Die Meldungen über böse geschminkte Clowns, die Passanten erschrecken, häufen sich nun auch in Österreich. Ihr Verhalten kann auch strafrechtlich relevant sein – bei bestimmten Vorfällen kann sogar Haft drohen.
Wien. Die österreichische Polizei will einen Hype so schnell wie möglich beenden – und hart gegen jene Menschen vorgehen, die als Clown verkleidet andere Menschen erschrecken oder sogar angreifen. Zuletzt hatte es – vor allem in Wien – mehrere Vorfälle gegeben. Die österreichische Exekutive schließt damit an Deutschland an, wo sich die Politik nach mehreren Vorfällen mit gruselig geschminkten Clowns einschaltet. Thomas Kutschaty, Justizminister in Nordrhein-Westfalen, hatte zuletzt sogar Haftstrafen angekündigt. „Wer andere sprichwörtlich zu Tode erschrecken will, ist nicht lustig, sondern ein Straftäter“, sagte der SPD-Politiker zur „Bild“. Bis zu einem Jahr Gefängnis soll den Clowns bald drohen. Auch in Bayern kündigt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, die Clowns strafrechtlich verfolgen und hart abstrafen zu wollen.
Das zunächst aus den USA kommende Phänomen hat mittlerweile auch Österreich erreicht. Täglich kommen neue Meldungen über Clowns, die Menschen durch ihr bloßes Aussehen erschrecken, ihnen aber manchmal auch nachlaufen und sie sogar attackieren. Zuletzt wurde etwa ein Maskierter mit einer Machete am Wiener Praterstern gesichtet. Am Samstagabend attackierte ein anderer in Hallein einen 14-jährigen Buben auf dem Fahrrad, der daraufhin stürzte und sich verletzte. Mehrmals wurden nun schon Clowns schaukelnd auf Spielplätzen gesichtet.
Traurige Clowns hinter Gittern
„Was die Gruselclowns machen, ist nicht nur dann strafbar, wenn sie jemanden attackieren und verletzen“, sagt Manfred Reinthaler, Leiter der Presseabteilung der Wiener Polizei. Es gebe mehrere Straftatbestände, die infrage kommen: Etwa, wenn ein Clown jemandem nachläuft und schreit, den Passanten „in Unruhe“ versetzt – dann kann es sich schon um eine „gefährliche Drohung“ handeln. In schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen. Ein weiteres mögliches Delikt ist Nötigung. Nämlich dann, wenn sich der Clown so benimmt, dass sich ein anderer etwa gezwungen fühlt, einen Platz zu verlassen oder die Straßenseite zu wechseln. Und wenn jemand vor Schreck verunfallt oder vom Rad stürzt, kann dies den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen. Eine direkte Gewaltanwendung durch den Clown sei dazu gar nicht nötig.
So schrecklich die Geschminkten auch wirken mögen, die Polizei geht davon aus, dass es sich in den wenigsten Fällen um gefährliche Kriminelle, sondern um Jugendliche handelt, die jemandem einen (schlechten) Streich spielen wollen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.10.2016)