Prozess nach Gruppen-Vergewaltigung an Grazer Schule

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In Graz stehen sechs Burschen vor Gericht, die vor eineinhalb Jahren eine 15-Jährige vergewaltigt haben sollen. Drei sind teilgeständig.

Graz. Es ist ein Fall, der verstört. Und der über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt wurde – eine 15-jährige Schülerin, die angegeben hat, von mehreren Jugendlichen vergewaltigt worden zu sein. Im Ärztezimmer einer Grazer Schule. Der Fall, der im vergangenen November bekannt wurde, wird seit gestern, Donnerstag, vor dem Grazer Straflandesgericht verhandelt. Auf der Anklagebank sitzen sechs Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Gruppenvergewaltigungen und geschlechtliche Nötigung einer Mitschülerin, so lautet die Anklage.
Ursprünglich wurde sogar gegen 20 Verdächtige ermittelt, die entweder davon gewusst und nichts unternommen haben oder die an den sexuellen Übergriffen auch beteiligt gewesen sein sollen – indem sie etwa Fluchtwege abgeschnitten oder die Täter angefeuert haben sollen. Die Verfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung wurden jedoch aufgrund fehlender Beweise eingestellt.

Anzeige einige Monate später

Insgesamt drei Vorfälle, die im Jahr 2015 passiert sein sollen, hat die Grazer Staatsanwaltschaft angeklagt. Das zum Tatzeitpunkt 15-jährige Opfer hatte die Mitschüler allerdings erst einige Monate später angezeigt, nachdem es sich an einer neuen Schule einer Betreuerin anvertraut hatte. Die Beschuldigten, so heißt es in der Anklage, sollen ihr Opfer an der Brust und im Genitalbereich begrapscht und festgehalten haben, schilderte die Staatsanwältin. Sie sprach vom „seelischen Leid“ des Opfers. Die Beweise gegen die sechs Jugendlichen reichten schlussendlich aus, um Anklage zu erheben.
Alle sechs sollen in irgendeiner Form an den sexuellen Übergriffen mitgewirkt haben. Zumindest, so die Staatsanwältin, könne den Angeklagten „ein Nichtstun zur Last gelegt werden“. Und sie kritisierte, dass bei ihnen „von Reue und Mitleid keine Spur“ vorhanden sei. Die junge Frau selbst musste am Donnerstag nicht vor dem Gericht erscheinen – sie war zu ihrem eigenen Schutz bereits im Vorfeld des Prozesses befragt worden. Und dabei habe sich, wie die Staatsanwältin erklärte, ein eindeutiges Bild gezeigt.
Die Verteidiger wiederum argumentieren mit mangelnder Glaubwürdigkeit des Opfers: So habe die junge Frau ihre Aussagen mehrmals deutlich geändert, manche Zeugenaussagen seien zudem nur Vermutungen. Außerdem würde es bei „sexuellen Delikten immer zwei Wahrnehmungen geben“, meinte ein Rechtsvertreter. Der Anwalt eines anderen Beschuldigten sagte, das Mädchen habe seinen Mandanten verwechselt, er sei gar nicht zur gleichen Schule gegangen, sondern nur manchmal zu Besuch bei Freunden in der betroffenen Schule gewesen.

„Er hat sich geschämt“

Drei Beschuldigte kündigten im Vorfeld allerdings über ihre Verteidiger an, sich bei dem Prozess geständig zu zeigen. „Er hat sich geschämt und daher bisher nicht gestanden, nun will mein Mandant aber das Begrapschen gestehen“, sagte der Rechtsvertreter einer der Beschuldigten.
Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs wurde die Öffentlichkeit nach den Eingangsworten der Verteidiger ausgeschlossen und wird erst zur Urteilsverkündung in den Saal gelassen. Der Prozess ist für zumindest zwei Tage anberaumt. Er soll am Freitag fortgesetzt werden. (APA/red.)

(APA)

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