Wieder Haftstrafe für IS-Kämpfer

Nach Verurteilungen von IS-Kämpfern in Wien, Graz, Salzburg und anderen Städten wurde erstmals auch in Vorarlberg ein Exmitglied der Terrormiliz verurteilt.

Wien/Feldkirch. Wien, Graz, St. Pölten, Krems und Salzburg gehören zu den Städten, die bereits einen Prozess rund um die unter anderem in Syrien aktive Terrormiliz Islamischer Staat (IS) oder ähnliche Organisationen hinter sich haben. Am Montag kam Feldkirch dazu: Erstmals wurde dort ein diesbezügliches Terror-Urteil gefällt.

Ein 25-jähriger Tschetschene wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Ausbildung für terroristische Zwecke zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Spruch ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Tschetschene gab zumindest zu, in Syrien gekämpft zu haben. Er brach im Oktober 2013 dorthin auf und schloss sich laut Anklage der tschetschenischen Miliz Junud al-Sham an, die unter dem Oberkommando des IS stand. Er absolvierte eine einmonatige Ausbildung und nahm auch an Kämpfen teil. Im März 2014 kehrte der Mann nach Österreich zurück.

Prahlerei als Beweis

Vor Gericht gab er nun an, in Syrien der Freien Syrischen Armee beigetreten zu sein, bei der es sich aber nicht um eine Terrororganisation handelt. Erklärung des Angeklagten: In Syrien sei alles so chaotisch gewesen, dass man nicht einmal gewusst habe, wem man sich angeschlossen habe.

Als unrichtig stellte der Tschetschene seine bei der Polizei gemachte Aussage dar, wonach er mit einem Maschinengewehr gekämpft habe und durch Granatensplitter an der Hüfte verletzt worden sei. Das sei geprahlt gewesen. Apropos: Wie berichtet wurde erst vorige Woche in Salzburg ein 23-jähriger Syrer, der als Flüchtling nach Österreich gekommen war, wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt. Auch er soll mit angeblichen Kampfhandlungen geprahlt haben.

Dass er nicht gewusst habe, für wen er kämpfe, glaubte nun das Gericht dem Angeklagten nicht. Es gibt Fotos, die ihn mit dem Führer und mit Mitgliedern von Junud al-Sham zeigen. Außerdem zeigt eine Videoaufnahme den Tschetschenen – wiederum mit Mitgliedern von Junud al-Sham – vor dem Angriff auf das Gefängnis in Aleppo.

„Wer sein Leben riskiert, weiß, für wen er in den Kampf zieht“, begründete Richterin Sabrina Tagwercher das Urteil. Übrigens: Der 25-Jährige weist bereits eine Drogen-Verurteilung auf. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2017)

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