Gesetz für Alko-Locks in Begutachtung

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Die Novelle des Führerscheingesetzes, die Alkohol-Wegfahrsperren ermöglicht, soll Ende des Jahres im Parlament behandelt werden.

Das Verkehrsministerium schickt am heutigen Donnerstag eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) in Begutachtung, die den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren - Alko-Locks - ermöglichen wird. Eine Verordnung zu den Details des sogenannten alternativen Bewährungssystems (ABS) geht ebenfalls in Begutachtung.

Die Alkohol-Wegfahrsperren werden zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B eingeführt. Die Begutachtungsdauer für die Gesetzesnovelle beträgt vier Wochen. Die Behandlung durch den Nationalrat ist bereits für Ende des Jahres vorgesehen, informierte das Verkehrsministerium. Die Vergabe wird dann mittels Ausschreibung erfolgen.

"Die hohe Rückfallquote bei Alkolenkern ist eine Gefahr für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Durch den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren verhindern wir, dass sich Betrunkene hinters Steuer setzen können. Und wir fördern mit dem begleitenden Mentoring-Programm ein nachhaltiges Umdenken bei den Betroffenen", erklärte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ). Zufrieden zeigte sich im Gespräch der ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger, der im Vorfeld noch skeptisch war. "Wir haben wesentliche Veränderungen herbeigeführt", sagte er.

Teilnahme frühestens nach zwei Monaten

Vor dem Einstieg in das alternative Bewährungssystem müssen sämtliche behördlichen Auflagen aus dem Führerscheinentzug wie etwa amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen erfüllt werden. Die Teilnahme am Alkolock-System ist freiwillig und kann nach der Hälfte des behördlich angeordneten Führerscheinentzugs - frühestens nach zwei Monaten Entziehungsdauer - erfolgen. Durch die Teilnahme am Bewährungssystem verlängert sich die restliche Entziehungsdauer auf die doppelte Länge, mindestens jedoch auf ein halbes Jahr. Rund 2.500 Euro kosten die Alko-Locks pro Jahr, für den Ein- und Ausbau, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins. All das muss jeder Teilnehmer selbst zahlen.

"Alkohol-Wegfahrsperren sind keine Straferleichterung, sondern eine Rehabilitationsmaßnahme. Die Betroffenen werden in diesem Programm nicht alleine gelassen, sondern durch laufende Kontrollen und das Mentoring-Programm dazu motiviert, aus ihren Fehlern zu lernen", sagte Leichtfried. "Für Unverbesserliche, die versuchen das System auszutricksen oder nicht an den vorgeschriebenen Mentoring-Gesprächen teilnehmen, endet das Bewährungsprogramm sofort", betonte der Minister. Ein Wiedereinstieg in das Programm ist dann nicht mehr möglich.

Weniger als 0,1 Promille

Die Details zu den Alko-Locks sind in einer Verordnung geregelt. Teilnehmer können auch mehrere Autos anmelden, jedoch müssen in alle Fahrzeuge die Wegfahrsperren eingebaut werden. Probanden müssen nüchtern bleiben, die Autos können nur bei einer Atemluft von weniger als 0,1 Promille in Betrieb genommen werden.

Vorerst ist es nur für Klasse-B-Führerscheine vorgesehen. Teilnehmen können künftig Lenker, die mit mehr als 1,2 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden sind. Bei 0,8 bis 1,2 Promille ist das ABS nicht vorgesehen. Zwischen 1,2 und 1,6 Promille beträgt der Mindestentzug der Lenkberechtigung vier Monate. Im ABS-System dauert der Entzug dann zwei Monate, zusätzlich müssen mindestens sechs Monate die Alko-Locks verwendet werden. Wer mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, ist den Schein für mindestens sechs Monate los. Im Pilotprojekt dauert Entzug der Lenkberechtigung drei Monate, dazu kommt für ein halbes Jahr der Einbau der Wegfahrsperre.

Bei Verstößen endet der ABS-gestützte Entzug. Dann muss die ursprünglich von der Behörde festgesetzte Entzugsdauer erfüllt werden. Ein Wiedereinstieg in das ABS-Programm ist nicht möglich. Der Versuch, das Fahrzeug unter Umgehung der Sperre zu starten oder diese zu deaktivieren hat das sofortige Ende zur Folge. Während der Fahrt wird es Wiederholungstests geben, bei Werten über 0,1 Promille ist das Projekt für den Teilnehmer ebenso beendet. Das gleiche gilt für Fristüberschreitung bis zum nächsten Monitorgespräch sowie mangelnde Mitarbeit. Dass Kinder anstatt der Erwachsenen das Auto in Betrieb nehmen, ist laut dem Verkehrsministerium nicht möglich, das System würde dies erkennen.

(APA)

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