Betrugsprozess um Gelder für Gut Aiderbichl

Die beiden Angeklagten sowie deren Anwälte Manfred Ainedter (l.) und Robert Morianz (2.v.r.) vor der Hauptverhandlung
Die beiden Angeklagten sowie deren Anwälte Manfred Ainedter (l.) und Robert Morianz (2.v.r.) vor der Hauptverhandlung APA/DANIEL SCHARINGER
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Ein Geschwisterpaar muss ich unter anderem wegen schweren Betrugs verantworten. Die beiden sollen Spendengelder abgezweigt haben.

Der Schöffenprozess um Malversationen im Umfeld von Gut Aiderbichl hat am Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis begonnen. Ein Geschwisterpaar saß auf der Anklagebank. Dem 51-Jährigen und seiner 54-jährigen Schwester wird vorgeworfen, den Nachlass eines Tierfreundes und Betreibers eines Gnadenhofes um mehrere Hunderttausend Euro geschädigt zu haben. Die beiden zeigten sich nicht geständig.

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird von Wolfgang Handler vertreten. Er wirft den beiden vor, sie hätten es auf das Vermögen des Gönners abgesehen gehabt, das rund sieben Millionen Euro ausgemacht habe. Der 51-Jährige, der für ihn tätig war, und die 54-Jährige, die als Versicherungsmaklerin gearbeitet hat, hätten 2010 dafür gesorgt, dass der damals 86-Jährige Sparbücher, Konten sowie Versicherungen einrichtet und ihnen die Verfügung darüber einräumt. Sie hätten davon das Geld kassiert und für sich verwendet. Die Frau soll 35.000 Euro des Gönners, die für das Gut Aiderbichl bestimmt waren, nicht dort abgeliefert haben. Angeklagt sind Untreue, Veruntreuung und Urkundenfälschung und -Unterdrückung.

Angeklagte bestreiten alles

Alles sei mit Wissen und Wollen des Gönners geschehen, erklärten die Verteidiger Manfred Ainedter und Robert Morianz. Der 51-Jährige habe das Geld für die Bezahlungen von Rechnungen für den Betrieb des Gnadenhofes und als das ihm zustehende Gehalt verwendet. Die Verbindung zu Gut Aiderbichl entstand dadurch, dass der im November 2011 verstorbene Tierfreund diesem zuletzt seinen Hof und zusätzlich Geld für den Betrieb geschenkt hat. Deshalb nahmen auch für dieses und für eine weitere Person, die sich geschädigt fühlt, Privatbeteiligten-Vertreter an der Verhandlung teil.

Die Verteidiger deuteten in der von Richterin Claudia Hubauer geleiteten Verhandlung in ihrer Entgegnung auf die Anklage an, dass der Verstorbene zwar das Gut Aiderbichl unterstützt habe, nicht jedoch mit den dort agierenden Personen einverstanden gewesen sei.

Geschwisterpaar zerstritten

Der 51-jährige Angeklagte hat in seiner Vernehmung versichert, alle von ihm getätigten finanziellen Transaktionen - auch Geld für ihn - seien vom verstorbenen Gönner genehmigt gewesen. Er sieht die Vorwürfe gegen ihn als Verschwörung vor allem seiner ebenfalls angeklagten Schwester. Er habe deshalb mit seiner eigenen Familie gebrochen.

Der Angeklagte hatte, bevor er mit dem Gnadenhof in Kontakt gekommen war, als Schlosser gearbeitet und war zahlungsunfähig geworden. Er lebte zuletzt von rund monatlich 800 Euro, die ihm von der Abschöpfung seines Gehaltes für die Rückzahlung seiner Schulden übrig blieben. Außerdem unterstützten ihn seine Eltern und seine Frau. Neben seinem Beruf half der bekennende "Tiernarr" ehrenamtlich am Gnadenhof. Dabei gewann er das Vertrauen des Betreibers, den er als sonst misstrauisch und böse zu den Mitmenschen bezeichnete.

Der vermögende Mann habe Konten und Sparbücher eingerichtet und ihn als Verwalter und persönlicher Betreuer damit beauftragt, damit die laufenden Zahlungen für den Betrieb des Hofes zu tätigen und auch sein Gehalt davon zu beziehen. Das Geld kam unter anderem von Einzahlungen auf Versicherungsverträge, die dann eine monatliche Pension ausschütteten. Es ging auf Girokonten. Damit der Verwalter auch im Fall des Todes des damals 86-Jährigen und damit der Sperre dieser Konten liquide blieb, sollte das Geld regelmäßig von dort auf Überbringer-Sparbücher transferiert und auch davon wieder regelmäßig abgehoben werden, damit die für eine Auszahlung an einen unlegitimierten Empfänger vorgeschriebenen Grenzen nicht überschritten werden. Das Vermögen aus den Versicherungen, das bei Ableben nach Abzug der bereits bezahlten Pension noch übrig war, sollte an den Inhaber der Polizzen gehen. Diese besaß der Angeklagte. Der Verstorbene habe ihn damit finanziell absichern wollen, erklärte er.

Ordner mit verschwundenen Rechnungen

Auf diese Weise erhielt er über 580.000 Euro. Davor gingen über die Girokonten mehrere Hunderttausend Euro durch seine Hände. Diese rund 10.000 Euro pro Monat will er unter anderem für Anschaffungen, Tierarztrechnungen auch für fremde Personen, die Pflege des betagten Tierfreundes und sogar für von diesem gewünschte Besuche durch Prostituierte ausgegeben haben. Dazu überreichte sein Anwalt dem Gericht kurzfristig zusammengetragene Rechnungen in einem Ordner. Diese habe es immer gegeben, doch sie seien, nachdem das Gut Aiderbichl den Hof übernommen hatte, verschwunden.

Die Affäre flog 2014 auf, als ein Bruder des 2011 verstorbenen Gönners Anzeige erstattete. Er war durch ihm zugetragene verschiedene Informationen rund um den Verbleib des Vermögens misstrauisch geworden. Am Nachmittag wurde noch die zweite Angeklagte vernommen. Weitere Verhandlungstage sind am kommenden Donnerstag und in der darauffolgenden Woche geplant.

(APA/Red.)

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