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Todesschuss von Krems: Noch mehr Widersprüche

13.10.2009 | 18:41 |  ANDREAS WETZ (Die Presse)

Waren die Todesschüsse auf einen 14-jährigen Einbrecher Notwehr oder ein Angriff? In den vergangenen Tagen sind immer mehr Ermittlungsergebnisse durchgesickert, die den Aussagen der Beamten widersprechen.

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Starb Florian P., weil er in völliger Dunkelheit zwei Polizisten angegriffen hatte? Oder wurde der 14-jährige Einbrecher in den frühen Morgenstunden des 5.August 2009 bei bester Sicht, auf der Flucht und von hinten erschossen? Seit Wochen versuchen Staatsanwälte, Kriminalisten und Gutachter jenen Einbruch in einen Kremser Supermarkt zu klären, den P. mit dem Leben bezahlt hat, bei dem sein 17-jähriger Komplize Roland T. angeschossen worden ist und der die beiden Polizisten, Andreas K. und Ingrid G., auf die Anklagebank bringen könnte. In den vergangenen Tagen sind immer mehr Ermittlungsergebnisse durchgesickert, die den Aussagen der Beamten widersprechen – ein Überblick.

1. Was geschah, als die Polizisten auf die beiden Einbrecher trafen?

Laut Tatrekonstruktion betraten die Polizisten bei der Durchsuchung des Supermarktes gerade einen zehn Meter langen und drei Meter breiten Gang, als sie die beiden Jugendlichen, die sich in einer Nische versteckten, bemerkten. Andreas K. gab einen Warnschuss in die Luft ab, Ingrid G. durchschoss dem 17-jährigen Roland T. beide Oberschenkel. Der Supermarkt-Mitarbeiter, der nach dem stillen Alarm mit den Polizisten das Gebäude betreten hatte, flüchtete. Gemeinsam mit P. durchschritt der verletzte T. noch eine Türe am Ende des Ganges und brach im Verkaufsraum zusammen. P. versteckte sich ebendort hinter einer Palette, K. schoss erneut und traf P. tödlich.

2. Waren die Einbrecher bewaffnet, und wenn ja, wollten sie die Waffen auch einsetzen?

Wenige Stunden nach dem Zwischenfall informierte die Kremser Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Pressekonferenz darüber, dass die beiden Einbrecher „im technischen Sinn“ bewaffnet waren – und zwar mit Gartenharke und Schraubenschlüssel. Polizistin Ingrid G. hatte angegeben, dass die beiden sie und ihren Kollegen „vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke“ bedroht hätten. T. bestreitet, dass er und sein Komplize die Beamten angegriffen haben. Und: Als P. erschossen wurde, hielt dieser sein Werkzeug nicht in der Hand, sondern trug es unter seiner Jacke, die noch am Tatort durchsucht wurde.

3. War es tatsächlich so dunkel, dass die Beamten in Panik zur Waffe griffen?

Laut Staatsanwaltschaft Krems fielen die Schüsse „in völliger Dunkelheit“ („Presse“ vom 6. August). Vertreter der Exekutive werteten das in Gesprächen mit Journalisten als zusätzliche Erschwernis für ihre Kollegen. In anderen Worten: Wenn es finster ist, sind Panikreaktionen nicht ausgeschlossen.

Die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg (sie leitet die Vorerhebungen gegen die Polizisten, das Verfahren gegen den verletzten Einbrecher blieb in Krems) beauftragten Gutachter kamen zu anderen Erkenntnissen. Demnach war der Verkaufsraum, in dem der tödliche Schuss fiel, hell erleuchtet. Lediglich der Gang, in dem der 17-jährige Roland T. angeschossen wurde, war nicht beleuchtet. Doch auch dort war es, wie sich jetzt erst herausstellt, nicht „völlig dunkel“: Beide Polizisten hatten ihre Taschenlampen in Verwendung.

4. Wie plausibel ist die Darstellung der Polizisten, in Notwehr gehandelt zu haben?

Endgültig wird das das Gericht feststellen, weil die Frage, ob es Notwehr war oder nicht, auch für das Ausmaß einer möglichen Strafe maßgeblich ist. Die Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg lassen jedoch schon jetzt Zweifel an dieser Version aufkommen. Die entscheidende Frage lautet, warum Andreas K. auf den 14-Jährigen gefeuert hat, nachdem dieser offenbar flüchtend (die tödliche Kugel traf ihn in den Rücken) und ohne Waffe in der Hand (siehe Punkt 2) seine Deckung hinter einer Palette verlassen hatte. Immerhin muss all das im beleuchteten Verkaufsraum erkennbar gewesen sein.

K. hingegen sagt, dass er deshalb geschossen habe, weil P. aufgrund der vorangegangenen Situation im dunklen Gang als gefährlich und aggressiv einzuschätzen war. Also habe er sich niedergekniet und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern auf die Füße des 14-Jährigen gezielt. Dabei sei er von einem Geräusch abgelenkt worden und habe sich, während der Schuss brach, zur Seite gedreht. Als er sich wieder P. zuwandte, sei dieser bereits mit dem Rücken zu ihm gestanden.

Auch dieser Darstellung widersprechen die Gutachter zumindest teilweise. Demnach sei der Schuss aus höchstens zwei Metern Entfernung gefallen. Und: Die Analyse des Schusskanals ergab, dass K. bei der Schussabgabe aufrecht gestanden sein muss.

5. Waren die Einbrecher auf der Flucht, oder haben sie die Polizisten angegriffen?

Die Beantwortung der Frage ist gleichermaßen zentral wie strittig. Laut Einvernahmeprotokoll, dass der „Falter“ veröffentlichte, fühlte sich Ingrid G. „existenziell“ bedroht, in den Augen der Jugendlichen sah sie „Entschlossenheit, Aggression, Zorn und Ernst“. Deshalb schoss sie. Ihr Kollege, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, wird in dem Protokoll folgendermaßen zitiert: „Die Schussabgabe war aufgrund des Angriffs, der befürchtet war, beziehungsweise zur Erzwingung der Festnahme, also nie, dass der Täter auf der Flucht war, also das möchte ich schon betonen. Es ist alles relativ schnell gegangen. Es war nicht mehr aufzuhalten.“

P.'s Komplize T. beteuert, die Polizisten niemals angegriffen zu haben. Die Gutachter kamen zu der Erkenntnis, dass T. in jenem Moment angeschossen wurde, als dieser gerade die Tür vom dunklen Gang in den Verkaufsraum öffnen wollte, demnach also flüchtete. Auch der tödliche Schuss (siehe Punkt 4) fiel unter fragwürdigen Umständen.

6. Was bedeuten die nun veröffentlichten Details für die Polizisten?

Vorerst noch nichts. Beide versehen nach wie vor Innendienst. In den nächsten Wochen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Der entsprechende Vorhabensbericht geht in die Weisungssektion des Justizministeriums, wo endgültig entschieden wird. Bisher stand als möglicher Tatbestand fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Umständen im Raum. Höchststrafe: drei Jahre Haft. Angesichts der neuesten Erkenntnisse schließt die Anklagebehörde aber auch ein Vorsatzdelikt (schwere oder absichtliche Körperverletzung mit Todesfolge) nicht mehr aus. Strafrahmen hier: ein bis zehn Jahre Haft.

AUF EINEN BLICK

Am 5. August 2009 trafen um 2.55 Uhr zwei Polizisten in einem Kremser „Merkur“-Markt auf zwei jugendliche Einbrecher. Dabei fielen drei Schüsse. Dem 17-jährigen Roland T. (er sitzt in U-Haft) wurden beide Oberschenkel durchschossen, der 14-jährige Florian P. erlag einem Lungendurchschuss in den Rücken. Während die Polizisten behaupten, angegriffen worden zu sein, wird das von T. und seinen beiden Anwältinnen dementiert. Sie stützen sich dabei auf mehrere Gutachten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.10.2009)

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588 Kommentare
 
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Gast: Kalli
23.04.2010 14:53
0 0

So ein schmarrn

War 35 Jahre im Polizeidienst tätig. es ist leicht im nachhinein zu spekulieren. Aber der arme Junge hat doch nichts getan. Immer die armen Verbrecher. Schlechte Kindheit!!!!! Doch er ist eingebrochen.
Am besten wäre es gewesen, der zweite Täter wäre auch erschossen worden. jetzt wird alles so verdreht und am Schluss ist der Polizist schuld. Sollen alle die, welche jetzt hier unklare Sachverhalte abgeben, in einem Nachteinsatz dabei sein. 70% davon würden in die Hose scheissen.
Dies soll ein etwas satirischer Hinweis sei. Es ist immer schlimm wenn ein Mensch zu Tode kommt.
Aber Frau Rechtsanwältin fahren sie bitte kein Auto, sie könnten ja einen Menschen totfahren.


Gertrud
30.10.2009 10:28
0 0

Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

@Gast: Grummelbart
Ich muss Sie noch einmal zitieren, weil es so köstlich ist:
Naja, im Internet ist man schnell mal Jurist... oder Herzchirurg, Raketentechniker, Millionär, Unternehmer, Student, wirklich je nach Bedarf ;-)
Stimmt natürlich, naja, auf der Bühne der Anonymität, da hat schon einiges Platz. Man wird jedoch auch zu einigem befördert, ich wurde kürzlich "feindlich motiviert" als Psychologin tituliert, daher habe ich jetzt die Gelegenheit, auch das dementieren zu können. Also: Ich bin weder Juristin noch Psychologin.
Ich wollte das damals auch dementieren, habs jedoch vergessen; somit nutze ich jetzt diese sich genialst angeboten habende Gelegenheit.

Ich weiss es leider nicht mehr, wer mich da in seinem Ärger über meine ihm nicht gefällige Wortmeldung "liebevoll" befördert hat. Vielleicht liest er ja meine hiermit erfolgte Klarstellung rein zufällig!;-)

Gertrud
29.10.2009 11:28
0 0

Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

@Gast: Grummelbart
Danke für diese eingehende Erklärung zu diesem Thema!
Ich darf Sie auszugsweise noch einmal zitieren:
Man tut sein Bestes - was nicht immer einfach ist; sogar "einfache" Delikte wie Mord sind - besonders in Details - nicht immer leicht zu erklären.
So ist es, das deckt sich auch mit meinem laienhaften Verständnis für die Judikatur.
vielen Dank auch für Ihren Hinweis auf die Website!
Den sollte sich die Forengemeinschaft zu Gemüte führen, aufdass diese mitunter "laienjuristenauswürfe" a Bisserl relativiert und objektiviert werden können.
Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber was da zu diesem Artikel auch von "Juuuuuriiiisten"*lach* verkündet wurde, ist teilweise sehr befremdlich.
Ich wünsche dennoch allen einen wunderschönen Tag!
MfG
Gertrud

Antworten Gast: Grummelbart
30.10.2009 08:55
0 0

Re: Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

Naja, im Internet ist man schnell mal Jurist... oder Herzchirurg, Raketentechniker, Millionär, Unternehmer, Student, wirklich je nach Bedarf ;-)

Gertrud
28.10.2009 14:40
0 0

Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

@Gast: Grummelbart
Vielen Dank für Ihre fachlich fundamentierte Antwort! Ich hoffe, als diese Ihre Antwort nicht nur mir, sondern auch so manch anderem Leser dienlich und hilfreich ist.
MfG
Gertrud

Antworten Gast: Grummelbart
29.10.2009 08:45
0 0

Re: Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

Man tut sein Bestes - was nicht immer einfach ist; sogar "einfache" Delikte wie Mord sind - besonders in Details - nicht immer leicht zu erklären.

Für alle interessierten:

Sämtliche Gesetze sind der Öffentlichkeit zugänglich (www.ris.bka.gv.at) - dort findet man neben dem Bundesrecht auch das Landesrecht, die wichtigste Judikatur der Höchstgerichte, und vieles mehr.

mfg
Grummel

parapente
27.10.2009 09:46
1 0

Wie kann man nur vom

"Mutmasslichen" Supermarkteinbrecher sprechen?
Was wird da so herumgeeiert? Der Einbruch liegt doch auf der Hand, da gibts nichts "Mutmassliches"!
Am Ende wurde auch nur mutmasslich geschossen?

Antworten Gast: Grummelbart
28.10.2009 08:28
0 0

Re: Wie kann man nur vom

Ich mach sie auf § 8 der StPO aufmerksam:

"§ 8. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig."

Weiters § 7b Abs. 1 MedienG:

"§ 7b. (1) Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro nicht übersteigen...."

Da die Presse nicht Heute oder Österreich ist, versucht man - so vermute ich - sich an derartige Regelungen zu halten. Die Entschädigungszahlungen könnten sich sonst ganz schön läppern...

Und jetzt bitte keine Debatte ob das Gesetz okay ist oder wieder mal "Täterschutz" betreibt - die Frage war, warum die Presse "mutmaßlich" schreibt, und das hier ist die Antwort. Auf die menschenrechtlichen Grundlagen dieses Gesetzes einzugehen, würde den Rahmen dieses Posts sprengen - und ich werd auch nicht bezahlt, hier Gratisvorträge zu halten. ;-)

mfg
Grummel

Antworten fireone
28.10.2009 07:31
0 0

Re: Wie kann man nur vom

Das ist "political corectness"! Da können 100 Leute eine Straftat beobachten, der/die TäterIn, man beachte die korrekte Schreibweise, gilt so lange als unschuldig, bis er/sie verurteilt ist.

Antworten Carretto
27.10.2009 09:58
0 0

Re: Wie kann man nur vom

Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. So lange kein rechtsgültiges Urteil von einem ordentlichen Gericht gesprochen wurde gilt die Unschuldsvermutung. Mögen die Fakten für Außenstehende noch so klar erscheinen.

Genauso verhält es sich mit den schiessenden Polizisten. Niemand darf von einem Mord sprechen. Die haben den selben Anspruch auf Unschuldsvermutung. Auch wenn mittlerweile Expertisen deren Angaben offensichtlich erheblich bezweifeln. lassen.

Gast: Nemesis
27.10.2009 08:46
1 0

Der Verbrecher tod, der Fall gelöst!

Da kann die Multikultianwältin jammern soviel sie will.

Gast: kein Aufreger
26.10.2009 13:48
0 0

eine Straftat gegenüber einer anderen?

Ich habe den Eindruck, dass seitens der Anwältin, und der Medien eine Straftat (Einbruch) gegen eine andere aufgewogen wird. Wobei die andere selbstredend schwerer wiegt.

Also bleibt der Polizist erst einmal über

Gast: elch
26.10.2009 12:05
0 1

Verurteilung der Polizisten ?

Das es bei Polizisten zumeist nur zu bedingten Strafen kommt - siehe Vergewaltigung im Wachzimer am Stephansplatz - ist ja schon rein dienstrechtlich begründet. Bis zu 12 Monaten bedingt wird er nur versetzt und kann sich wo anders wieder "austoben". Wäre interessant was dieser Polizist als betroffener Vater sagen würde? Auch so phlegmatisch??? Ich würde dem Polizisten zumindest die psychologische Aufarbeitung des Vorfalles auf Steuerzahlerkosten verweigern. Woanders werden Leute nach 24 Dienstjahren wegen 3 Frikadellen - die sonst ohnehin in den Müll gewandert wären ! - fristlos entlassen und hier gäbe es keine Konsequenzen.

Antworten fireone
28.10.2009 07:28
0 0

Re: Verurteilung der Polizisten ?

Ganz recht, wenn jemand Frikadellen stiehlt, gehört er entlassen. Bei uns stiehlt man, wenn schon, Fleischlaberln.

Entropix
26.10.2009 11:56
1 0

ich vermute eher

dass die Frau Rechtsanwalt ihre Marketing - Strategie konsequent durchzieht: Ein bisserl provozieren, damit man in die Medien kommt und die eigene Kundengruppe gezielt ansprechen. Das machen andere ja schließlich genauso (siehe z.B. Actimel, Jack Wolfskin ...)

Gertrud
26.10.2009 11:54
0 1

Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

@PMXPT
Sie meinten:
Unsinn..
weder eine Einstellung des Verfahrens (politisch nicht möglich) noch eine Mordanklage (das würde wohl heissen die haben die Jugendlcihen in den SUpermarkt
gelockt) läßt sich rechtfertigen.
@Ihre Ausführung zu einer eventuellen Mordanklage
Euje, Ihr Rechtsverständnis scheint nicht auf sachlichen Erwägungen zu basieren
Wir benötigten jetzt einen fachkundigen Juristen:
Mir erscheint nämlich Ihre Begründung, wonach man ja erst jemanden an einen Ort locken müsste und im Fall, als man ihn dort erstreckt, erst dann das Instrument der Mordanklage gerechtfertigt wäre.
Ich denke (keine Juristin), das wäre dann vorsätzlicher Mord!
Sie meinten abschließend:
Die Dame sucht die Publicity.
Ich meine:
Allemal besser diese Art der Publicity, als verhetzende und vorverurteilende Publicity! Es scheint generell ein Problem mit "good news" zu geben, "only bad news are good news", das bewahrheitet sich somit auch erneut.


Antworten Gast: Grummelbart
28.10.2009 08:20
0 0

Re: Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

Als gelernter Jurist stimme ich ihnen zu, was ihre Definition von Mord angeht.

Laut Gesetz ist Mord: "Wer einen anderen tötet...." (nachzulesen: §75 StGB).

Bedingter Vorsatz reicht hierbei schon aus (i.e. "wer es ernsthaft für möglich hält, mit seinem Handeln einen Menschen zu töten, und sich damit abfindet"). Das ist sehr weit, und die Abgrenzung zur schweren Fahrlässigkeit ("Hielt es für möglich, dass etwas passiert, rechnete jedoch nicht damit") sehr schwierig (der Unterschied zwischen "Kunnt wos passieren, is ma aba a wuarscht!" und "Wird schon nix sei!").

Das Handeln des Täters muss kausal (i.e. Grund) für den Tod des Opfers sein.

Insofern könnte ein Polizist durchaus Mord begehen - wenn er gezielt auf jemanden schießt, damit rechnet, dass er stirbt, und sich damit abfindet - und wenn keinerlei Rechtfertigungsgründe (zB Notwehr) zutreffen.

Also, selbst WENN der Polizist mit Vorsatz (bedingter, wie oben gesagt, reicht) geschossen hätte, ist er noch nicht Mörder - Notwehr, Nothilfe, etc, das alles kann noch reinspielen.

mfg
Grummel

Gast: jedermann
26.10.2009 11:16
0 1

Polizisten Gewerkschaft deren Rechtsvertreter

wenn sich jährlich über 10.000 Österreicher getrauen - sicherlich nur in sehr ziemlich klaren Fällen - denn keiner will es sich mit den Kappelhubern verderben und dort für immer und ewig "vorgemerkt +gebrandmarkt" sein eine offizielle Anklage gegen schwerwiegendes Fehlverhalten von Polizisten einzureichen- und dann vielleicht 3 - 4 überhaupt mit einem Prozeß rechnen müssen -- praktisch immer nur bedingt verurteilt werden - dann ist offensichtlich daß hier die Wahrheit manipuliert, gebogen und strapaziert wird.
Gezielte Falschaussagen von Kollegen, bewußte Falschgutachten von Sachverständigen sollen lt. "gewöhnlich gut informierten Kreisen" an der Tagesordnung - ja gefordert sein. Kadergeist ..... da benötigt es keine Reizfigur mehr...

Tom93
26.10.2009 10:59
0 1

puh, soviel gerde über menschenrechte! und russisch lernt sie auch noch...

da muß schon ein manfred seeh ran, um dieser gutmenschin die humanitäre larve vom gesicht zu reißen, und die "kompromisslose" (böse!) anwältin (auch böse!) zum vorschein kommen zu lassen. wieso flüchtlinge überhaupt anwälte haben, fragt ein seeh da zwischen den zeilen! und genüsslich kritik üben...darf man denn das? und wieso werden mörderische polizisten die 14-jährigen aus nächster nähe in den rücken schießen auf einmal zu tätern? statt endlich befördert zu werden, müssen sie mitansehen, wie anwältinenn wie lorenz in ihrem verfahren sogar "eine doppelrolle" spielen, und diesem leider überlebenden einbrecher als strafverteidiger dienen! SCHKANDAL!

kurz: eine journalistische meisterleistung!

Antworten Gast: Gust
29.10.2009 13:42
0 0

Re: puh, soviel gerde über menschenrechte! und russisch lernt sie auch noch...

Haben Sie den gleichen Artikel gelesen wie ich??

Antworten Gast: jupidupidu
26.10.2009 13:24
0 1

Re: puh, soviel gerde über menschenrechte! und russisch lernt sie auch noch...

na und eine unordnung hat's auch noch auf ihrem schreibtisch. sowas aber auch. (kopfschüttel)

Tom93
26.10.2009 10:51
1 2

an dieser stelle noch einmal entwarnung

manfred seeh ist NICHT pressesprecher der beiden schießwütigen polizisten von krems, auch nicht im kabinett der inneministerin. er ist einfach...er selbst, er schreibt frei von der leber weg was er sich denkt, und das obige kommt dabei heraus.

danke für so viel ehrlichkeit! nach der lektüre dieses artikels kann jeder erkennen, was den unterschied zwischen einem seriösen journalisten und einem schreibenden, tendentiösen charaktermörder ausmacht.

Euler
26.10.2009 10:07
0 2

Ist dieser Bericht von einem

der beteiligten Polizisten?

Unglaublich, diese Hetzerei ...

Antworten Carretto
27.10.2009 10:03
1 0

Re: Ist dieser Bericht von einem

Nein. Aber eine Hand wäscht die andere. Darum ist ja Östereich angeblich eins der saubersten Länder der Welt. Auch Journalisten brauchen Informationen um bestehen und überleben zu können.

Gast: Hat die Presse das nötig?
26.10.2009 10:02
0 1

Ein tendenziöser Hassbericht

Gratulation!

Gertrud
26.10.2009 08:45
1 2

Fall Krems: Eine Anwältin als Reizfigur der Polizei

@UXBE
Ich, weil ich Sachen sehe, die gar nicht vorhanden sind?
Kluge Überlegung von Ihnen, ich darf Sie mit Fakten beantworten:
Aus dem Artikel:
Dennoch nimmt ihr Lächeln schelmische Züge an, wenn sie hinter dem Schreibtisch ihrer Kanzlei (dieser beeindruckt übrigens durch gerade noch beherrschbare
Unordnung) kokett anmerkt: „Ich habe eine Affinität zur Polizei.“ Mit sachlicher Miene lenkt sie ein: „Wir brauchen die Polizei. Ich will nur, dass sie
rechtsstaatlich agiert.“ Anzuerkennen sei: „Die haben einen sauschweren Job.“ Was Lorenz wirklich stört: „Es gibt rassistische Strömungen in der Polizei,
Damit befindet sie sich doch im Recht und gelächelt hat sie demnach auch und es sind beide menschlichen Wesenszüge präsent!
Das Lächeln und die ebenfalls unentbehrliche Sachlichkeit, über die ein Rechtsanwalt auch verfügen sollte.

 
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