Schafe geschächtet: Junger Grazer verurteilt

Ein 18-Jähriger bekam für die illegale Schächtung dreier Schafe ein Monat bedingte Haft, seine Mutter muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ein junger Grazer ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen einer illegalen Schächtung von drei Schafen zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden. Der 18-Jährige hatte im April gemeinsam mit seiner Mutter die drei Tiere auf einem Hof im oststeirischen St. Margarethen an der Raab (Bezirk Weiz) mit einem Kehlschnitt getötet und ausbluten lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Lehrling, Österreicher mit türkischen Wurzeln, war im April 17 Jahre alt und hatte bei dem Schafbauern angerufen und sich nach den im Internet angebotenen Schafen erkundigt. Die Familie des Beschuldigten wollte die Genesung des Vaters feiern und deswegen drei Tiere opfern, schlachten und essen. Das Landwirtspaar stimmte dem Verkauf zu, doch als die Schafe am 9. April abgeholt wurden, wollte der Bursche und seine Mutter sie gleich am Hof schlachten. Der Bauer stimmte zu und zeigte ihnen einen Platz zwischen zwei Gebäuden, den die Nachbarn nicht einsehen konnten.

Nach und nach seien die Tiere von der Weide geholt worden: "Ich legte sie auf den Boden und meine Mutter hielt die Beine hinten fest. Dann sagte ich einen Spruch aus dem Koran und hielt den Schafen die Augen zu", schilderte der 18-Jährige. Anschließend habe er den Tieren auch den Kopf abgetrennt, ehe sie im Wagen verladen wurden. Die Richterin erkundigte sich nach dem Spruch, woraufhin der junge Mann meinte, dass davon das Schaf ruhig werde und sich schlachten ließe. Zwei bis drei Minuten habe es gedauert, bis die Tiere tot waren - bewegt hätten sie sich nicht viel.

Der Angeklagte will nicht gewusst haben, dass man die Schafe so nicht schlachten darf. Vom Tierschutzgesetz habe er erst bei der Polizei erfahren. Gelernt habe er das Schächten von seinem Onkel in der Türkei. Dort habe er einmal zugesehen. Die mitangeklagte Mutter meinte: "Es wäre besser, wenn wir die nicht geschlachtet hätten, aber wir mussten ein Opfer bringen." Zugeschaut habe sie nicht: "Ich habe Angst vor Blut." "Das Schaf wahrscheinlich auch", merkte die Richterin an.

Die Frau, sie ist seit 16 Jahren Österreicherin, versuchte sich vor Staatsanwalt Rudolf Fauler zu rechtfertigen: "Ich weiß nicht, wie das sonst die Österreicher machen." "Aber Sie sind ja Österreicherin und keine Türkin und auch wenn Sie eine wären, müssten Sie sich auch an unsere Gesetze halten", so Fauler. "Können wir das vergessen?", fragte die 46-Jährige via Dolmetscher. "Nein, sicher nicht", erwiderte Fauler sichtlich verblüfft von der Frage.

Die Richterin bot der Mutter eine Diversion an: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten. Die Beschuldigte wollte diese aber erst gar nicht annehmen. Sie sei zuckerkrank und könne nicht arbeiten, außerdem müsse sie auf ihren Mann schauen. Erst auf deutliches Anraten, das Angebot anzunehmen, wollte sie es mit ihrem Mann besprechen.

Die Richterin wies sie daraufhin, dass sie das doch selbst einscheiden könne - zumal sie ja volljährig sei. Schließlich durfte sich die Frau mit ihrem Gatten vor der Tür absprechen und meinte danach, sie wolle lieber eine Geldstrafe und keine gemeinnützige Arbeit. "Das gibt es bei Tierquälerei nicht. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft", verschärfte die Richterin die Gangart. Letzten Endes willigte die Beschuldigte ein und nahm die Diversion an.

Der junge Mann dagegen fasste ein Monat Haft aus, jedoch bedingt und mit Probezeit. Außerdem bekommt er ein Jahr lang eine Bewährungshilfe. Er nahm sein Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

(APA)

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