Prozess gegen Politiker-Bruder: Wurde Gutachter beeinflusst?

Im Fall eines steirischen Arztes, der seine Kinder gequält haben soll, ordnet der Staatsanwalt weitere Erhebungen an. Konkret geht es um die Vorwürfe der versuchten politischen Einflussnahme.

Der Fall des oststeirischen Arztes und Bruders eines Politikers zieht immer weitere Kreise: Neben dem Verdacht des Quälens stehen nun auch versuchte Einflussnahme auf einen Gutachter sowie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornografie im Raum. Laut Staatsanwaltschaft befinden sich die Erhebungen aber erst im Anfangsstadium: "Vorwürfe sind schnell erhoben."

Der steirische Arzt soll seine eigenen Kinder jahrelang gequält haben. Der Mediziner, der nach wie vor in seiner Praxis in der Oststeiermark ordiniert, muss sich deswegen seit vergangener Woche vor dem Straflandesgericht verantworten. Im Zuge der Ermittlungen kamen auch andere Vorwürfe gegen den Mann und sein Umfeld auf. Brisant sind mögliche Interventionsversuche von politischer Seite. Die Kinder und Ex-Frau des Angeklagten hatten im Dezember angezeigt, dass jener Gerichtsgutachter, der die Kinder untersuchen sollte, zu einer falschen Begutachtung angestiftet worden sein soll.

Gutachter wird befragt

Der Sachverständige selbst hatte nach der Auftragserteilung die Durchführung der Begutachtung der Kinder verweigert. Vor Gericht begründete er, dass er die Familie kenne und dass es Interventionen gegeben habe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Daher sei ein Psychiater aus Kärnten beauftragt worden, die Kinder zu begutachten. Die Anzeige der Opfer liege seit Ende Dezember auf, weshalb der Staatsanwalt Anfang Jänner die Kriminalpolizei mit der Befragung des Gutachters beauftragt hat.

Bisher sei der Sachverständige aber noch nicht vernommen worden. Daher sei unklar, um welche Art der Beeinflussung es sich gehandelt haben soll und welchen Zweck diese hätte haben sollen, hieß es am Donnerstag auf Anfrage der Austria Presseagentur. Da aus der Anzeige der Familie keine konkreten Namen von Personen hervorgehen, die den Gutachter zur falschen Begutachtung gedrängt haben sollen, werden die Ermittlungen gegen unbekannt geführt.

Außerdem steht ein Fall von möglicher Kinderpornografie im Raum: Der angeklagte Arzt soll von der minderjährigen Tochter einer seiner Geliebten ein pornografisches Foto gemacht haben. Dabei handle es sich bisher laut Staatsanwaltschaft um eine "reine Behauptung". Das Foto liege nicht vor und es könnte sich auch um eine Verwechslung gehandelt haben.

Verfahren zu Todesfall abgebrochen

Bereits abgebrochen wurde ein weiteres Verfahren, das bei der Staatsanwaltschaft anhängig war: Es ging um einen Nachbarn des Arztes, mit dessen Tochter der Mediziner ein Verhältnis hatte. Ihr Vater war gegen die Affäre und soll sich erschossen haben, war aber mit den Armen nur eingeschränkt bewegungsfähig. Bei der Leiche wurde die Waffe des Arztes gefunden. Dieser gab gegenüber den Ermittlern auch zu, dass es sich um seine Waffe gehandelt habe. Er besaß sie illegal und will sie von einer Patientin geerbt haben. Wie sie in das Haus des Nachbarn kam, wisse er nicht.

Laut Staatsanwaltschaft sei unklar, ob es sich um ein Gewaltverbrechen handelte und selbst wenn, sei nicht nachweisbar, wer der Täter war. Dass beim Toten keine Schmauchspuren gefunden wurden, hieße nicht unbedingt, dass er sich nicht selbst erschossen haben kann. Die Suche nach Schmauchspuren sei nämlich erst nach Aufkommen des Verdachts erfolgt, weshalb es sein kann, dass keine mehr nachweisbar waren, schilderte Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Das Verfahren werde nicht neu aufgerollt - außer es gebe neue Beweise.

Zweifel an Suizidtheorie

Wie der "Kurier" berichtete, soll auch der Neffe des angeklagten Arztes Zweifel zur Suizidtheorie in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht haben. Er will auch Beobachtungen gemacht haben und diese der Staatsanwaltschaft übermitteln. Weiters waren Erhebungen wegen angeblicher Vergewaltigung gegen den Arzt geführt worden. Diese wurden aber eingestellt.

Dem Land Steiermark ist der Wirbel um den Arzt nicht entgangen. Nachdem Medien den Namen des Angeklagten veröffentlicht hatten, erbat man diese Woche bei der Staatsanwaltschaft eine Rückmeldung. Bisher gab es noch keine Stellungnahme, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP). Ein Berufsverbot für den Arzt könne nämlich nur verhängt werden, wenn ein Gutachter Gefahr im Verzug erkennt.

(APA)

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