Prozess: Staatsverweigerung "darf keinesfalls Schule machen"

NIEDERÖSTERREICH. PROZESS WEGEN VERSUCHTER ERPRESSUNG GEGEN MUTMASSLICHEN ANHÄNGER VON STAATSFEINDLICHER VERBINDUNG
NIEDERÖSTERREICH. PROZESS WEGEN VERSUCHTER ERPRESSUNG GEGEN MUTMASSLICHEN ANHÄNGER VON STAATSFEINDLICHER VERBINDUNG(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Der Angeklagte erhielt 18 Monate teilbedingte Haft, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für die Richterin ist eine Strafe "unumgänglich".

18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt, hat ein 46-Jähriger wegen versuchter Erpressung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt am Montag in Krems ausgefasst. "Ich verzichte auf dieses Privileg, verurteilt zu werden", sagte der Mann, der sich nicht mit seinem Verteidiger besprechen wollte. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Die Einzelrichterin hatte keine Zweifel, dass die Schreiben vom Angeklagten verfasst wurden und den Zweck hatten, sich zu bereichern und die zuständigen Beamten an einer Amtshandlung - nämlich der Eintreibung der Gebühren - zu hindern. Sie verwies auf einen ganzen Aktenordner an Schreiben des 46-Jährigen. Als mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel berücksichtigt. Die Strafe sei bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren im unteren Bereich geblieben, so die Richterin.

"So ein Vorgehen darf natürlich keinesfalls Schule machen, da muss man als Staat vehement dagegen auftreten", betonte die Einzelrichterin am Montag am Landesgericht Krems mit Verweis auf Gruppierungen, die Rechte, aber keine Pflichten anerkennen würden. Der Angeklagte verharre "eins zu eins" in seinem Verhalten.

Aus spezialpräventiven Gründen sei ein unbedingter Teil der Strafe von sechs Monaten unumgänglich, sagte die Richterin. Der 46-Jährige "darf dieses Verhalten nicht fortsetzen, weil er sich sonst wieder strafbar macht". Die U-Haft seit 23. Dezember wird auf die am Montag verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.

(APA)

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