22.11.2009 23:02 | Meine Presse Merkliste0

Fall Krems: Kein Termin für Einvernahme des Polizisten

06.11.2009 | 14:32 |   (DiePresse.com)

Der Beamte, der in einem Kremser Supermarkt einen 14-Jährigen erschossen hat, soll noch einmal befragt werden. Ein Gutachten nährt Zweifel an seiner Version des Vorfalles. Einen Termin dafür gibt es weiterhin nicht.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Für die ausständige Einvernahme des Polizeibeamten, der in der Nacht auf den 5. August in einem Kremser Supermarkt einen 14-Jährigen erschossen hat, gibt es nach wie vor keinen Termin. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg, die gegen den Beamten und seine Kollegin ermittelt, will aber möglichst noch heuer entscheiden, ob und in welche Richtung gegen Anklage erhoben wird. Die Polizistin hat die den 17 Jahre alten Begleiter des mutmaßlichen Einbrechers angeschossen.

Der entsprechende Vorhabensbericht, in dem die zuständige Staatsanwältin entweder die Einstellung des Verfahrens vorschlagen oder den Entwurf eines Strafantrags bzw. einer Anklageschrift beilegen wird, ist allerdings genehmigungspflichtig: Sowohl die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, als auch das Justizministerium müssen ihn absegnen. Da diese Prüfungen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, wäre im Fall einer Anklageerhebung mit einem Prozess realistischerweise nicht vor dem Frühjahr 2010 zu rechnen.

Gutachten nährt Zweifel an Notwehr

Die Staatsanwaltschaft erachtete eine neuerliche Befragung des Beamten für nötig, nachdem die Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser erhebliche Zweifel an seinen bisherigen Angaben zum Tathergang genährt hatben. Der Polizist rechtfertigt seinen Waffengebrauch mit einer angeblichen Notwehrsituation.

Zu der neuerlichen Einvernahme wollte die Anklagebehörde den Gerichtsmediziner und den Ballistiker beiziehen. Es ließ sich allerdings in naher Zukunft kein Termin finden, an dem beide Experten dafür Zeit haben. Die Staatsanwaltschaft entschied sich daher dafür, die Befragung ohne die Sachverständigen durchzuführen. Sollten danach weiter Widersprüche zu den Expertisen bestehen, will man bei den Experten Ergänzungsgutachten einholen.

Auf einen Blick
Am 5. August 2009 trafen um 2.55 Uhr zwei Polizisten in einem Kremser „Merkur“-Markt auf zwei jugendliche Einbrecher. Dabei fielen drei Schüsse. Dem 17-jährigen Roland T. (er sitzt in U-Haft) wurden beide Oberschenkel durchschossen, der 14-jährige Florian P. erlag einem Lungendurchschuss in den Rücken. Während die Polizisten behaupten, angegriffen worden zu sein, wird das von T. und seinen beiden Anwältinnen dementiert. Sie stützen sich dabei auf mehrere Gutachten.

(APA)

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Artikel kommentieren Kommentieren BookmarkBookmarken bei [Was ist das?]

Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*


Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

3 Kommentare
erko07
06.11.2009 16:57
5 0

wozu neuerliche Einvernahme?

der Ausgang ist doch ohnehin von vornherein klar, oder?

Sagt doch sogar die Mizzi, dass Polizei und Justiz im "Rechts"-Staat hervorragend zusammenarbeiten.

Antworten Gast: ergo
07.11.2009 17:59
1 0

Re: wozu neuerliche Einvernahme?

Natürlich, Österreich - Bananenrepublik!
Solange verurteilte, angeklagte Rechtsbrecher als Abgeordnete in unserem Parlament sitzen und Gesetze verabschieden, solange angeklagte, verurteilte Abgeordnete oder solche, gegen die ein Verfahren läuft im Spitzel-U-Ausschuss sitzen - wie Pilz & Co - und die die dafür zuständigen Staatsanwälte "befragen" - wird alles was Politiker etc. betrifft, unter den Tisch gekehrt werden! Es wird sich beim österr. Rechtssystem und Rechtsverständnis nichts ändern, solange nicht bei den Abgeordneten begonnen wird, auszumisten und sie aus dem Parlament zu entfernen. Diese "Abgeordneten" machen ja vor, wie man Gesetze umgehen kann oder sich vor der Verantwortung drückt.

Gast: :-)
06.11.2009 16:03
6 0

Ich halte es nur für fair dem Beamten Gelegenheit

zu geben seine Aussage an das Gutachten anzupassen. Ich würde auch empfehlen ihm seitens der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag für seine Aussage zukommen zu lassen.

Schlagzeilen Panorama