: Endgültige Entscheidung über Strafe Ende Juni

Ob es für den Grazer Amokfahrer Alen R. bei lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher bleibt, liegt beim Wiener Oberlandesgericht.
Archivbild:  Die Staatsanwälte Hansjörg Bacher (links) und Rudolf Fauler vor Beginn des Prozesses gegen Alen R.
Österreich

Amokfahrer-Urteil: Ankläger haben "keine Bedenken"

Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Rechtsmittel gegen das Urteil. Wegen der Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung ist es weiter nicht rechtskräftig.
Szene aus dem Prozess von vergangener Woche, im hellen Anzug der - nicht rechtskräftig - Verurteilte
Österreich

Amokfahrer-Prozess: "Geschworene wissen, was sie tun"

Bei einer ORF-Diskussion verteidigten Justizministerium und Anwälte das Urteil von vergangener Woche.
PROZESS NACH AMOKFAHRT IN GRAZ: ALEN R.
Österreich

Geschworenen-Entscheidung gegen Gutachter kein Einzelfall

Bis zu sechs Mal jährlich wird anstelle der ursprünglich beantragten Unterbringung eine Haftstrafe verhängt. Nach dem Amokfahrer-Urteil gibt es dennoch Kritik an der Geschworenen-Gerichtsbarkeit.
PROZESS NACH AMOKFAHRT IN GRAZ: ALEN R.
Österreich

Lebenslange Haft für Amokfahrer Alen R.

Nach kaum zweistündiger Beratung fällten die Geschworenen einstimmig einen Schuldspruch wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.