Drohnen: Hype, der zur Gefahr wird

Achtung: Wer Fremde per Drohne filmt, braucht deren Einverständnis.
Achtung: Wer Fremde per Drohne filmt, braucht deren Einverständnis.(c) APA/AFP/dpa/AXEL HEIMKEN (AXEL HEIMKEN)
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2400 genehmigte Drohnen sind in Österreich unterwegs, verkauft wurden Zigtausende. Aber was, wenn einem eine Drohne auf den Kopf stürzt? Darüber wissen Drohnenflieger zu wenig.

Wien. Man hört sie dutzendfach surren, wo Kinder früher ihre Drachen haben steigen lassen, am Wilhelminenberg zum Beispiel. Manche lassen sich nun von Drohnen beim Sport begleiten, um Bilder von sich im Internet zeigen zu können. Und neben den Privaten, die das zum Spaß machen, melden immer mehr gewerbliche Nutzer, Filmemacher oder Landwirte, Drohnen an. Die Zahl wächst jedenfalls rasend, aber mitunter werden die Flugobjekte zur Plage.

Jüngst etwa in Großbritannien, wo ein Gefängnis ein Drohnenabwehrsystem entwickelt hat, weil Häftlinge Lieferungen per Drohnen aus der Luft erhalten haben.

Dunkelziffer unbekannt

So weit ist es in Österreich noch nicht. Jedenfalls wurden seit 2014, seit Drohnen mit mehr als 250 Gramm bewilligungspflichtig sind, 2400 Genehmigungen ausgestellt. 600 Anträge wurden aus formalen Gründen abgelehnt, heißt es von der Austro Control. Aber das ist nur ein Bruchteil der Drohnen in Österreich: Allein 2016 seien 40.000 Drohnen verkauft worden, sagt Hartwig Löger, Vizepräsident des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO).

Der überwiegende Anteil davon fällt wohl in die Kategorie Spielzeugdrohne, ist also leichter als 250 Gramm und darf maximal 30 Meter hoch fliegen. Wie viele genehmigungspflichtige Drohnen illegal genutzt werden, ist unklar. Der Versicherungsverband, das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und die Austro Control warnen jedenfalls: Wer sich die 300Euro und die Formalitäten einer Genehmigung sparen will, den kann das teuer zu stehen kommen. Ohne Bewilligung zu fliegen ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 22.000 Euro geahndet werden.

Auch bei einem Unfall mit einer Drohne entstehen schnell Schäden, die Existenzen bedrohen, warnen Versicherer. Sie mahnen Private, Drohnen mit mehr als 250 Gramm müssten eigens haftpflichtversichert werden.

Bisher sind in Österreich noch keine großen Unfälle durch Drohnen bekannt. Aber trotz des Hypes wissen viele Drohnenflieger wenig über die Rechtslage, wie eine Umfrage des KFV zeigt: Jeder zehnte Drohnenbesitzer weiß nicht, ob seine Drohne genehmigungspflichtig ist. 42 Prozent gaben an, überhaupt nicht über Vorschriften informiert zu sein, der Rest meinte, ungefähr Bescheid zu wissen.

Die strengen Regelungen gelten in Österreich seit Anfang 2014. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt usw.) und Gewichtsklasse; daraus ergeben sich verschiedene Auflagen. Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete sind für Drohnen absolute Sperrzonen. Privatgründe dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden. Auch Fremde darf man nur mit Einverständnis filmen. Und wer Veranstaltungen filmen will, der muss das einzeln genehmigen lassen – da gelten äußerst strenge Auflagen.

EU plant Nummerntafeln

In Zukunft dürften die Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht werden: Die EU-Kommission will den Luftraum für Drohnenverkehr unter 150 Metern ab 2019 weitestgehend öffnen und regulieren. Dafür sollen einheitliche Regelungen geschaffen werden, die jenen ähneln, die in Österreich gelten. Die Grundverordnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) soll noch 2017 beschlossen werden. Neu wäre etwa, dass Drohnen ab 250 Gramm eine „digitale Nummerntafel“ haben müssen.

Die EU will sich damit auf den neuen Alltag durch Drohnen einstellen. Denn da reichen die Entwicklungen weit. Onlinehändler planen etwa, dass in ein paar Jahren Pakete schon kurz nach der Bestellung per Drohne ans Fenster geliefert werden. Getestet werden auch Ambulanzdrohnen, die in Notfällen einen Defibrillator bringen sollen, inklusive Funkverbindung zu einem Arzt, der instruiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2017)

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