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Datenspeicherung: Anwälte für "minimalste Variante"

07.11.2009 | 15:23 |   (DiePresse.com)

Eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht - und das alles nur mit richterlichem Beschluss, fordern die Rechtsanwälte.

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Bei der bevorstehenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (von Telefon- und Internetverbindungen) verlangen die Rechtsanwälte, es bei der "minimalsten Variante" zu belassen. Konkret heiße das eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht, erklärten die Rechtsanwälte am Samstag zum Abschluss des Anwaltstages.

Zudem dürfte die Speicherung ausschließlich Daten betreffen, die sich auf den konkreten Tatverdacht bezögen - das alles selbstverständlich nur mit richterlichem Beschluss.

Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

Ferner verlangen die Rechtsanwälte eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. "Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit sollte ursprünglich das Ziel des Sicherheitspolizeigesetzes sein, dies klingt angesichts seiner heutigen Ausformung schon fast zynisch", meinte der Präsident des Rechtsanwaltkammer-Tages Gerhard Benn-Ibler.

Für die Novellierung haben die Anwälte einige Grundprinzipien festgelegt. Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssten auf deren Sinnhaftigkeit und Effektivität hin evaluiert und dürften nicht ohne konkreten Verdacht eingesetzt werden. Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass Maßnahmen wie flächendeckende Videoüberwachung, Datenspeicherung etc. zu einer Verbesserung der Sicherheit führten. Zudem dürfe es in Gesetzen keine interpretierbaren Formulierungen geben. Stattdessen müssten konkrete Voraussetzungen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen präzise festgeschrieben werden.

Schließlich wird noch verlangt, dass überwachte Personen nachträglich verständigt werden, um ihre Rechte wahren zu können. Das derzeitige Rechtsschutzdefizit bei Handyortung und Videoüberwachung müsse behoben werden.

Auf einen Blick

Die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung wird in Österreich demnächst umgesetzt. Künftig wird sechs Monate lang gespeichert, wer wann von wo aus und mit wem wie lange telefoniert oder via SMS und E-Mail kommuniziert hat.

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7 Kommentare
Gast: Gast
08.11.2009 08:00
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Täter-Anwälte

Was soll der Zweck der Speicherung sein?

Beim Vorliegen von Straftaten sollen die Verbindungsdaten helfen den/die Täter auszuforschen.
Je weniger Indizien und Beweise, umso leichter hat es der Anwalt.

Im Gegensatz dazu gibt es die Opfer und die zukünftigen Opfer.

Denkt auch jemand daran, wie schwer es für Opfer einer Straftat ist sich abends alleine auf der Straße zu bewegen, am Abend einzuschlafen, ein Parkhaus aufzusuchen um den Wagen abzuholen, ...

Die Anwälte sind in erster Linie Rechtsvertreter und sollten nicht vergessen, dass auch die Opfer Rechte haben.

Max B.
08.11.2009 20:33
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Re: Täter-Anwälte

solchen opfern ist nicht im geringsten geholfen wenn die polizei weiß, wo die opfer und deren familien und die (verdächtigen) täter samt deren familien und bekannten im letzten halben jahr gesurft haben.

Antworten Gast: Gast
08.11.2009 10:37
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Re: Täter-Anwälte

Wenn es nach Ihnen geht, sollte auch das Opfer ausspioniert werden. Wissen Sie das die Anwälte die richterliche Anordnung wollen ist absolut in Ordnung, es kann nicht angehen dass man die Bürgerrechte einschränkt, am ende gelangt man in den Polizeistaat, das ist gegen die Demokratie.

Max B.
08.11.2009 03:32
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kann mir mal einer erklären

was für eine beweiskraft solche aufzeichnungen haben?
bin ich als rechnungsempfänger haftbar für alle verbindungen mit den handys und internetzugängen auf meiner rechnung?
wie komme ich eigentlich dazu?????

ich lehne das strikt ab, für die möglicherweise strafrechtlich relevante nutzung meiner geräte zu haften.
wie kann ich das rechtswirksam festlegen?

Gast: Grufti
07.11.2009 17:37
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Vorratsdatenspeicherung

Allein die Idee, von jedem Buerger alle seine Bewegungsdaten und Kommunikationsdaten speichern zu wollen, ohne irgend ein Verdachtsmoment, ist schlicht eine Frechheit. Sie dokumentiert deutlich, wieviel Dreck die sogenannte herrschende Klasse, die fuer die meisten Krisen verantwortlich sind, in der Hose haben. Das alles hat nichts mit Sicherheit fuer den Buerger zu tun, sondern ist die Angst vor einem Aufstand der Massen, die sich eine dauernde Ausbeutung und Bevormundung nicht laenger gefallen lassen wollen. Die Rechtsanwaelte haben mit ihrer Forderung vollkommen recht.

Gast: gast
07.11.2009 16:26
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Anwälte

Anwälte sollen sich nicht als Garant für Rechtsstaatlichkeit aufspielen. Sie wollen natürlich den Strafverfolgungsorganen möglichst wenig Rechte geben, weil so ihre Arbeit leicht bleibt. Sonst müssten sie sich mit einem Akt beschäftigen und könnten weniger Klienten nehmen, was sich unmittelbar auf ihren Verdienst auswirkt.

Antworten Gast: Gast
08.11.2009 10:40
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Re: Anwälte

Das was Sie fordern, gibt es in Diktaturen.
Sie wünschen sich wohl eine DDR oder die braune Diktatur? Unglaublich.

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