Demo: Pfefferspray-Einsatz der Polizei rechtswidrig

Bei einer Demonstration der rechtsextremen Identitären am 11. Juni kam es zu massivem Einsatz von Pfefferspray gegen linke Gegendemonstranten.

Bei einer Demonstration der rechtsextremen Identitären am 11. Juni kam es zu massivem Einsatz von Pfefferspray seitens der Polizei gegen linke Gegendemonstranten. Eine Demonstrantin wurde verletzt und legte Beschwerde gegen die Exekutive ein. Dieser wurde vom Verwaltungsgerichtshof am ersten Prozesstag, am 25. Oktober, stattgegeben.

„Der am 11. Juni 2016 gegen die Beschwerdeführerin erfolgte Einsatz von Pfefferspray sowie die fehlende Sicherstellung ihrer medizinischen Versorgung ist rechtswidrig“, hieß es seitens des Gerichts. Im Namen der Republik soll nun eine schriftliche Entschuldigung der Polizei an die Klägerin ergehen.

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