Wien: Rumäne nach Überfall auf Frauen in Zug verurteilt

Ein Rumäne wurde in Wien für den Überfall auf zwei Frauen verurteilt. Zum Tatzeitpunkt hätte er noch zwei Jahre Haft in seiner Heimat verbüßen müssen.

Ein 35-jähriger Rumäne ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren Raubes und versuchter Vergewaltigung zu insgesamt 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Herbst 2014 zwei junge Frauen im Abteil eines InterCity-Zuges am Wiener Westbahnhof überfallen. Dabei hätte der massiv vorbestrafte Mann noch bis September 2016 in einem Gefängnis in seiner Heimat sitzen müssen.

Der Fall macht die Probleme deutlich, die sich nach der Abschiebung rechtskräftig verurteilter ausländischer Straftäter ergeben können. Der Rumäne war in Österreich zunächst wegen schweren Raubes zu sechs und im Jahr 2007 für eine Vergewaltigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nachdem auch das zweite Urteil Rechtskraft erlangt und er seine insgesamt neunjährige Freiheitsstrafe angetreten hatte, wurde er im August 2011 zur Verbüßung seiner Reststrafe in seine Heimat überstellt.

Eine im Strafvollzug gängige Praxis, die bei ausländischen Tätern, die keinen Bezug zu Österreich haben und über keine sozialen Kontakte verfügen, regelmäßig bewilligt wird. Eine Überstellung der Betroffenen zur Verbüßung der über sie verhängten Strafen entlastet die heimischen Gefängnisse und hilft Kosten sparen. Ein Hafttag belastet das Budget der Justiz mit rund 120 Euro pro Gefangenem.

Vollstreckung "nach Recht des Vollstreckungsstaates"

Ab Übergabe der Häftlinge an ihre Heimatstaaten gibt Österreich allerdings die Kontrolle aus der Hand, ob bzw. inwieweit die verhängten Strafen tatsächlich vollzogen werden. "Die Vollstreckung richtet sich nach der Übergabe nach dem Recht des Vollstreckungsstaates", hieß es dazu am Donnerstag im Justizministerium gegenüber der Austria Presseagentur. Innerhalb der EU sei allerdings "grundsätzlich eine Anerkennung der im Ausland verhängten Strafe in derselben Höhe vorgesehen".

Sollte die ursprüngliche Strafe im Ausland "eklatant unverhältnismäßig" gekürzt werden, "wird nicht übergeben", betonte eine Sprecherin des Justizministeriums: "Zeigen sich in der Entlassungspraxis im Ausland eklatante Differenzen zwischen der in Österreich und im Ausland zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, kann dies zur Sistierung des Überstellungsverkehrs führen." Derartiges sei mit Mitgliedstaaten der EU aber bisher nicht vorgekommen.

Mehr als vier Jahre früher frei

Fakt ist, dass sich für den Rumänen in seiner Heimat bereits im Mai 2012 wieder die Gefängnistore öffneten. Offizielles Strafende wäre der 26. September 2016 gewesen. Dass er mehr als vier Jahre vorher auf freien Fuß gesetzt wurde, wurde nicht nach Österreich gemeldet. Dabei besteht laut Justizministerium "eine Verpflichtung des Vollstreckungsstaats, den Urteilsstaat zu informieren, sobald die Vollstreckung der Strafe abgeschlossen ist", wie der Austria Presseagentur versichert wurde.

(APA)

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