Inmitten der Diskussion, ob im Zusammenhang mit dem in einem Kremser Supermarkt erschossenen mutmaßlichen 14-jährigen Einbrecher der Waffengebrauch der Polizisten gerechtfertigt war, lässt die Justiz mit einer brisanten Entscheidung aufhorchen: Jener Polizeibeamte, der am 8. August 2008 in Wetzelsdorf im Bezirk Mistelbach einen flüchtigen Motorraddieb erschossen hat, wird wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Gericht gestellt.
"Eine Anklage in diese Richtung ist in Vorbereitung", bestätigte Michaela Schnell, die Sprecherin der mit den Ermittlungen in diesem Fall betrauten Staatsanwaltschaft Wien, am Freitag. Sollte der Beamte anklagekonform schuldig gesprochen worden, droht ihm gemäß § 86 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Wien die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Bei der dienstvorgesetzten Oberstaatsanwaltschaft (OStA) fand der entsprechende Vorhabensbericht allerdings keine Zustimmung.
Laut APA soll sich eine Oberstaatsanwältin eingehend mit dieser Causa auseinandergesetzt und schließlich selbst einen Strafantrag verfasst haben. In diesem schlug sie vor, nicht bloß Anklage in Richtung fahrlässiger Tötung zu erheben. Ihr erschienen die Indizien ausreichend, um ein unabhängiges Gericht beurteilen zu lassen, ob ein Vorsatzdelikt vorliegt. Dieser auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang lautende Entwurf wurde nach äußerst langwieriger Prüfung im Justizministerium schließlich genehmigt.
Straßensperre durchbrochen
Am 8. August 2008 um vier Uhr früh hat der Polizist auf der Brünner Bundesstraße B7 bei Wetzelsdorf einen 46-jährigen Wiener erschossen. Dieser hat auf einem Motorrad eine Straßensperre durchbrochen. Das Motorrad war zuvor bei einem Einbruch in Wien gestohlen worden.
Zuerst war der 46-Jährige bei Gaweinstal zu einer Routinekontrolle angehalten worden, fuhr den Beamten aber davon. Im Zuge einer eilig eingeleiteten Fahndung sperrte die Polizei 20 Kilometer weiter, in Wetzelsdorf, die Straße. Der Motorradfahrer wich ihr knapp aus, ein Polizist musste zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden. Weil die Flucht „in gefährdender Weise“ erfolgt sei, habe der Beamte mit seiner Dienstwaffe geschossen und den Fahrer im Rücken erwischt, so damals die Polizei (mehr ...)

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