Welser Veruntreuungsaffäre: 30 Monate Haft für Kassierin

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Die Frau wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, ein Vorgesetzter fasste acht Monate bedingt und eine Geldstrafe unbedingt aus. Zwei Personen wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Im Prozess um die Veruntreuungsaffäre in einer städtischen Welser Freizeiteinrichtung mit ca. 400.000 Euro Schaden ist am Mittwoch eine ehemalige Kassierin zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unbedingt verurteilt worden. Ein Vorgesetzter fasste acht Monate bedingt und 12.840 Euro Geldstrafe unbedingt aus, zwei weitere wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Seit Mai standen eine Kassierin, eine weitere Bedienstete, die ihre Abrechnungen kontrollieren sollte, sowie zwei Vorgesetzte wegen Veruntreuung als Haupt- oder Beitragstäter bzw. Amtsmissbrauchs vor einem Schöffensenat im Landesgericht Wels. Die Hauptangeklagte soll von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Den anderen wird vorgeworfen, bewusst weggeschaut zu haben. Ein Gutachten bezifferte den Schaden mit 412.000 Euro, die Anklage hielt jedoch nur 358.000 Euro für nachweisbar, das Gericht sah knapp 384.000 Euro als erwiesen an.

"Es wurde eh nicht kontrolliert"

Die Kassierin gab zunächst maximal 150.000 Euro zu. Den Rest ordnete sie Kollegen zu, weil diese im Kassensystem ebenfalls mit ihrer Kennung abgerechnet hätten. Ende Juni kam es dann überraschend zur Wende. Die Frau nahm auf einmal doch deutlich mehr Schaden auf ihre Kappe. Die anderen drei Magistratsbediensteten hingegen blieben bis zuletzt dabei, unschuldig zu sein.

Etliche Aussagen - sowohl von Angeklagten als auch von Zeugen - erweckten den Eindruck, dass die Kontrolle im Welser Magistrat recht lax gehandhabt wurde: "Ich habe nichts verschleiern müssen, weil eh nicht kontrolliert wurde", sagte die Hauptangeklagte gleich zu Beginn des Prozesses. Unter anderem habe sie auf Einnahmen-Belegen die Beträge nach unten korrigiert und die Differenz behalten, schilderte sie. Ihre Vorgesetzte will aber weder fehlende Bankstempel noch ausgebesserte Ziffern auf Zahlscheinen bemerkt haben. Nicht gerade vereinfacht wurde die Aufklärung dadurch, dass offenbar unkontrolliert Dienste getauscht wurden und sich nicht mehr verifizieren ließ, wann die Hauptangeklagte tatsächlich an der Kasse gesessen ist.

Staatsanwälte forderten vier Schuldsprüche

Die Staatsanwälte Franz Haas und Anita Rammer forderten in ihren Schlussplädoyers am Mittwoch Schuldsprüche in allen vier Fällen. Der Verteidiger der geständigen Erstangeklagten sagte, seine Mandantin sei einer "verlockenden Gelegenheit durch fehlende Kontrolle" erlegen. Man möge ihr Geständnis sowie, dass sie 25.000 Euro zurückgezahlt habe, berücksichtigen und sie nur zu einer bedingten Strafe verurteilen. Alle anderen Verteidiger wollten einen Freispruch.

Der Schöffensenat unter Richterin Birgit Dunzendorfer sprach die Hauptangeklagte wegen Veruntreuung schuldig, der ranghöchste ihrer mitangeklagten Vorgesetzten wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Die beiden anderen wurden freigesprochen. Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Erklärungen abgaben, sind die Urteile alle nicht rechtskräftig. Auf die zwei in der Hierarchie weiter oben stehenden Männer könnte noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel zukommen: Eine von der Staatsanwaltschaft im Prozessverlauf beantragte Ausweitung der Anklage gegen die beiden wegen weiterer Fakten wurde vom Gericht abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hat aber die Möglichkeit, sie noch einmal - in diesem Fall wegen Amtsmissbrauchs - anzuklagen.

(APA)

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