Waffen-Lobbyist Zakrajsek wegen Verhetzung verurteilt

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Zakrajsek hat auf seiner Website islamfeindliche Äußerungen gemacht. Dafür erhielt er fünf Monate bedingt.

Der Waffen-Lobbyist Georg Zakrajsek ist am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er legte dagegen volle Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Der streitbare Generalsekretär der Interessensgemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) betreibt die Website http://www.querschuesse.at/. Im Dezember 2015 stellte er einen Beitrag online, wo es unter anderem hieß: "Die Muslime haben uns allen den Krieg erklärt und sie führen ihn bereits. Unsere verräterischen Politiker stehen entschlossen auf deren Seite. Sie fördern und erleichtern den Terror. Aber wir werden den Kampf führen."

"Will Zauselbärte nicht sehen"

Zwei Wochen zuvor hatte der 77-Jährige folgende Passage veröffentlicht: "Ich will diese Zauselbärte, diese Schlafanzüge und diese Müllsäcke hier nicht sehen. Und ich will nicht, dass sie meine Mitbürger umbringen und dies ungestraft tun dürfen, weil unsere Justiz und unsere Sicherheitsbehörden inzwischen völlig verblödet sind. Und die Täter mit verständnisvoller Idiotie behandeln, statt sie wirksam zu bestrafen. Es ist der Islam, Herrschaften. Und es gibt keinen Dialog mit diesem Islam. Mit einem Bewaffneten diskutiert man nicht. Man kann sich ergeben oder man kann sich wehren. Tertium non datur."

Die Grünen reichten daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Das Verfahren wurde zunächst eingestellt, das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer dagegen gerichteten Beschwerde allerdings Folge, worauf doch noch Anklage wegen Verhetzung erhoben wurde. Vor einem zahlreich erschienenen Auditorium - durchwegs Männer jenseits der 70, die im Gerichtssaal teilweise keinen Sitzplatz mehr fanden und daher draußen warten mussten - verteidigte der Waffen-Lobbyist nun im Grauen Haus die inkriminierten Äußerungen: "Ich sehe das, was ich gesagt habe, als richtig an."

Gericht: Tatbestand objektiv erfüllt

"Warum soll ich das nicht schreiben? Der Anlass waren die Terror-Anschläge. Dort sind Proponenten des Islam tätig geworden", gab Zakrajsek zu bedenken. Mit diesen habe er sich - teilweise unter Anspielung auf ihre traditionelle Bekleidung - befasst: "Ich hab's als Müllsäcke bezeichnet, wie es viele Leute auch tun. Das ist durchaus witzig". Richterin Nicole Baczak konnte sich dem nicht anschließen: "Sie finden das witzig? Wir haben offenbar nicht dasselbe Humorverständnis."

"Der Tatbestand der Verhetzung ist objektiv erfüllt. Sie gehen in unzulässigen Worten gegen eine Religionsgemeinschaft vor", stellte die Richterin am Ende fest. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten mildernd gewertet. Erschwerend war demgegenüber die mehrfache Tatbegehung. Während der Urteilsbegründung waren im Publikum Unmutsäußerungen zu vernehmen. "Frechheit" und "Die freie Meinungsäußerung gibt es nicht" murmelten zwei ältere Herren. "Die freie Meinungsäußerung hat ihre Grenzen und hört irgendwo auf", beschied Baczak dem Zuhörer.

(APA)

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