21.11.2009 16:25 | Meine Presse Merkliste0

Motorraddieb erschossen: Polizist muss vor Gericht

16.10.2009 | 13:54 |   (DiePresse.com)

Jener Polizist, der vor mehr als einem Jahr in Niederösterreich einen flüchtigen Motorraddieb erschossen hat, wird nun wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Inmitten der Diskussion, ob im Zusammenhang mit dem in einem Kremser Supermarkt erschossenen mutmaßlichen 14-jährigen Einbrecher der Waffengebrauch der Polizisten gerechtfertigt war, lässt die Justiz mit einer brisanten Entscheidung aufhorchen: Jener Polizeibeamte, der am 8. August 2008 in Wetzelsdorf im Bezirk Mistelbach einen flüchtigen Motorraddieb erschossen hat, wird wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Gericht gestellt.

"Eine Anklage in diese Richtung ist in Vorbereitung", bestätigte Michaela Schnell, die Sprecherin der mit den Ermittlungen in diesem Fall betrauten Staatsanwaltschaft Wien, am Freitag. Sollte der Beamte anklagekonform schuldig gesprochen worden, droht ihm gemäß § 86 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Wien die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Bei der dienstvorgesetzten Oberstaatsanwaltschaft (OStA) fand der entsprechende Vorhabensbericht allerdings keine Zustimmung.

Laut APA soll sich eine Oberstaatsanwältin eingehend mit dieser Causa auseinandergesetzt und schließlich selbst einen Strafantrag verfasst haben. In diesem schlug sie vor, nicht bloß Anklage in Richtung fahrlässiger Tötung zu erheben. Ihr erschienen die Indizien ausreichend, um ein unabhängiges Gericht beurteilen zu lassen, ob ein Vorsatzdelikt vorliegt. Dieser auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang lautende Entwurf wurde nach äußerst langwieriger Prüfung im Justizministerium schließlich genehmigt.

Straßensperre durchbrochen

Am 8. August 2008 um vier Uhr früh hat der Polizist auf der Brünner Bundesstraße B7 bei Wetzelsdorf einen 46-jährigen Wiener erschossen. Dieser hat auf einem Motorrad eine Straßensperre durchbrochen. Das Motorrad war zuvor bei einem Einbruch in Wien gestohlen worden.

Zuerst war der 46-Jährige bei Gaweinstal zu einer Routinekontrolle angehalten worden, fuhr den Beamten aber davon. Im Zuge einer eilig eingeleiteten Fahndung sperrte die Polizei 20 Kilometer weiter, in Wetzelsdorf, die Straße. Der Motorradfahrer wich ihr knapp aus, ein Polizist musste zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden. Weil die Flucht „in gefährdender Weise“ erfolgt sei, habe der Beamte mit seiner Dienstwaffe geschossen und den Fahrer im Rücken erwischt, so damals die Polizei (mehr ...)

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Artikel kommentieren Kommentieren BookmarkBookmarken bei [Was ist das?]

Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*


Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

53 Kommentare
1 2
Gast: Ringelnatz
18.10.2009 20:50
0 0

Flucht muss verhindert werden, wie sonst kann die Polizei eines Verbrechers habhaft werden?

Etwa durch eine Annonce in der Kronenzeitung?

Wie sollte der Polizist denn sonst vorgehen? Dem flüchtenden Motorradfahrer eine Pfeffersprydose vor die Nase halten, sie ihm dann nachschmeissen?

Halt oder ich schieße !! So war es früher, eine bessere Lösung sehe ich nicht. Bei Flucht wird nach Warnschuss scharf geschossen, auch in den Rücken !!

Ist es eigentlich nicht auch gegen jedes Menscherecht, wenn sich Verbrecher an unschuldigen Menschen vergehen?

Soll man wieder darangehen, Dieben die Hand abzuhacken, Motorraddieben die rechte Hand?

Heike P.
18.10.2009 00:19
0 0

Woanders wird auch geballert, um unbekannte Fahrzeuglenker aufzuhalten.

Waghalsige Flucht vor der Polizei - 17.10.2009

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10895&detailid=652561

Bei diesem Vorfall steht auch gleich die Begründung, warum die Polizei versucht, solche Typs mit Straßensperren und sogar Waffengebrauch anzuhalten.

Ich bin grundsätzlich für ein Gerichtsverfahren nach Waffengebrauch, aber bitte ohne den lebensfremden Schmafu, ob der Polizist wissen musste, dass da ein Straftäter unterwegs ist oder nicht. "Spurensuche am nächsten Morgen" kann bei einer Alarmfahndung nicht alles sein dürfen, wenn sich jemand wie ein Wahnsinniger mehreren Polizeikontrollen entzieht. Für mich war das ein bedauerlicher Unfall.

Grüne Staatsanwältin

Grüne OberstaatsanwältIn? - na servus.....

Gast: derrichter
16.10.2009 19:47
2 0

Der Motorraddieb...


...hat eine Straßensperre durchbrochen und dabei fast einen Mneschen (auch wenn einige Geiferer hier polizisten nicht dazu zählen mögen) überfahren.
Danke dass durch den Einsatz des Beamten ein weiterer Schaden verhindert wurde.
Was für ein Aufschrei, hätte der Dieb bei seiner Flucht eine alte Frau oder ein Kind überfahren. Dann wäre auch wieder die böse Polizei schuld, die keine Kriminellen stoppt.

Mir ist ein toter Krimineller lieber als die Gefahr für Leib und Leben unbescholtener und unbeteiligter Bürger. Zu deren Schutz ist die Polizei nämlich verpflichtet.

Wer sich nur um den Schutz der Täter sorgen macht, muss sich schon mal fragen lassen, ob das eine Sorge um die eigene Zukunft ist.
Wie kriminell muss jemand sein, um Kriminelle zu schützen und die Schutzmacht der Ehrlichen zu schmähen!?

Antworten Gast: plebs potus
16.10.2009 21:14
0 2

Re: Der Motorraddieb...

Die Polizisten hätten genauso auf die Reifen schiessen können....

Was für ein Bild unserer Polizei und deren Ausbildung hinterlassen die beiden Toten die durch einen Schuss von hinten ums leben kamen?

Sicherlich, der Motoradfahrer hat die Polizisten gefährdet, keine Frage, man hätte ihn auch früher oder später gestellt und zwar lebend...

So wurde ein Menschenleben vernichtet und eine Familie zerstört. Na bravo. Das nenn ich mal "Schutz und Sicherheit" "Freund und Helfer"...

Dass Sie dazu Applaudieren halte ich für moralisch bedenklich. Der tatsächliche Schaden den der Herr verursachte steht in keiner Relation zu dem von dem Polizeibeamten verursachten Schaden.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit bitte?

Antworten Antworten Gast: Ringelnatz
18.10.2009 21:00
0 0

Re: Re: Der Motorraddieb...

Deine letzte Frage "Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit bitte?" kann ich unterstützen, alles andere ist schwachsinniger Schmafu !!

Wie verhältnismäßig leiwand ist es, wenn dir eine Ostbande am hellichten Tag die Wohnung ausräumt, und dich, wenn zu Ärger machst gleich mausetot schießt?

Wie Leiwand ist es, wenn sie dir deinen nach langen Jahren angesparten Audi nach Fernost entführen?

Wie verhältnismäßig angenehm ist es, auf offener Straße von illegalen jugendlichen Räuberbanden niedergeschlagen zu werden, nur weil du schon alt und gebrechlich bist, oder in der Minderzahl.

Ich kann dir nur eines sagen, solche Täter sind, sofern sie sich der Festnahme durch Flucht widersetzen, sofort zu erschießen, und zwar durch einen gezielten Schuss ins Bein, der dann leider zu hoch angesetzt wurde. Oft hast du halt Pech!!

draken
18.10.2009 10:32
0 0

Re: Re: Der Motorraddieb...

Haben Sie schon einmal auf ein bewegtes Ziel geschossen? Haben Sie überhaupt schon jemals geschossen? Bestimmt nicht, denn sonst könnten Sie keinen solchen Unsinn schreiben!
Ausserdem wurde ein Verbrecher erschossen! Oder sind Sie der Meinung, der Motorraddieb wäre nach einem kurzen Gefängnisauferthalt geläutert?
Wenn Sie jammern, dass eine Familie zerstört wurde, dann hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen, denn das Leben dieser "Familie" wurde aus Raub, Diebstahl und Einbruch bestritten!

Antworten Antworten Gast: derrichter
17.10.2009 16:02
0 0

früher oder später


Sie sagen es. Wahrscheinlich eher später. Nachdem er weiteren Schaden angerichtet hat.

Von der technischen Unmöglichkeit einmal abgesehen, wenn ein Motorrad in voller Fahrt eine Sperre durchbricht und dann mit Vollgas davonbraust und Sie schaffen es wirklich, den Reifen zu zerschießen - Was glauben Sie wohl, bleibt vom Fahrer übrig? Da stoßen auch Helme an die Grenzen des machbaren.

Ich verstehe Ihre moralischen Bedenken, aber aus meiner Sicht ist die Verhältnismäßigkeit die, dass ein Polizist im Bruchteil einer Sekunde entscheidet, ob von diesem Kriminellen weitere höchste Gefahr für Leib und Leben von Zivilisten im Verzug ist.
Die Entscheidung, der keine Bedenkzeit zu Grunde liegt, mag sich als moralisch fragwürdig herausstellen. Den Polizisten dafür wie einen Verbrecher behandeln zu lassen, das lehne ich trotzdem ab.

Kito
17.10.2009 10:35
1 0

auf Reifen schießen

Ohne den Rest Ihrer Aussagen antasten zu wollen, möchte ich Sie auf die Unmöglichkeit des "Reifenschießens" hinweisen:

Es ist mit einem Sturmgewehr (liegend aufgelegt) schon nahezu ein Wunder, den Reifen eines sich mit hoher Geschwindigkeit wegbewegenden Motorrads zu treffen. Mit einer Pistole, im stehend freien Anschlag, grenzt es an übernatürliche Kräfte, diesen zu treffen. Das Leben ist oft nicht wie Hollywood.

Bedenken Sie: Die Visiereinrichtung einer Pistole ist nicht mit einer optischen Einrichtung unterstützt; der Reifen des Motorrads ist bereits in einer Entfernung von 15-20m zur Gänze durch das "Korn" des Visiers überdeckt.

Gehen Sie mal auf einen Schießstand, kostet etwa 80-90 Euro, dort können Sie nach Herzenslust auf etwa 15m entfernte Mannscheiben heizen. Sie werden die Abweichungen der Einzelschüsse feststellen.
Oktober ist ohnehin gut geeignet dafür, denn im zweiten Durchgang machen Sie das mal mit kalten Pfoten, bzw, trinken Sie doch mal 4-5 Tassen Kaffee, um die Anspannung eines Polizisten in dieser Situation zu simulieren.

Nochmal: Den Rest Ihrer Aussagen hinterfrage ich nicht; ob die Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden, soll und muß das Gericht klären.

Antworten Antworten Antworten Gast: plebs potus
17.10.2009 16:09
0 0

Wenn man weiss, das es nahezu unmöglich ist mit einer Glock auf mehr als 10m genau zu treffen

Dann sollte man damit nicht auf fliehende Menschen schiessen. Oder?

Kito
18.10.2009 13:27
0 0

Re: Wenn man weiss, das es nahezu unmöglich ist mit einer Glock auf mehr als 10m genau zu treffen

Ich schrieb doch, daß die übrigen Inhalte Ihrer Nachricht von mir nicht angetastet werden.
Weswegen der Polizist in dieser Situation die Waffe gebrauchte, verstehe ich nicht ganz. Der §3 schützt zwar auch das Eigentum Dritter, aber in meinen Augen wäre das gelindeste Mittel ein Stecken zwischen die Speichen gewesen.

Daß es 10m gewesen wären, kann ich so aber auch nicht glauben. Da müßte der Polizist schon schneller gezogen haben als Lucky Luke.

draken
18.10.2009 10:35
0 0

Re: Wenn man weiss, das es nahezu unmöglich ist mit einer Glock auf mehr als 10m genau zu treffen

Vielleicht sollte man die Polizei mit einem Lasso ausstatten! Aber wenn der Verbrecher dann stürzt, schreien die "EXPERTEN" und Gutmenschen nach Wasserpistolen!

parapente
17.10.2009 09:54
1 0

Re: Re: Der Motorraddieb...

Ah, hier spricht ein geborener Scharfschütze mit Sonderausbildung, der noch nie eine Waffe in der Hand hatte !!

k19
19.10.2009 13:10
0 0

Re: Re: Re: Der Motorraddieb...

Der hat sicher zuviele US-Krimis gesehen.

ambart47
16.10.2009 19:17
0 2

Vor Verbrechern schützt uns die Polizei, aber wer schützt uns vor der Polizei???

Es ist hoch an der Zeit, daß schießwütige Polizisten aus dem Polizeikorps ausgesondert werden, das schadet dem Image der gesamten Polizei. Es ist ein Armutszeugnis, wenn manche Polizisten glauben, nur mittels Tötens eines mutmaßlichen Verbrechers dessen habhaft werden zu können ...

Gast: ASVG-Sklave
16.10.2009 17:47
0 3

hinterrücks erschossen

"Es drohen bis zu zehn Jahre Haft"- Wow! Wir wissen alle wie es ausgeht. Eine reine Pflichtübung der StA.

helfrich
16.10.2009 16:35
7 0

Waffen abgeben

schlage vor, an einem Wochenende, können diverse Banden und Verbrecher, in den Kommissariaten die Dienstwaffen der Polizisten abholen. Diese werden von den Beamten nicht mehr benötigt. Sie bekommen dafür Kapsel-oder Spritzpistolen, da ja den Herren Verbrechern nicht das geringste passieren darf. Man kann nur hoffen, das die 68er Richter und Staatsanwälte, bald in die Frühpension verschwinden, sonst haben wir Anarchie, mit Verbrechern in politischen Ämtern, wie in Bulgarien oder Rumänien.

Antworten Gast: Bürgerin
16.10.2009 17:06
6 0

Re: Waffen abgeben

richtig! und die den Polizisten abgenommenen Waffen verteilen wir dann gleich unter den Neuankömmlingen in unserem schönen Ländchen, damit sie sich die zu ihrem Treiben nötigen Waffen nicht erst mühsam und unter Aufbietung des Kindergeldes am Mexikoplatz kaufen müssen!

Im Ernst: Schulsachen haben die Jugendlichen nicht, dafür handies und Messer. Einheimische müssen wegen legaler Waffen zum kostenpflichtigen Psychotest , die Neubürger erwerben sie billiger und unkontrolliert anderswo. Die Schachteln für Munition kann man dann im Hausmüll sehen...

Die Kriminellen kommen aus Ländern in denen rigoros verfolgt und bestraft wird und haben bei uns geringes Risiko.

Welcher Polizist wird in Verteidigung des bei uns geltenden Rechtes noch was riskieren, wenn solcherart gegen Einsatz der Waffe Recht gesprochen wird?

Schmeggs
16.10.2009 16:03
2 1

"objektiv und ex ante"

Jedenfalls nach H. Fuchs sind die Rechtfertigungsgründe wie z.B. Notwehr "objektiv und ex ante" zu prüfen.

Heißt das, dass es in diesem Fall für die Notwehrsituation unerheblich ist, ob der Polizist wußte oder nicht wußte, dass das Motorrad (als notwehrfähgies Vermögensgut) gestohlen war und somit grundsätzlich eine Notwehrhandlung erlaubt war?

Oder hätte der Polizist nur schießen dürfen, wenn er subjektiv auch gewußt hätte, dass das Motorrad gestohlen war.

Unabhängig von der Angemessenheit der Notwehrhandlung.

gg17
17.10.2009 11:55
0 0

Re:

Schön, dass sie nach Fuchs lernen.
Wenn ich mich nicht ganz irre, werden Sie feststellen, dass die klassische Notwehrsituation für Polizisten nicht gilt.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
16.10.2009 17:49
0 0

Übersinnliches im Wachkörper

Wussten Sie, dass der Motorradbesitzer vom (angeblichen) Diebstahl des Motorrades erst NACH dem Todesschuss erfuhr und daher gar keinen Diebstahl gemeldet hatte. Der Polizist als Hellseher?

Schmeggs
16.10.2009 18:17
2 0

Re: Übersinnliches im Wachkörper

Kann es sein, dass Sie meine Frage nicht verstehen?

Jedenfalls ist ihr Statement für meine Frage irrelevant.

Abgesehen davon, dass der von Ihnen bezeichnete "Motorradbesitzer" der Eigentümer ist und der Dieb der Besitzer.

Wie heißt es so schön:
"Der Besitzer hat die Sache, dem Eigentümer gehört sie."

Hier ist der Dieb der Besitzer des Motorrades.

Antworten Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
16.10.2009 18:50
0 0

Re: Re: Übersinnliches im Wachkörper

habe mich in Beitragshöhe geirrt. Dieser war für helfrich vom 16.10.2009 16:35 gedacht.

Gast: Don Quichote
16.10.2009 15:50
4 0

Die Oberstaatsanwaltschaft wird es noch schaffen, ...

... daß künftig Polizisten grundsätzlich erst am Tatort erscheinen, wenn die Verbrecher schon über alle Berge sind. Mögen dies die Frau Oberstaatsanwältin und alle, die hier einem toten Einbrecher nachweinen, einmal am eigenen Leib erfahren. Vielleicht beschert ihnen ein solches Erlebnis ein paar ganz neue Einsichten. Alle jene, die "nach eingehender Beschäftigung" mit der causa zu dem Schluß kommen, daß ein Polizist in Sekundenbruchteilen eine falsche Entscheidung getroffen hat, haben vermutlich keine Ahnung, wie ungemütlich es außerhalb ihrer gemütlichen, sicheren Büros zugehen kann. Allen, die hier die "Leichtfertigkeit" im Umgang mit beklagen, sage ich: Lieber ein toter Verbrecher als ein(e) unschuldig durch ihn zu Tode Gekommene(r). Wer ein Motorrad stiehlt, Straßensperren durchbricht etc. soll damit rechnen müssen, sein Gaunerstück nicht zu überleben. Niemand kann vorhersagen, ob er nicht auf seiner Flucht Unbeteiligte zu Tode fährt. Im Zweifel sollten Leben und Gesundheit Unbeteiligter immer noch höher stehen, als die Unversehrtheit des potentiellen Verursachers.

draken
18.10.2009 10:41
0 0

Re: Die Oberstaatsanwaltschaft wird es noch schaffen, ...

Die Leistungen der Staatsanwälte kann man an "VERGESSENEN oder ÜBERSEHENEN" Anzeigen bewerten!
Frau Oberstaatsanwalt dürfte den Grünen sehr nahestehen, denn sonst könnte man gar nicht auf die Idee kommen, Verbrecher zu schützen!

0 1

Es sollte gesetzlich regelt werden...

dass die östrr. Polizisten ab und zu jemanden erschiessen können... So ist es immer mit viel Theater verbunden. Gutachter müssen ran, der Staatsanwalt muss immer Ausreden finden und Gerichte werden für nichts besachftigt werden!!

1 2

Schlagzeilen Panorama