Handy am Steuer: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Handy am Steuer: Strafen künftig auch ohne Anhaltung
Handy am Steuer: Strafen künftig auch ohne Anhaltung(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Radarbilder sollen künftig als Beweise gegen Gurtmuffel und Handytelefonierer verwendet werden können.

War es bisher so, dass Gurtmuffel oder Handytelefonierer am Steuer nur durch eine Anhaltung der Polizei bestraft werden konnten, soll sich das mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun ändern. Diese sieht vor, dass künftig auch Fotos aus der Verkehrsüberwachung, wie beispielsweise Radarbilder, als Beweis für solche Delikte verwendet werden können.

"In Zukunft werden wir so neben Geschwindigkeitsübertretungen auch das Handyverbot, die Gurtpflicht oder mangelnde Kindersicherung kontrollieren. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit auf unseren Straßen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).

Bereits jetzt werden diese Fotos bei der Verkehrsüberwachung angefertigt, etwa bei Radarkontrollen, der Section Control oder bei der Abstandsmessung. Immer wieder waren auf diesen Bildern weitere Übertretungen eindeutig erkennbar, durften aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht geahndet werden. Wer die Gurtpflicht missachtete oder ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonierte, konnte nur im Rahmen einer polizeilichen Anhaltung bestraft werden.

Auch mangelnde Kindersicherung fällt unter Novelle

Diese Anhaltepflicht soll mit der 28. StVO-Novelle nun wegfallen. Insgesamt sechs im Gesetz aufgezählte Delikte sollen datenschutzkonform auf der Grundlage des Bildmaterials neben den eigentlich überwachten Übertretungen verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden. Diese sind: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms sowie Beförderung zu vieler Personen auf einem Motorrad oder Moped.

Die Novelle der StVO ist bereits in Begutachtung. Die Frist läuft bis 4. November.

(APA)

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