Zwei Schuldsprüche in Schlepper-Prozess

Landesgericht Korneuburg
Landesgericht KorneuburgAPA/HELMUT FOHRINGER
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Zwei Männer waren in Korneuburg geständig. Der eine brachte als Teil einer Schlepperorganisation insgesamt 600 Flüchtlinge ins Land.

Es war wegen der Geständnisse der Angeklagten ein kurzer Prozess: Wegen Schlepperei sind zwei Männer am Landesgericht Korneuburg heute zu zweieinhalb Jahren bzw. 15 Monaten worden. Davon sind vier Monate als Hafststrafe abzusitzen.

Einem Kosovaren (39) war zur Last gelegt worden, als Teil einer Schlepperorganisation insgesamt 600 Flüchtlinge ins Land gebracht haben. Er verlangte für die Fahrt von der ungarisch-serbischen Grenze nach Wien jeweils 600 Euro. Von Februar 2015 bis Anfang März 2016 soll er die Menschen in rund 60 Fahrten nach Österreich gebracht haben.

Der Zweitangeklagte, ein in Salzburg lebender Türke (44), hatte laut Anklage in einigen wenigen Fahrten  Fremde im Taxi über die Grenze nach Deutschland chauffiert und wurde dafür mit 140 Euro pro Tour entlohnt.

Die Schlepperei sei zwischen 2015 und 2016 ein akutes Problem in Österreich gewesen - und "nach wie vor eines der lukrativsten Geschäfte überhaupt", meinte der Staatsanwalt. Der Rechtsstaat müsse zeigen, dass derart illegales Verhalten nicht akzeptiert werde.

Aufruf der Regierung, dass sich Taxler melden mögen

Verteidiger Nikolaus Rast erinnerte an die Situation während der damaligen Flüchtlingswelle und an den Aufruf der Regierung, dass sich Taxler melden mögen. Er verwies neben den Geständnissen beider Männer auf die Unbescholtenheit und nahezu 100 Prozent betragende Invalidität des 39-Jährigen.

Dessen schwere Gehbehinderung sei zwar keine Entschuldigung, aber der Familienvater sei in einer finanziellen Notsituation gewesen, als er offensichtlich die falschen Leute kennenlernte und sich dazu hinreißen ließ, mit Schleppungen Geld zu verdienen. Finanzielle Nöte waren auch der Handlungsgrund für den - nicht unbescholtenen - Zweitangeklagten, Vater von fünf minderjährigen Kindern.

(APA)

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