Scheidung: Geliebte müssen Detektiv zahlen

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Die standesamtliche Ehe gilt in Österreich als ein geschütztes Rechtsgut. Wer sich als Geliebte oder Geliebter einmischt, kann zur Kasse gebeten werden, sagt der Fachverband der Berufsdetektive.

Eine Affäre mit einem verheirateten Mann bzw. einer verheirateten Frau kann teuer kommen: Engagiert der betrogene Partner einen Detektiv, so kann das Gericht laut dem Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes der Berufsdetektive, Johann Fesl, die Kosten dafür auch dem Scheidungsgrund aufbrummen. Das berichtete das ORF-Radio Oberösterreich am Montag.

Fesl erzählt von einem Fall aus dem Jahr 2007, bei dem die Geliebte mehr als 4000 Euro an den Detektiv zahlen musste, der ihr Verhältnis aufgedeckt hat. Der Fall ist bis zum OGH gegangen. Dieser hat entschieden, dass die Nebenbuhlerin die Kosten für den Privatermittler tragen muss. "Bezirksgerichte, die mit Scheidungsverfahren zu tun haben, halten sich natürlich an OGH-Urteile", so Fesl, daher werde diese Variante von den Richtern zunehmend in Betracht gezogen.

Begründet wird diese juristische Auffassung damit, dass die Ehe ein geschütztes Rechtsgut sei. Ein Eingriff in dieses ziehe Folgen nach sich, so Fesl: "Wer einen Schaden oder Kosten verursacht, muss dafür aufkommen."

(APA)

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