Gefährliches Spielzeug: Viele Unfälle mit Softguns

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Softgun(c) Die Presse (Fabry Clemens)
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Das Bundeskriminalamt warnt, dass Kinder mit den Federdruck-Pistolen andere leicht verletzen können. Die Grenzwerte, ab wann eine Softgun nicht mehr als Spielzeug gilt, müssten angepasst werden.

Obwohl Softguns immer wieder schwere Unfälle auslösen, gelten die meisten "Federdruckpistolen" als Kinderspielzeug. In Salzburg erlitt im Mai ein 53-jähriges Opfer eine Schädelprellung, im Juni wurde ein zehnjähriger Bub am Auge getroffen. Eine Untersuchung des Bundeskriminalamtes (BK) ergab nun, dass es sich bei der "Soft-Air-Pistole" gerade noch um ein Spielzeug und damit um kein schusswaffenähnliches Produkt handelt, das für unter 18-Jährige verboten ist. Nun raten Polizisten, wegen der Gefährlichkeit der Softguns die Gesetzeslage zu überdenken.

Am 21. Mai traf ein sechsjähriger Softgun-Schütze in einer Schrebergartenanlage in Salzburg-Kasern die linke Schläfe seiner 53-jährigen Großtante. Die Büroangestellte leidet nach wie vor an den Folgen der Schädelprellung und des getroffenen Nervs. "Ich stehe mit Schmerzen auf und lege mich mit Schmerzen ins Bett", schilderte sie.

Herzrasen, Hypernervosität und Konzentrationsstörungen bekämpft die Frau mit Hypnosetherapie und Akupunkturbehandlungen. Ein Arzt meinte, bis ein Behandlungserfolg eintritt, könne es ein Jahr dauern. "Meine Lebensqualität ist beeinträchtigt. Ich habe die Sache jetzt dem Anwalt übergeben und fordere Schmerzensgeld. Softguns sind so unnötig wie ein Kropf und gehören für Kinder verboten."

Ins Auge geschossen

Der jüngste Vorfall verlief noch dramatischer: Am 15. Juni hantierten drei Kinder auf einem Bauernhof in Bergheim mit einer "Air Sport Gun". Das "Spielzeug" wurde einen Tag zuvor auf einem Kirtagstand erworben. Zuerst konnten die Buben den Verschluss der Federdruckpistole laut Unfallanzeige nicht richtig spannen. Dann drückte ein Neunjähriger "unbekümmert ab". Die sechs Millimeter große Plastikkugel schoss seinem zehnjährigen Freund aus kurzer Entfernung ins rechte Auge. Ärzte im Landeskrankenhaus attestierten eine schwere Prellung des Augapfels mit Vorderkammerblutung, eine Pupillenstörung und eine Hornhautverletzung.

In beiden Fällen sind die Schützen strafunmündig. Die Exekutive übermittelte jeweils einen Bericht an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Um zu eruieren, wie gefährlich die Softgun im Fall des schwer verletzten Buben in Bergheim war, ließ das Landeskriminalamt über Antrag der Polizeiinspektion Bergheim die Geschossenergie vom BKA kriminaltechnisch untersuchen.

Grenzwert für Spielzeug nicht überschritten

Nun liegt der Prüfbericht vom 23. September vor. Die Hartplastikkugel hatte eine maximale Bewegungsenergie von 0,07 Joule. Demnach gilt die vorliegende "Soft-Air-Pistole als Spielzeug im Sinne des Lebensmittelgesetzes, weil die maximale Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule nicht erreicht wurde. "Ab diesem Wert würde es sich um ein schusswaffenähnliches Produkt handeln und es wäre für Personen unter 18 Jahren verboten", erläuterte der Polizeiinspektionskommandant von Bergheim, Helmut Naderer.

"Soft-Air-Waffen" fallen daher nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996. "Es ist fraglich, ob man Softguns als Spielzeug verkaufen und in die Hände von Kindern ab drei Jahren geben soll, wenn sie so schwere Verletzungen herbeiführen. Die beiden Fälle demonstrieren sehr wohl ihre Gefährlichkeit. Softguns gehören für unter 18-Jährige verboten", forderte Naderer.

(APA)

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