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Fall Krems: Anklage wegen fahrlässiger Tötung geplant

26.11.2009 | 09:54 |   (DiePresse.com)

Der Polizist, der den tödlichen Schuss auf einen 14-jährigen Burschen abgegeben hat, hat seine Aussagen noch einmal relativiert. Die Anklage gegen den Polizisten wird immer wahrscheinlicher

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Im Zusammenhang mit dem in der Nacht auf den 5. August in einem Kremser Supermarkt erschossenen Florian P. (14) hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg ihre Ermittlungen gegen die beiden Polizeibeamten - eine Frau und ein Mann - abgeschlossen. Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, ist am vergangenen Montag noch ein Mal von Staatsanwältin Magdalena Eichinger vernommen worden. Dabei soll er seine bisherigen Angaben aufrechterhalten, zugleich aber relativiert haben.

So soll der Polizist betont haben, seine Aussagen entsprächen seiner Erinnerung, er könne sich aber - etwa was die Entfernung, aus der der Schuss fiel - irren. Zu seiner ursprünglichen Schilderung, er hätte im Stehen auf Florian P. geschossen, meinte nun der Beamte, er wäre im Begriff gewesen, sich hinzuknien, als er von einem seitlichen Geräusch abgelenkt wurde. In welcher genauen Position er sich befunden habe, als der Schuss brach, könne er daher nicht sagen.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung?

Am Mittwoch hat die mit der Untersuchung des dienstlichen Schusswaffengebrauchs befasste Staatsanwaltschaft ihren Vorhabensbericht fertiggestellt. Empfohlen werde eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, hieß es in der ORF-Sendung "Niederösterreich heute" am Mittwoch. Nun liege die Entscheidung bei der Oberstaatsanwaltschaft und beim Justizministerium.

Ermittlungen abgeschlossen

Die Anklagebehörde hatte gegen die Polizisten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Die beiden hatten in dem Supermarkt mehrere Schüsse auf den 14-Jährigen mutmaßlichen Einbrecher und einen 17 Jahre alten Komplizen abgefeuert. Wie sich im Zuge der Untersuchungen herausstellte, stimmte die Schilderung, die der Polizist bei einer Tatrekonstruktion zum Geschehensablauf zu Protokoll gab, nur bedingt mit den Erkenntnissen des Schießsachverständigen und des Gerichtsmediziners überein.

Während der Mann behauptete, in aus seiner Sicht zulässigen Weise im Knien und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Meter geschossen zu haben, wiesen die Sachverständigen nach, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Meter fiel. Das Projektil traf den Burschen im Rücken und durchschlug ihm Brustkorb und Lunge. Er hatte keine Überlebenschance.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hält es für nicht nötig, die Sachverständigen noch einmal mit den nunmehrigen Angaben des Polizisten zu konfrontieren. "Aus unserer Sicht ist es derzeit nicht mehr erforderlich, ergänzende Gutachten einzuholen", meinte Behördenleiter Karl Schober am Freitag.

Vorhabensbericht demnächst fertig

Die Staatsanwaltschaft will daher ihren Vorhabensbericht, in dem entweder die Einstellung des Verfahrens oder eine Anklageerhebung vorgeschlagen wird, in der kommenden Woche der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien übermitteln. Der Bericht, der vermutlich den Entwurf eines Strafantrags enthalten dürfte, muss von der OStA und in weiterer Folge vom Justizministerium abgesegnet werden.

Es ist Aufgabe der Anklagebehörde bzw. der übergeordneten, weisungsbefugten Stellen zu beurteilen, ob für den Polizisten im Moment der Schussabgabe die von ihm behauptete Gefahr für Leib und Leben gegeben war und die Schussabgabe vom Waffengebrauchsgesetz gedeckt war. Sollte dem Beamten keine Notwehrsituation zugebilligt werden, könnte ihm bei einer Anklageerhebung weit mehr als der ursprüngliche Tatverdacht vorgeworfen werden.

Eventueller Prozess in Korneuburg

Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre bei Annahme eines bedingten Vorsatzes an ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) zu denken.

Sollte es zu einem Prozess kommen, wird im Landesgericht Korneuburg und nicht im örtlich an sich zuständigen Landesgericht Krems verhandelt, um jedwedem Anschein einer Befangenheit vorzubeugen.

(APA)

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12 Kommentare
Gast: Pessimist
25.11.2009 17:40
0 1

Pistolen

ich würde vorschlagen, daß man den bösen polizisten endlich die waffen abnimmt, dann können sie keine armen unschuldigen verbrecher mehr erschießen. es genügt ja, daß die alle ihre krachen bei der hand haben.

parapente
22.11.2009 11:23
1 0

Stellt euch vor:

Nach einem Autoüberschlag stand ich (unverletzt) neben dem Auto - und weiss auch nicht, wie ich herausgekommen bin und was eigentlich passiert ist.
Komisch - was?

Antworten Gast: grmblwmpf
09.12.2009 18:38
0 1

Re: Stellt euch vor:

was vor allem beweist, dass Sie halt ein bisserl auf den kopf gefallen sind und überhaupt nichts über den vorliegenden fall aussagt. wegrennende im schreck zu erschießen kann nicht toleriert werden, nur weil ein paar auf den kopf gefallene ... naja ...

und in diesem fall gibts ja außerdem noch erhebliche hinweise, dass der schreck nicht besonders groß war, sondern vor allem die agression und der alkoholpegel...

rueckgrat
21.11.2009 09:22
2 1

Es ist eigentlich ganz einfach ...

Es spielt überhaupt keine Rolle, wer was gesagt und was begutachtet hat oder wie erdrückend die Beweise sind (siehe auch 'Kaprun') - die Polizei bzw. Justiz wird in keiner Weise Konsequenzen zu befürchten haben.
http://www.graz.coolix.com

Antworten Gast: österreicher
25.11.2009 23:32
0 0

Re: Es ist eigentlich ganz einfach ...

bitte nicht Sie schonwieder...


draken
21.11.2009 05:52
3 0

Dass ie Staatsanwaltschaft ein Sauhaufen ist, wissen wir seit der "übersehenen" Anzeige

Dass nun die weitere Befragung des Polizisten und deren Ergebnis in den Medien aufscheint und gleich breitgetraten ist, grenzt an Amtsmissbrauch!
Frau Justizministerin!Wo bleibt ihr Aufschrei und die Suspendierung!
Warum ist Eichinger noch im Dienst?
Ist es in österreichs Justiz üblich, vorläufige Ergebnisse, vermutlich gegen Bezahlung , hinauszuposaunen?
Gute Nacht, Österreich!

NeroRosso
25.11.2009 12:37
0 0

Re: Dass ie Staatsanwaltschaft ein Sauhaufen ist, wissen wir seit der

Es ist leider so.

Nur auffällig, dass es dies immer nur bei sogenannten "interessanten" Fällen gibt.

Was muss sich der einfache Bürger dabei denken? Gilt überhaupt noch die Unschuldsvermutung etc. ?

Jeder Normalsterbliche, der eine Tat begeht, steht meistens mit vollem Namen und Bild in der Zeitung (wie hieß der doch in Amstetten?und das war schon vor dem Urteil bekannt!), bei den "Besonderen" wie Justizbeamten, Polizisten, etc weiß man nur bestenfalls Geschlecht.

Gast: sdg
20.11.2009 21:31
1 0

...

Ich weiss auch nicht genau, was da falsch gelaufen ist.

Und ich war auch nicht vor Ort.

Und ich habe weder die Aussagen gehört noch im exakten Wortlaut gelesen, und weder ist ein Gutachter perfekt ( siehe Kaprun ) noch habe ich sonst irgendwie das Gefühl, dass Medien die Dinge korrekt wiedergeben.

Daher kann ich mir heute wie 8 Millionen andere ÖsterreicherInnen nicht anmassen ein Urteil abzugeben, das sollte besser ein Gericht machen, denn wir leben in einer demokratischen Welt ( zumindest noch ).


Gast: Beobachter
20.11.2009 21:12
5 1

Ich weiss nicht genau, was da falsch gelaufen ist


Ich war ja nicht vot Ort.

ABER:

Dass ein Polizist zuerst ein paar Tage gar nicht aussagt, dann bei seiner ersten Aussage bleibt, bis sie widerlegt wird (Dunkelheit) und dann noch 2-3 andere Versionen nachschiebt, kommt mir beunruhigend vor.


Gast: joh03
20.11.2009 20:11
3 0

Das Problem ist nicht der Polizist.....!!!!!

Wie schon gesagt, ist das Problem nicht der Polizist, was das ganze in eine äußerst schiefe Optik rückt, sondern die Vorgänge rund um diese Sache. Anstatt dass die StA sofort die Sache - wie bei anderen Bürgern- untersucht, wird die Sache verschleppt, bis sich dann niemand mehr "erinnern" kann und dann die Aussagen "relativiert".
Der Meinung der nunmehr immer mehr werdenenden Schar von aufrechten Bürgern sollte hier eine unabhängige Behörde( möglich wäre hier die Bildung von Volksrichtern, wäre nach der Bundesverfassung sogar möglich ) diese Verschleppung seitens der StA untersuchen und diejenigen, welche hier schuldhaft gehandelt haben, gleich aus dem Dienst hinausschmeissen und fristlos kündigen. Es wäre in der Privatwirtschaft auch nicht anders, sonst entwickelt sich hier ein nicht mehr kontrollierbarer Staat im Staate.
Mit einer derartigen Vorgangsweise wie bisher schadet man dem Ansehen der gesamten österreichsichen Beamtenschaft, wo sicher auch sehr viele gute Beamten ihren Dienst ernst nehmen. Es ist auch hier nur mehr eine Frage der Zeit, wie lange sich diese derartiges, was auf ihren Rücken als brave Beamte ausgetragen wird, gefallen lassen.

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"Aussagen noch einmal relativiert"

ich bin neugierig auf wie viele "relativierungen" der "ehrliche" herr inspektor noch kommt, bis seine aussage annähernd mit der tatortrekonstruktion überein stimmt...

Peregrin
20.11.2009 16:01
0 1

"soll haben"

Hat das die Frau Eichinger dann gleich bruehwarm der befreundeten Journaille weitererzaehlt, oder woher kommen diese Geruechte?