Fußfessel: Ausschreibung wird wiederholt

(c) APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Ein unterlegener Bewerber bekämpfte die Entscheidung.

Wien. Die Ausschreibung für einen neuen Betreiber der Fußfesseln im Strafvollzug muss wiederholt werden. Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter war bis Ende September befristet. Eine Firma hatte bereits den Zuschlag erhalten, die Entscheidung wird aber beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bekämpft. Um Zeit zu sparen, soll es eine Neuausschreibung geben, hieß es am Dienstag aus dem Justizministerium.

Ein Mitbewerber im Vergabeverfahren brachte einen Nachprüfungsantrag ein. Das BVwG untersagte daraufhin für die Dauer des Verfahrens die Erteilung des Zuschlags. Es habe Zweifel gegeben, dass im Zuge des Ausschreibungsverfahrens alle Formalerfordernisse eingehalten wurden.

Externe Berater

Die Neuvergabe der Bereitstellung des elektronisch überwachten Hausarrests war Anfang 2016 ausgeschrieben worden. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Sie soll die Ausschreibung nun mit präziseren Formulierungen wiederholen. Außerdem werden externe Berater das Verfahren begleiten. Den Zuschlag soll es im April 2017 geben. Bis dahin bleibt der Betrieb mit dem bisherigen Anbieter aufrecht. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.