Ausweisungen wegen mangelnder Deutschkenntnisse

(c) Clemens Fabry
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Sechs Jahre gibt es in Österreich den Integrationsvertrag. Nun wurden erstmals Zuwanderer ausgewiesen, weil sie die vorgeschriebenen Deutschkurse nicht absolviert hatten.

Nach sechs Jahren Integrationsvereinbarung machen die Behörden ernst: In diesem Jahr wurden die ersten drei Menschen ausgewiesen, weil sie die vorgeschriebenen Deutschkurse nicht innerhalb von fünf Jahren absolviert hatten. Das bestätigte das Innenministerium den "Salzburger Nachrichten". Ob die drei Betroffenen das Land verlassen haben, konnte man im Innenministerium nicht sagen. Grundsätzlich ist eine Berufung gegen solch eine Abschiebung möglich.

Es waren die ersten Ausweisungen seit Einführung des Integrationsvertrags im Jahr 2003, nach dem das Deutschlernen für Zuwanderer Pflicht ist. Seit einer Novelle 2006 müssen Zuwanderer einen 300 Stunden umfassenden Deutschkurs mit abschließender Prüfung absolvieren - in der ursprünglichen Fassung der Verordnung waren lediglich 100 Stunden Deutschunterricht vorgesehen. Nötig ist zudem die Absolvierung einer Prüfung über den Lernstoff. Gefordert ist dabei das so genannte A2-Niveau. Das bedeutet, dass sich der Lernende in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen kann, in denen es um einen simplen Austausch von Informationen über vertraute Themen geht.

Zahl der Absolventen steigt

Die Zahl der Deutsch-Absolventen im Rahmen des Integrationsvertrags ist kontinuierlich angestiegen. Erfüllten von 2003 bis 2005 zusammengerechnet lediglich 3715 Zuwanderer die an sie gerichteten Anforderungen, so waren es im Jahr 2007 bereits 5795. 2008 hatten sich laut "Salzburger Nachrichten" 37.000 Personen für die Deutschkurse angemeldet.

Nach dem "Nationalen Aktionsplan für Integration" von Innenministerin Maria Fekter, müssen Zuwanderer künftig bereits Deutschkenntnisse vorweisen, bevor sie nach Österreich kommen. Um dann den Aufenthalt abzusichern, muss ein höheres Sprachniveau erreicht werden als bisher.

(APA)

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