Shoppingcity Seiersberg: Unterausschuss im steirischen Landtag kommt

STEIERMARK: SHOPPING CITY SEIERSBERG
STEIERMARK: SHOPPING CITY SEIERSBERGAPA/ERWIN SCHERIAU
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Dort soll die Novellierung des Landes-Straßenverwaltungsgesetzes behandelt werden. Sie würde dem umstrittenen Shoppingcenter helfen.

Der von den steirischen Grünen geforderte Unterausschuss zur "Lex Seiersberg" kommt. Das wurde am Dienstag im Infrastrukturausschuss des steirischen Landtags beschlossen. "Die Einsetzung des Unterausschusses erfolgte einstimmig und wird von uns ausdrücklich begrüßt", hieß es seitens der Klubs von SPÖ und ÖVP. Im Unterausschuss soll die Neuregelung der Interessentenwege erläutert werden.

Konkret wird die geplante Novellierung des steirischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes aus dem Jahr 1964 behandelt. Sie werde - so der Vorwurf der Kritiker - extra gemacht, um die umstrittenen Verbindungswege in der Shoppingcity Seiersberg nachträglich gesetzeskonform hinzubiegen. SPÖ und ÖVP erklärten, dass die Novelle Rechtssicherheit in Bezug auf die Benützung von Interessentenwegen herstellen solle. Sie betreffe aber nicht nur Seiersberg, sondern auch andere steirische Gemeinden: "Diese Straßenkategorie wird von den steirischen Gemeinden häufig für die Erschließung von Liegenschaften mit landwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung sowie insbesondere auch von Sport- und Freizeitanlagen sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen herangezogen. Öffentliche Interessentenwege werden in der Regel also nicht nur - wie derzeit im Gesetz beschränkt wird - von Bewohnern und Besitzern einzelner Liegenschaften, sondern vor allem auch sonstigen Personen, wie beispielsweise Besuchern, Kunden, Gästen oder Lieferanten genutzt", hieß es in der gemeinsamen Aussendung der Koalitionspartner.

Mit der Änderung werde dafür gesorgt, dass die Benutzung von Interessentenwegen vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen und touristischen Einrichtungen rechtlich sichergestellt wird. Denn auch diese dürften sonst nur von Besitzern und Bewohnern benutzt werden. Andere Bundesländer hätten für ähnliche Straßenkategorien entsprechende Vorkehrungen getroffen und stellen auch auf einen breiteren Nutzerkreis ab. Mit der beabsichtigten Novellierung komme es daher zu einer Angleichung an die bundesweite Rechtslage, verteidigten SPÖ und ÖVP.

Die steirischen Grünen kritisierten, dass die Unterausschusssitzung "durchgepeitscht" werde und keine kritischen Stimmen zugelassen würden. Die von Klub-Chef Lambert Schönleitner vorgeschlagene Einbeziehung des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP) sowie der Wirtschaftskammer, der Innenstadt-Kaufleute und der "Aktionsgemeinschaft Österreichische Wirtschaft" wurde abgelehnt. SPÖ und ÖVP würden gar nicht hören wollen, was diese zur Novelle zu sagen haben.

Im Sommer hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Gemeindeverordnungen aufgehoben, die die rechtliche Grundlage für den Betrieb des Einkaufszentrums bilden. Der Rechtsstreit zwischen den Grazer Innenstadtkaufleuten und dem Shoppingcenter nahe der Landeshauptstadt tobt bereits seit einigen Jahren. Der Streitpunkt ist, ob es sich bei der Shoppingcity um ein großes Center oder um fünf kleine handelt. Bewilligt wurden nämlich fünf "Einzelzentren", die baulich voneinander getrennt wurden, allerdings mit eingehausten Verbindungsgängen überbrückt. In dem 54-seitigen VfGH-Erkenntnis kamen die Höchstrichter zu dem Schluss, dass diese Lösung rechtlich nicht haltbar ist.
Interessentenwege dienten der Öffentlichkeit

Die Interessentenwege, die von der Gemeinde als "Brücken- und Straßenbauwerke" tituliert wurden und mit denen auch die Betriebsgenehmigung für das komplette Einkaufszentrum erteilt werden konnte, waren unter anderem von der Volksanwaltschaft angefochten worden. Sie seien als "Verbindungsbereiche bzw. -bauten zwischen den einzelnen Geschäftshäusern der SCS (Shoppingcity Seiersberg, Anm.) konzipiert" und dienten "offenbar nicht überwiegend nur dem individuellen (örtlichen) Verkehrsinteresse bloß einer beschränkten Anzahl von Liegenschaftsbesitzern oder -bewohnern", sondern vor allem auch dem allgemeinen Verkehrsinteresse von Menschen aus ganz Österreich und dem Ausland.

Die Aufhebung der entsprechenden Gemeindeverordnungen erfolgt mit 15. Jänner 2017.

(APA)

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