Nach Vergewaltigung in Tulln: Zweiter Mann stellte sich

Landesgericht St. Pölten.
Landesgericht St. Pölten.(c) APA
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Nach Festnahme eines afghanischen Asylwerbers ist auch ein Somalier als mutmaßlicher Vergewaltiger einer 15-Jährigen in Polizeigewahrsam.

Die Ende April geschehene, aber erst vor ein paar Tagen von der Polizei bekannt gegebene Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln hatte weit über die Grenzen der niederösterreichischen Stadt für Empörung und Aufregung gesorgt. Der Tullner ÖVP-Bürgermeister Peter Eisenschenk hatte dem Land NÖ mitgeteilt, dass die Stadt vorerst die Aufnahme weiterer Flüchtlinge verweigere. Vor diesem Hintergrund stellt sich die aktuelle Situation so dar: Zwei Verdächtige sind in Polizeihaft. Dem Opfer steht eine kontradiktorische Einvernahme bevor.

Nachdem ein Afghane, wie berichtet, am Dienstag festgenommen worden war, hatte sich laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten Leopold Bien bereits am späten Mittwochabend ein Somalier selbst bei der Polizei gestellt. Für beide Männer ist mittlerweile von der Staatsanwaltschaft die Verhängung der U-Haft beantragt worden.

Die Ermittlungen konzentrieren sich unter anderem noch auf einen dritten Verdächtigen, hatte doch das - laut Polizei als sehr glaubwürdig einzustufende - Opfer angegeben, von drei Männern, gemäß Aussage der 15-Jährigen von "ausländischen" Tätern, zweifach vergewaltigt worden zu sein. Zwei Täter sollen sie dabei jeweils festgehalten haben. Eine Bestätigung dafür, dass nach einem dritten Verdächtigen gefahndet werde, wollte Bien am Freitag "aus kriminaltaktischen Gründen" nicht geben. Der Afghane und der Somalier seien aufgrund der Übereinstimmung ihrer DNA mit Spuren auf der Kleidung der Jugendlichen festgenommen worden.

Opfer vor kontradiktorischer Einvernahme

Das Opfer werde nunmehr auch von der Justiz kontradiktorisch zu befragen sein, fügte der Sprecher der Staatsanwaltschaft hinzu. Das heißt, dass die (künftigen) Prozessparteien, also Anklage und Verteidigung anwesend sind und Fragen stellen können. In der Regel wird von dieser Art der Befragung ein Video angefertigt, das beim Prozess abgespielt wird. So bleibt der 15-Jährigen erspart, das Ganze noch einmal live im Gerichtssaal erzählen zu müssen. Auch seitens der Polizei hieß es, dass weitere Vernehmungen anstünden.

Nach der Tat, die sich in einer Grünzone nahe dem Tullner Messegelände ereignet hatte, mussten 59 Männer über Anordnung der
Staatsanwaltschaft DNA-Proben abgeben. Es handelte sich laut
Polizeisprecher Johann Baumschlager um 34 Asylwerber in drei
nahe dem Tatort liegenden Containerdörfern und um weitere 25, die privat in Tulln untergebracht sind. Erstmals in Österreich wurde eine derartige Massen-DNA-Spuren-Abnahme (per Mundhöhlenabstrich) durchgeführt.

"Für mich gibt es null Toleranz gegenüber straffälligen
Asylwerbern, die das Gastrecht missbrauchen. Angesichts dessen, was
diese Verbrecher dem Mädchen angetan haben, ist die volle Härte des
Gesetzes gefordert", hatte, wie berichtet, Bürgermeister Eisenschenk gesagt.

(m. s./APA)

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